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An der Niers sollen neue Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden • Bürgerbeteiligung ab 23.06.2014 • Mönchengladbacher und Korschenbroicher Gebiete im Detail

[1]Gebiete links und rechts der Niers sollen von der Quelle bis zur Mündung als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Eine entsprechende Verordnung bereitet die Bezirksregierung Düsseldorf vor dem Hintergrund ermittelter naturwissen­schaftlich-technischer Daten für ein hundertjährliches Hochwasserereignis vor.

Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Dadurch wird eine Einschätzung der eigenen Gefährdung und Vorbereitung geeigneter privater und öffentlicher Schutzvorkehrungen ermöglicht.

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes geschieht durch eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung. Das Verfahren zur Festsetzung beginnt in den nächsten Tagen mit der Offenlage der Unterlagen.

Das Niers-System umfasst dabei auf Mönchengladbacher Gebiet die Gewässer Niers, Gladbach und Trietbach. Vom 23.06.2014 bis 23.07.2014 können die Unterlagen während der Dienstzeiten im Rathaus Rheydt, Zimmer 231, eingesehen werden.

Darüber hinaus können die Karten und weitere Informationen zu diesem Thema auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter:  Hochwasserschutz/Umweltschutz-Niers [2] eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Maßgeblich ist die Auslegungsfrist der jeweiligen Kommune, in der das Grundstück liegt.

Die Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung oder der Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 54 – Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens: 54.03.02 – Niers-System) zu erheben.

Hier die geplanten Überschwemmungsgebiete auf Mönchengladbacher Gebiet von der Niersquelle in Kuckum bis zur Donk:

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Und hier die Gebiete für den Bereich des Trietbaches (vornehmlich Korschenbroich):

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Bekanntmachung der Auslegung [15]

[15]Entwurf des Verordnungstextes [16]

[15]Erläuterungsbericht [17]