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Erschließungsbeiträge für Anlieger des Stapper Wegs: Verwaltungsgericht entscheidet Ende Januar

wappen-rheydt-thb.jpg(pmg) Im August 2003 erhielten die Eigentümer der am Stapper Weg (zwischen der Steinfelder-/Steinsstraße und der Bahnlinie) liegenden Grundstücke Bescheide über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen. Gegen 310 der 464 versandten Bescheide haben­Ã‚ die Eigentümer Widerspruch eingelegt.

Bei rund zwei Dritteln der Bescheide liegt der Beitrag unter 1.500 Euro, für einzelne besonders große Grundstücke, insbesondere die Gewerbegrundstücke an der Straße, wurden fünfstellige Beiträge festgesetzt.

Die Verwaltung entschied sich damals Musterklageverfahren durchzuführen und die Entscheidung über die anderen Widersprüche zurückzustellen. Hierdurch wurde den Bürgern erspart, selbst eine kostenpflichtige Klage zu erheben. Trotzdem können diese auch nach Abschluss der Musterverfahren ihre Rechte durch eine eigene Klage verfolgen.

Nach nunmehr rund vier Jahren hat am Donnerstag, 13.12., die 12. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf über vier Klagen verhandelt. Der zuständige Fachbereich hatte im Vorfeld alle Widerspruchsführer bzw. deren Rechtsanwälte über den Verhandlungstermin informiert.

Im rund zweieinhalbstündigen Verhandlungstermin wurde der Sachverhalt sowie eine juristische Wertung der von den Klägern bemängelten Punkte vorgenommen.

Der Stapper Weg ist keine historische oder vorhandene Erschließungsanlage und die Beitragserhebung erfolgte im Grunde nach zu Recht. Die Urteile zu den verhandelten Klagen werden am 28. Januar 2008 verkündet. Nach Zugang der Urteile wird der zuständige Fachbereich diese – soweit vergleichbar – auf alle Widersprüche anwenden.

In diesem Zusammenhang bedauert der zuständige Bereichsleiter Holger Schmitz den Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit für den Bereich der Erschließungsbeiträge. Nach dem zum 1. November 2007 in Kraft getretende Bürokratieabbaugesetz II des Landes NRW wurde in weiten Bereichen der Verwaltung das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Dadurch sind künftig solche kostensparenden Musterverfahren durch das Zurückstellen der Widersprüche nicht mehr möglich, sondern jeder einzelne Bescheidempfänger müsste dann selbst klagen.

Des Weiteren wurden bisher im kostenfreien Widerspruchsverfahren oftmals die rechtlichen Bedenken der Bürger im Dialog ausgeräumt und nur wenige haben dann noch den Klageweg bestritten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in den letzten Jahren sehr selten in seinen Urteilen festgestellt, dass die Beitragserhebung erhebliche Mängel hatte oder gar ganz zurückgenommen werden musste.