Färberstraße: Verwaltung zieht Beratungsvorlage in der BV Süd zurück – Interessierte Anwohner kamen vergebens

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Süd erklärte der zuständige Planer für verkehrliche Baumaßnahmen, Martin Scheel, dass die Verwaltung die Beratungsvorlage zurückziehe.

Bezirksvorsteher Karl Sasserath (Grüne) erklärte daraufhin, dass es dazu in der heutigen Sitzung keine weiteren Informationen und Erörterungen gebe.

Die Frage, wie es nun weitergehe, konnte Ratsherr Henning Haupts (SPD), in dessen Wahlkreis die Färberstraße liegt, dieser Zeitung auf Nachfrage nicht sagen.

Die Mittel für den Umbau würden auf jeden Fall im Haushalt bleiben, so dass die Angelegenheit noch nicht beendet sei. Schließlich hätten Politik und Verwaltung eine Verantwortung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht.

Eine Beschilderung z.B. auf 20 km/h könne unter Umständen nicht ausreichen.

Vielmehr läge unter Verkehrssicherungsgesichtspunkten auch eine totale Schließung der Färberstraße für den Autoverkehr im Bereich des Möglichen, wenn es nicht zu baulichen Maßnahmen komme. Dies könne auch nicht im Sinne der Anwohner sein.

Während Baumaßnahmen an Straßen mit überbezirklicher Bedeutung in die Entscheidungskompetenz des Planungs- und Bauausschusses fallen, entscheiden die Bezirksvertretungen über Baumaßnahmen an Straßen mit untergeordneter Bedeutung, wie beispielsweise an der Färberstraße.

Wann das Thema „Färberstraße“ erneut auf die Tagesordnung gesetzt werde, konnte Sasserath nicht sagen.

2 Kommentare zu “Färberstraße: Verwaltung zieht Beratungsvorlage in der BV Süd zurück – Interessierte Anwohner kamen vergebens”
  1. Das mit der Verkehrssicherungspflicht fällt denen aber spät ein. Die Straße ist seit zig Jahren so.

    Vielleicht hätte man sich mal eher um die Bäume kümmern müssen, die da bestimmt einiges verursacht haben.

    Jetzt fällt denen wieder nur die Axt ein. Ist das System? Einfach wachsen lassen, wenn dann die Wurzeln zu groß geworden sind, weg damit. Ist vielleicht auch billiger.

    Grünpflege zahlt die Stadt. Für eine neue Straßendeck, Kanal und Gestaltung der Straße kann man zu einem großen Teil die Anlieger zur Kasse bitten.

  2. Es ist schon bemerkenswert, wenn ein Ratsherr den Leuten an der Färberstraße damit „droht“, dass auch eine Vollsperrung möglich sein könnte.

    Googelt man unter „Färberstraße“ und „Haupts“, findet man eine weitere Überraschung.

    Vor vier Stunden twitterte Herr Haupts nun seine Forderung, dass die Bäume „Naturdenkmäler“ seien, weil sie eine „einzigartige Baumreihe“ darstellen würde und verweist auf das Landschaftsschutzgesetz.

    Da bin ich aber mal gespannt, was dabei raus kommt.

    In diesem Gesetz heißt es nämlich, dass als Naturdenkmale Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar festgesetzt werden, soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

    Tolle „Einzelschöpfungen der Natur“, die da vor irgendwas um die 100 Jahr von Menschen gepflanzt worden sind.

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