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Gronen-Gelände: Investor kann weiter planen

11-05-27-perspektive-fortress-aip-2 [1]Der Planungs- und Bauausschuss hat für die weitere Behandlung der von einem Investors skizzierten Maßnahme auf dem Gelände der ehemaligen „Wollwerke Gronen“ an der Ecke Odenkirchener-/Keplerstraße durch die Bauverwaltung den Weg frei gemacht.

Die Mehrheit lehnte einen Antrag der CDU ab, mit der dauerhaft vermieden werden soll, „dass an dieser Stelle Fehlentwicklungen wie zum Beispiel die Ansiedlung von Vergnügungsstätten […]“ entstehen.

Wie berichtet, sollen auf diesem Gelände „autoaffine“ Gewerbe, sowie ein Lebensmittel- und ein Getränkemarkt entstehen [2].

Wie der Investor schon früh angekündigt hatte, ist man bereit, in einem Städtebaulichen Vertrag und sich – falls erforderlich – auch durch Grundbucheinträge zu verpflichten, sowohl Vergnügungsstätten (Spielhallen usw.) als auch Sexshops usw. auszuschließen.

11-05-27-perspektive-fortress-aip [3]Nach BZMG vorliegenden Informationen, wäre außerdem beispielsweise durch die Mietverträge ausgeschlossen, dass das zusätzlich geplante Hotel sich zu einem „Stundenhotel“ entwickeln könnte; auch solche Befürchtungen wurden offensichtlich aus der Politik geäußert.

Bestätigt wurde außerdem, dass es sich bei dem Lebensmittelmarkt nicht um eine Verlagerung des ALDI-Marktes auf dem Gelände des Praktiker-Baumarktes an der Odenkirchener Straße  handelt, dessen „Zuspruch“ nicht den Erwartungen entsprechen soll.

Auch wird es eine Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen und den Lärmimmissionen geben.

In Kürze wird die Verwaltung auf der Grundlage des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) [4] ohne dass der Aufwand für das Erarbeiten eines Bebauungsplanes betrieben werden muss, die Gespräche mit dem Investor fortsetzen und die Angelegenheit „in eigener Zuständigkeit“ weiter verfolgen.