Nicht-öffentliche Erörterung im Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung im Bresgepark am kommenden Montag (29.10.) bei der Bezirksregierung

Hauptredaktion [ - Uhr]

[23.10.2018] Am Montag, 29.10.2018, findet die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Niers im Bereich Bresgespark / Mönchengladbach statt.

Durchgeführt wird die Erörterung bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Raum 500, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf. Der Termin beginnt um 10 Uhr.

Der Niersverband hat am 12.07.2017 die notwendigen Antragsunterlagen für die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorgelegt.

Gegenstand des Verfahrens ist die naturnahe Umgestaltung der Niers im Bereich Bresgespark / Mönchengladbach und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit (für Fische z.B.) durch die Entfernung zweier Wehranlagen.

Dazu hatten BUND und NABU im Oktober 2017 umfangreich Stellung bezogen und warenn zu einer „verhalten-positiven“ Beurteilung gekommen.

Die Umgestaltung des Bresges-Parks soll dazu beitragen, die Gewässerverträglichkeit von Regenwassereinleitungen zu verbessern und den guten ökologischen und chemischen Zustand, bzw. die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erfüllen.

Der Planungsraum umfasst den gesamten Zoppenbroicher Park („Bresgespark“) beidseitig der Niers auf ca. 1.075 m Länge.

In Richtung Westen reicht er bis zum Stockholtweg, in Richtung Osten bis zum Mülforter Bruchgraben.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in ihrer Funktion als Anhörungsbehörde die Aufgabe, den gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungstermin durchzuführen.

Dieser ist grundsätzlich nicht öffentlich.

Teilnahmeberechtigt sind daher lediglich der Niersverband als Vorhabenträger, die Vertreter der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder Bevollmächtigten.

Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.

Hierüber wird die Verhandlungsleitung zu Beginn der Erörterung entscheiden.

Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist – neben der nochmals umfassenden Information der Beteiligten über das Vorhaben – die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte.

Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu äußern, ihre bereits schriftlich erhobenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu erläutern und mit dem Niersverband als Vorhabenträger unter der Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.

 

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