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Unzulässige Baumfällung am alten Real-Standort: Bezirksvorsteher Sasserath entsetzt und wütend

[1]Bezirksvorsteher Karl Sasserath (B90/Die Grünen) zeigte sich gegenüber BZMG entsetzt, wütend, aber auch traurig, und kann nicht nachvollziehen, wie ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes berechtigt sein soll, eine mündliche Zustimmung zu einer derartigen Baumfällaktion geben zu dürfen, obwohl solche Maßnahmen generell schriftlich zu beantragen und auch schriftlich zu genehmigen seien.

Sasserath legt Wert auf die Feststellung, dass die BV Rheydt-Mitte in der Anhörung den Vorentwurf des B-Planes aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt hat. Dazu hatte es massive Bitten aus der Nachbarschaft gegeben, gerade diese Bäume zu erhalten.

Paul Brickwedde, Leiter des Grünflächenamtes, bedauerte diesen Vorgang und sprach BZMG gegenüber von einer bedauerlichen Verkettung von Umständen. So seien er und sein Vertreter nicht erreichbar gewesen und er hätte unmittelbar nachdem er von diesem Vorgang Kenntnis erhalten habe, veranlasst, dass das Bau- und Planungsamt die Baustelle stillzulegen.

Der Fehler seines Mitarbeiters sei dadurch entstanden, dass diesem nur den Katasterplan zur Verfügung gestanden habe, in dem die Parzelle 167 und darin wiederum die Bäume eingezeichnet gewesen seien. Aufgrund des Verlaufs dieser Parzelle und der vorliegenden Baugenehmigung für den neuen ALDI-Markt (in der Nähe der Düsseldorfer Straße) hätte die Baustraße nahe an den Bäumen vorbeigeführt.

Brickwedde bestätigte weiter, dass bei jedem Mitarbeiter, der sich mit Grünanlagen zu befassen habe, hätten sofort „die Alarmglocken hätten klingen“ müssen, wenn er das Geräusch eine Kettensäge auch nur hört. Das besonders auch vor dem Hintergrund der von der NVV geplanten Baumfällaktion an der Hohenzollernstraße, gegen den die Anwohner eine Initiative gebildet haben, [2]

Einen Zusammenhang zwischen den Zielen des Investors (Jessen?) und der Vermarktung der (noch nicht genehmigten) Wohnbebauung durch den Makler Michael Schroeren (CDU) wollte Brickwedde nicht sehen.

Er stellte in Aussicht, dass Ersatzpflanzungen durch den Investor vorzunehmen sind. Diese würden mit 6 bis 7 Meter hohen Bäumen (Umfang 25 – 30 cm) geschehen. Je nach Baumart würden diese Bäume pro Jahr 20 bis 50 cm wachsen.

Wann diese Pflanzungen vorgenommen werden, konnte Brickwedde nicht sagen. Es müsse erst geprüft werden, inwieweit bei kurzfristiger Pflanzung die neuen Bäume durch die Baustraße geschädigt würden.

Bezirksvorsteher Sasserath wird heute Aktenseinsicht beantragen und hofft, dass ihm diese kurzfristig gewährt wird.

Dabei will er auch prüfen, ob dem Investor durch diese nicht genehmigte Baumfällaktion die Option eröffnet wird, von der Bendheckerstraße, wo er ein Grundstück nicht erweben konnte, eine zusätzliche Einfahrt zu bauen. Sollte dies der Fall sein, bekäme die ganze Sache einen ganz üblen Geruch.

Tatsache ist, dass durch einen Fehler eines Mitarbeiters des Grünflächenamtes als schützenswert eingestuften Bäume nicht mehr da sind, den Anwohnern der Bylandtstraße von jetzt auf gleich die angenehme Sicht ins Grüne genommen wurde und sie neben dem Baulärm nun auch noch über lange Zeit auf eine unansehnliche Baustelle blicken müssen.

Da hilft es auch wenig, wenn Brickwedde erklärt, dass seit 1991 im Mönchengladbacher Stadtgebiet etwa 162 ha Kompensationsgrünfläche geschaffen und ca. 700 neue Bäume gepflanzt worden seien und dass „Baurecht vor Baumschutz“ gehe.

4 Kommentare (Öffnen | Schließen)

4 Kommentare Empfänger "Unzulässige Baumfällung am alten Real-Standort: Bezirksvorsteher Sasserath entsetzt und wütend"

#1 Kommentar von elfi22 am 12. März 2009 00000003 18:29 123688255306Thu, 12 Mar 2009 18:29:13 +0000

Da bin ich als sensible Bürgerin aber ganz anderer Meinung.

Was als Fakt dargestellt wird, ist in Wirklichkeit eine durch nichts bewiesene Behauptung, bisher.

Herr Brickwedde muß sich allerdings einige Fragen stellen lassen.

1. Besitzt der „Mitarbeiter“ die Entscheidungskompetenz für derartige Vorgänge?

2. Wenn ja, dann ist es unerheblich wo Brickwedde oder sein Vertreter waren. Wenn nein, wieso waren sie nicht erreichbar, waren sie außer Dienst? Mußte es eine ad hoc-Entscheidung geben, war Gefahr im Verzug, dass eine Entscheidung gefällt werden mußte, war sie unaufschiebbar? Was wäre passiert, wenn sie nicht getroffen worden wäre?

3. Wer hat die „Fehlentscheidung“ entgegengenommen?

4. Wo bitte hat Herr Brickwedde denn 700 neue Bäume wann pflanzen lassen aus Kompensationsgründen. Wann und wo wurden denn die Kompensations-Bäume gepflanzt für die Baumfällungen im Nordpark (Stadion etc.)

Ein Amtsleiter mit dieser offensichtlichen Anti-Natur-Einstellung (“Baurecht vor Baumschutz”) sollte nicht in unserem Grünflächenamt arbeiten, es sei denn, seine Partei-Nähe würde in „befähigen“.

Da Herr Schroeren als Mitglied im Personalausschuß mittägig ist, sind weitere Möglichkeiten durchaus vorstellbar.

#2 Kommentar von Redaktion BZMG am 13. März 2009 00000003 12:29 123694735212Fri, 13 Mar 2009 12:29:12 +0000

Zur Klarstellung:

Die Regel „Baurecht vor Baumschutz“ ist keine „personliche Einstellung“ von Herrn Brickwedde, sondern eine Prämisse in den Baumschutzsatzungen fast aller Kommunen.

#3 Kommentar von Barbara Neuwerk am 13. März 2009 00000003 15:36 123695859403Fri, 13 Mar 2009 15:36:34 +0000

Wenn es, wie behauptet, bei der Fällung der Bäume kein Zusammenhang zu den Zielen des Investors Jessen(?) und Makler Schroeren gibt, dann steht ja einer Neubepflanzung qualitativ gleichwertiger Bäume an gleicher Stelle nichts im Wege.

Alles andere ist absolut unglaubwürdig.

Die Übernahme der Kosten (solche alten Bäume kann man pflanzen, sind nur entsprechend teuer) sind auf rechtlichem Wege zu klären, die Organisation innerhalb der Verwaltung zu überprüfen, Mitarbeitern evtll. Rügen oder Abmahnungen zu erteilen (damit so etwas nicht nochmal vorkommt).

Ein „in Aussicht stellen neuer Anpflanzungen“ hört sich nach vertrösten an in der Hoffnung nach einer gewissen Zeit fragt keiner mehr danach.

Selbst wenn eine Neupflanzung der irrtümlich gefällten Bäume an einem für das Bauvorhaben günstigeren Stelle erfolgt, bleibt ein schlechter Beigeschmack und man darf dann schon von vorsätzlicher Fällung ausgehen.

#4 Kommentar von Kritiker am 13. März 2009 00000003 19:41 123697327607Fri, 13 Mar 2009 19:41:16 +0000

Den Gesprächsablauf der mündlichen Fällungsbeantragung und die Zustimmungsgebung durch den städtischen Mitarbeiter stelle ich mir wie folgt vor:

Anruf des Bauarbeiters (A) beim Grünflächenamt-Mitarbeiter (B), „Wir wollen hier auf der Baustelle 10 Bäume fällen, geht das in Ordnung?“

B:„Warten Sie bis ich bei Ihnen bin, ich komme mir das ansehen“

A: „Hallo, da sind Sie ja, die 10 dort vorne sind es, wir müssen loslegen, die Folgearbeiten müssen noch heute begonnen werden.“

B: „ Ja,Ja, das würde Ihnen so passen, ich habe leider keine korrekten Unterlagen hier, muß die ganze Sachen prüfen“.

A: „Das können Sie ja machen, wir fangen schon mal an“.

B: „ Wenn Sie das machen, geht das auf Ihre Kappe. Meine Chefs kann ich auch nicht erreichen. Die könnten eventuell weiterhelfen.“

B geht zurück zum Amt und prüft.

So ähnlich mißverständlich könnte die „Zustimmung“ erfolgt sein. Glaubhaft? Keinesfalls.

Das Grünflächenamt sollte den Bürgern eine ordentliche Erklärung geben: die Wahrheit.