Immissionsschutz für Wanlo: „Wand oder Wall?“ – Das ist hier die Frage

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

img_42871Wie groß das Interesse an der Beantwortung dieser Frage und der Informationsbedarf waren, zeigte die Tatsache, dass man sich über eine Stunde ausschließlich mit diesem Tagesordnungspunkt befasste.

Vor allem Reinhold Giesen (Grüne), Peter Feron (CDU), Uli Mones (SPD), Martin Selt (Linke), beteiligten sich neben andern BV-Vertretern fachkundig gut vorbereitet und intensiv an der Diskussion.

Die BV West, allen voran Bezirksvorsteher Arno Oellers (CDU), sprach sich für eine Informationsveranstaltung für die Wanloer Bürger aus.

Am 18.05.2011 hatte sich der Umweltausschuss mit der Beratungsvorlage „Anpassung der Immissionsschutzplanung am künftigen Tagebaurand Wanlo“ befasst. Dazu gab es, erstaunlicherweise wenige Fragen; lediglich Sabine Cremer (LINKE) hatte Einwände.

Anders die Bezirksvertretung West in ihrer Sitzung am 20. Juni 2011, die sehr kritisch an das Thema heranging. Für RWE Power hatte Dr. König (zuständig für Lärmschutzwände) teilgenommen. .

In der Beratungsvorlage für den Umweltausschuss herrschte noch der Tenor vor, dass es sich dabei um eine Verbesserung für Wanlo, nämlich dem Schutz vor den Immissionen des Tagebaues und des zukünftigen Verkehrs der neuen Trasse der L 354 n handele.

In der Beratungsvorlage der Bezirksvertretung West wurde nunmehr darauf hingewiesen, dass der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung in der „vorgestellten Alternative zur bisherigen Planung grundsätzlich gute Möglichkeiten für einen optimierten Schutz der Anwohner vor den Tagebauimmissionen zum Einen und den Immissionen des Straßenverkehrs zum Anderen“ sehe.

Auch den „Wegfall von Sümpfungsbrunnen in Ortsnähe“ begrüßte die Fachverwaltung. Konkretisiert wurde wiederum weder die Anzahl der „wegfallenden“ Sümpfungsbrunnen, noch die „Ortsnähe“.

In dieser Beratungsvorlage wird ebenfalls ausgeführt, dass die zunächst im Umweltausschuss behandelte Beratungsvorlage auch als Vorbereitung für die „Befahrung“ (gemeint war eine Besichtigung des Braunkohletagebaus Garzweiler II mit einem Abstecher nach Wanlo) dienen sollte.

Etwas, das weder in der Vorlage vom 29.04.2011, noch in der Sitzung des Umweltausschusses am 18.05.2011 thematisiert worden war. Ein Zusammenhang zwischen Vorlage und Exkursion war nicht herzustellen.

Diese Erklärung war offensichtlich abgegeben worden, weil die Vorgehensweise hinsichtlich der Zuständigkeit für Irritationen gesorgt hatte. Die BV West, in deren Zuständigkeitsbereich Wanlo fällt, war durch das Einbringen der Beratungsvorlage nur in den Umweltausschuss offensichtlich „übergangen“ worden.

Dies wurde in der Sitzung der BV West durch die Fachverwaltung Umwelt und Entsorgung, vertreten durch Olaf Holtrup, mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die Thematik bei der Tagebaubefahrung am 27.05.2011 nochmals erörtert wurde.

Neu war auch der Hinweis der Fachverwaltung, dass, „wenn die neue Lösung keinen Anklang findet, es bei der alten bereits zugelassenen Variante“ bliebe. Die Fachverwaltung wird außerdem, obwohl sie keine Beschlusszuständigkeiten sehe, „kein Votum abgeben“, das von dem der politischen Gremien abweicht.

11-06-08-RWE-Immissionsschutz_Wanlo_BVL1547Holtrup erläuterte an Hand neuer Querschnittsdarstellungen die ursprünglich geplante und die neue Variante für den Immissionsschutz in Wanlo. Diese zeigen deutlich, um was es wirklich geht: Die Einsparung von Fläche. Nämlich kein Platz beanspruchender Immissionsschutzwall, dafür eine wenig Platz benötigende Lärmschutzwand, die laut Angabe von Dr. Königs ca. 470 Meter lang werden soll.

Der Wall würde viel Grundfläche im Sicherheitsstreifen blockieren, die demzufolge für Sümpfungsbrunnen fehlt.

Bild25Bei seiner Präsentation zeigte Holtrup unter anderem eine Skizze, auf der bereits durchgeführte Immissionsschutzpflanzungen dargestellt sind und erklärte dazu, dass an den Stellen, an denen die „seltsamen Auszahnungen, Buchten, Stellen sind, in denen Sümpfungsbrunnen eingesetzt werden, die nach Möglichkeit verschwinden sollen“.

Eine interessante Erläuterung. Gibt es doch angeblich noch keine Entwürfe oder Planungen zu der Platzierung der Brunnen und deshalb auch keine konkreten Zahlen zu beispielsweise eventuell „eingesparten“ Brunnen, deren Lage oder sonstige Aussagen. Dennoch berücksichtigt die schon vor Jahren vorgenommene Immissionsschutzpflanzung bereits „Brunnen-Buchten“?

Eine weitere Frage wirft Holtrups Erläuterung auf. Was meinte er mit „nach Möglichkeit verschwinden sollen“? Etwa, dass diese dort geplanten Sümpfungsbrunnen gar nicht erst dort gesetzt werden oder dass diese in der Bepflanzung „verschwinden“ sollen?

Auf Grund welcher Informationen konnten bei der Jahre im Voraus gesetzten Immissionsschutzpflanzung bereits die zukünftigen Brunnenstandorte berücksichtigt werden? Geschah dies alles ohne Planung, also „planlos“?

Hinzu kommt, dass sich in diesem Gebiet auch noch die alte Mülldeponie befindet, in die keine Brunnen gesetzt werden können.

Dass in die Deponiefläche keine Brunnen gesetzt werden, bedeutet keine Ersparnis und auch nicht, dass diese nicht so nah an Wanlo heran müssen. Wanlo wird gar nichts „erspart“, und RWE Power hat ein Problem mehr, nämlich Platz für jeden dort dringend benötigten Brunnen zu finden.

Dies alles vor dem Hintergrund, dass in Wanlo nach bisherigen Informationen rd. 190 Sümpfungsbrunnen getäuft (= gesetzt) werden sollen, man also wirklich um jede Fläche äußerst verlegen ist.

BZMG berichtete darüber: http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/mg-verwaltung/braunkohletagebau-rwe-will-immissionschutzwall-durch-larmschutzwand-ersetzen-gedenkt-die-stadt-wegen-mulldeponie-den-plan-zu-unterstutzen.html

Erkennbar war, dass sich die Mitglieder der BV West intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt hatten und demzufolge sehr konkrete Fragen stellten.

Zu der geforderten Informationsveranstaltung erklärte Holtrup, dass bereits 2011 mit der Umsetzung der geplanten Immissionsschutzmaßnahmen begonnen werden müsse, wenn der zu begrünende Wall am Tagebaurand entstehen soll. In den nächsten drei, vier Jahren sei bereits damit zu rechnen, dass zwischen dem Immissionsschutzdamm und der nördlichen Immissionsschutzpflanzung erste Brunnen gebaut werden würden.

Gemäß Planung soll ab 2015 die L 354 n als Ersatz für die „alte“ L 354 (Nord-Ost-Verbindung von und nach Erkelenz) gebaut werden.

Aus Sicht des Landesbetriebes Straßenbau NRW bestehe keine Notwendigkeit eines Lärmschutzes für Wanlo an dieser Straße. Dazu sei das erwartete Verkehrsaufkommen zu gering.

Der Tagebau wird einige Jahre darauf in Wanlo angekommen sein. Wie Holtrup es ausdrückte: „Dann geht es hinter Wanlo in die Tiefe hinunter.“

RWE Power sei auf die Fachverwaltung mit der Frage zugekommen, ob die Planung angepasst werden könnte, und hatte das Alternativkonzept mit der Lärmschutzwand statt des vorgesehenen Immissionsschutzwalls vorgestellt, was nach RWE-Auffassung noch andere Vorteile habe.

Mit „Vorteil“ ist vermutlich die Tatsache gemeint, dass durch einen nicht gebauten Wall, auf dem dadurch frei werdenden Platz am Tagebaurand dann Sümpfungsbrunnen gesetzt werden könnten.

RWE habe die Verwaltung gebeten, diesen Vorschlag „mal abzufragen“ und diese habe nicht sofort nein gesagt, da – wie Holtrup sich ausdrückte – sie das auch so sehe. Die Bezirksregierung Arnsberg müsse das noch prüfen.(Anm. d. Red:: Die Bezirksregierung Arnsberg ist bisher nahezu allen Anträgen von RWE Power gefolgt).

Giesen (Grüne) erinnerte an die Veranstaltung von RWE Power im Oktober 2010.

Seitdem sei allen in Wanlo erst richtig klar geworden, welche Bedeutung die „Wasserrechtslinie“ habe und wie nah die Brunnen an Wanlo heran kommen werden.

Er monierte, dass zu den Sümpfungsbrunnen konkrete Angaben fehlen so z.B. Anzahl, Standorte. Welchen Einfluss hat die Altlast (Mülldeponie)? Wie viele Brunnen wären dort platziert worden?

Eine weitere Entscheidung stehe nun zur Debatte: Wand oder Wall. Diese werde abverlangt, ohne dazu konkrete Informationen zu haben; die jedoch seien erforderlich. Für Wanlo sei nichts nachvollziehbar. Und: „Dies alles führt zu einer weiteren Minderung der Wohnqualität“.

Holtrup argumentierte, dass RWE die Sonderbetriebspläne erst erstellen könne, wenn  alle Verhandlungen mit Grundstückeigentümern abgeschlossen seien, damit man wisse, wo die Brunnenplätze hinkämen.

Bis zur letzten Verhandlung könne es zu „Verschiebungen“ kommen. Er erläuterte das Procedere, falls sich Eigentümer widersetzten und ihre Grundstücke nicht zur Verfügung stellen wollten. Lapidar fügte Holtrup hinzu, dass der, „der sich komplett sperrt“, mit Enteignung rechnen müsse.

Wie dem auch sei. RWE Power sei mit den Verhandlungen noch nicht so weit gediehen, dass man sagen könnte, wo die Brunnen hinkommen.

Nach Holtrups Darstellung gehe es RWE Power nicht darum die Planung der Sümpfungsbrunnen zu beeinflussen, sondern einzig um den Immissionsschutz. Das bringe zwar „gewisse Vorteile“ für die Sümpfungsbrunnen, das sei aber nicht der Ansatz …

Herr Giesen fragte weiter nach. Zu vieles sei unklar, weil RWE angeblich keine Planung habe. Es müsse doch Konkreteres geben. Die von RWE propagierte offene Information müsse nun unter Beweis gestellt werden.

Er fragte noch einmal ausdrücklich nach, ob er es richtig verstanden habe, dass das Ziel von RWE nur eine Verbesserung des Immissionsschutzes sei.

Frau Gils (SPD) plädierte ebenfalls für eine Bürgerinformation und wollte wissen, welchen Schutz vor Staubimmissionen eine mit Efeu begrünte Lärmschutzwand bieten könne, der von Holtrup mit einem „gewissen“ Lotoseffekt begründet wurde. Außerdem habe Efeu den Vorteil immer grün zu sein …

Uli Mones (SPD) sprach Dr. König direkt auf eine kurzfristige Infoveranstaltung an, da er wohl das Empfinden hatte, dass Holtrups diesbezügliche Aussage nicht nach Zusage für die Stadt geklungen habe. Er wohl gehofft, dass Dr. König diese für RWE Power geben würde. Was aber nicht geschah.

Mones bemängelte, dass sich die Vorlage der Verwaltung widerspreche und zitierte aus dieser:

Der Fachbereich sagt, dass er in dem Vorschlag von RWE Power „eine gute Alternative sehe, die grundsätzlich Möglichkeiten für optimierten Schutz biete“. Im nächsten Absatz stehe dann: „eine Umsetzung der Maßnahme wäre nur dann wünschenswert, wenn die Schutzwirkungen der Maßnahme nicht geringer ausfallen.“

Mones: „Entweder, die Maßnahme hat eine positive Auswirkung oder sie hat keine.“

Auch für Mones stehe fest, dass nur eine Informationsveranstaltung Klarheit bringen könnte. Er wolle wissen wo die Sümpfungsbrunnen hinkommen und ob die nun vorgestellte Immissionsschutzmaßnahme für Wanlo wirklich von Vorteil wäre.

Dr. König erläuterte, dass RWE verpflichtet sei Immissionsschutzmaßnahmen an der Quelle der Entstehung durchzuführen. Diese Schutzmaßnahmen seien auch vor der Ortslage erforderlich, deshalb gehe es RWE darum, die von der Straße ausgehenden Immissionen mit einzubeziehen.

Durch die Möglichkeit „Wand statt Wall“ würden sich Vorteile bei den Sümpfungsbrunnen ergeben. (Anm. d. Red.: Gemäß Braunkohleplan sind „Immissionsschutzmaßnahmen an der Quelle durchzuführen“. Dies bezieht sich auf das Abbaugebiet, hier also den Grubenrand. Die Aussage, dass „Schutzmaßnahmen auch vor der Ortslage erforderlich seien“, ist ungewöhnlich, da RWE sich für diese normalerweise als nicht zuständig erklärt.)

Auch Dr. König blieb bei der Aussage, dass Standorte nicht konkretisiert werden könnten, aber es biete sich die „Möglichkeit der Entspannung der Situation“, da Brunnen abgezogen werden können. Es gehe aber vor allen Dingen um den Immissionsschutz.

Nach Erfahrungen von RWE Power wird die Wirkung des Immissionsschutzes durch die Wand verbessert, weil auch die von der Straße ausgehenden Immissionen verringert würden.

Da aktuell kein Lärmschutz an der L 354 und der K 19 existiert, fragte Giesen nach Prognosewerten zum Verkehrsaufkommen der L 354 n (n = neu).

Dr. König antwortete, dass diese bei 2.200 Fahrzeuge pro Tag liege. Auf Grund des Verkehrslärmes sei an der Straße keine Lärmschutzwand erforderlich. Man habe aber „die Chance, den Immissionsschutz durch eine zusätzliche Maßnahme zu optimieren“ und räumte ein, dass die Immissionsschutzplanung Auswirkung auf die Sümpfungsbrunnen-Planung habe.

Am Nordrand des Tagebaus müssen Sümpfungsbrunnen abgetäuft werden. Dr. König führte aus, dass alle Brunnen normalerweise zweireihig in der Sicherheitszone angelegt werden. Gehe dies nicht, müssten sie außerhalb der Sicherheitszone aber innerhalb der durch die Wasserrechtslinie definierten Grenze kompensiert werden.

Sehr skeptisch äußerte sich Martin Selt, und erklärte, er könne sich nicht vorstellen, dass RWE Power den Wanloer Bürgern uneigennützig Vorteile zukommen lässt. An Dr. König gewandt meinte er, dass diese Planungen dazu dienen, dass sich RWE Power Vorteile verschafft.

Es gehe um den Platzvorteil. Der Tausch sei: „Wall gegen Sümpfungsbrunnen“. Die Wasserrechtslinie werde nicht verändert. Die bisher geplanten Brunnen könnten innerhalb dieser Linie gebaut werden. RWE Power könne Brunnen dort platzieren wo sie es wolle.

Wegen der Altlastfläche müsse umdisponiert werden und die Wanloer seien die Leidtragenden, denen man nun deshalb auch noch eine sieben Meter hohe Mauer „vor’s Dorf“ setzen will. Er könne sich nicht vorstellen, dass etwas Derartiges gerechtfertigt sei.

Selt hakte nach und nahm die von Dr. König erwähnte Alternativplanung 2003 auf. Dieser hatte erklärt, dass ihn die, „bei dieser Planung aufgeworfenen Probleme“, dazu bewogen hätten, diese neue Planung (Wand statt Wall) zu erstellen.

Laut Dr. König sei die damalige Planung 2003 genehmigt (Anm. d. Red.: Gemäß Braunkohleplan) und könne so umgesetzt werden. Die „alte“ Planung berücksichtigt den Immissionsschutz unmittelbar am Grubenrand zwischen Tagebau und Straße.

Deshalb stellte sich die Frage, diesen nördlich der Straße (L 354 n) zu platzieren, um auch die Belastungen von dieser mit aufzufangen.

In einem vergleichbaren Fall habe RWE Power das Ende letzten Jahres im Bereich Venrath, Kaulhausen auch so geplant, wie jetzt für Wanlo vorgeschlagen. Dort sei man auf ein positives Echo gestoßen.

Da diese Vorgehensweise auch hier möglich sei, habe man Anfang des Jahres bei der Stadt Mönchengladbach angefragt, auch hier so zu verfahren, um einen „optimierten Immissionsschutz“ zu bieten.

Seine Verwunderung über die doch sehr verhaltene Aussage von Dr. König zum Vorschlag einer Bürgerversammlung, brachte Herr Feron zum Ausdruck; auch er forderte eine solche. Das Thema „Sümpfungsbrunnen“ betreffe die Menschen sehr stark. Er habe die Veranstaltung im Oktober 2010 so verstanden, dass die Dinge „im Dialog mit der Bevölkerung“ durchgeführt werden sollten. RWE müsse nun endlich auf die Menschen zugehen.

Die Diskussion habe deutlich gemacht, dass das Thema „Brunnenplanung“ für die Menschen vor Ort sehr wichtig sei.

Auch Bezirksvorsteher Oellers sprach sich für eine Bürgerinformation aus. Es nutze nichts, sich über Circa-Angaben zu unterhalten. Es gehe nicht darum „auf den Meter genau“ zu sagen wo Brunnen installiert werden, aber Informationen seien nötig.

Beharrlich blieb auch Mones. Wenn eine Planung mit Wall seit 2003 bestehe, müsse man doch wissen, wo man die Brunnen hinsetzen wollte. Er sei kein Techniker aber wenn nun eine zweite Variante vorgestellt würde, müsse man auch Aussagen dazu machen können.

Er betonte, dass es nicht sein könne, eine Bürgerversammlung ohne diese Infos abzuhalten. Um entscheiden zu können, brauche man konkrete Informationen.

Oellers führte ins Feld, dass die Glaubwürdigkeit des Projektes von konkreten Informationen abhänge. Wenn diese in einer Veranstaltung für die Bürger nicht gegeben werden könnten, sei das fatal. Oellers wörtlich: „Das können wir uns nicht erlauben.“

Die Bezirksvertretung stimmte geschlossen dafür, dass die Verwaltung und RWE Power schnellstmöglich, eine Informationsveranstaltung zu dem Thema abhalten.

Ebenfalls geschlossen war man der Meinung, dass man die Standorte der Sümpfungsbrunnen kennen müsse, um sich überhaupt äußern oder gar entscheiden zu können.

Etwas gequält wirkte Dr. König als er darauf hinwies, dass die Entscheidung über die Notwendigkeit einer solchen Veranstaltung bei der Stadt Mönchengladbach liege. Unterstützen werde man sie dabei seitens RWE Power gerne. Man hatte den Eindruck, dass Herrn Dr. König diese Wendung überhaupt nicht gefiel.

2 Kommentare zu “Immissionsschutz für Wanlo: „Wand oder Wall?“ – Das ist hier die Frage”
  1. Die Frage ist doch viel subtiler. Möchten die Wanloer in 70 Meter Entfernung auf eine Wand schauen, ja oder nein?

    Für den Immissionsschutzwall liegt die Genehmigung vor, für die Lärmschutzwand müsste erst das Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt werden.

    Wenn mit erheblichen Widerständen gegen eine Wand zu rechnen ist, dann wird es sich das bergbaubetreibende Unternehmen fünfmal überlegen, ob sich eine juristische Auseinandersetzung lohnt.

    Noch vor den Sommerferien wird es eine Informationsveranstaltung in Wanlo geben – das ist die Gelegenheit über die Frage Wall oder Wand abzustimmen. Mehr Information als heute bekannt sind, wird es bis dahin nicht geben.

  2. Sehr interessant der Artikel.

    RWE Power ein Wohltäter? Lärmschutz für Wanlo?

    Glaubt Ihr das? Ja?

    Venrath, das zu Erkelenz gehört, soll auch „geschützt“ werden?

    Warum wohl?

    Ganz einfach. RWE Power kann Sümpfungsbrunnen in den Sicherheitsstreifen knallen statt dort einen Immissionsschutzwall bauen zu MÜSSEN. Warum? Damit es trocken wird. So kann ganz nah an den Grubenrand ran ausgekohlt werden.

    Von Wanlo bis Venrath – das ist ‘ne ordentliche Strecke an der demnächst nördlichen Tagebaukante.

    Bringt Kohle im doppelten Sinn. Nicht nur die Kohle aus dem Tagebau, sondern auch richtig Kohle aufs Konto von RWE Power.

    Kein Wunder, dass Dr. König gequält wirkte.

    Dumm gelaufen für RWE Power? Recht so!

    Der begrünte Wall gehört als Schutz an den Grubenrand. Dort ist der Emissionspunkt. Licht, Lärm, Fein- und Grobstaub kommen von dort aus der Grube. Dort muss verhindert werden.

    Sümpfungsbrunnen? Die hauen die euch in der Wasserrechtslinie hin wo die wollen und so viel wie RWE will und braucht! Auch vor diese tolle Lärmschutzwand. Die erspart euch keinen einzigen Brunnen, den die brauchen und wollen.

    RWE darf alles, was nicht ausdrücklich verboten ist. Davon gibt’s nicht viel.

    Hauptsache das Wasser wird abgepumpt. Mit oder ohne Grün um die Brunnen drum rum. Ist denen doch egal.

    Alles längst erlebt. Läuft überall gleich ab.

    Glaubt ihr, die würden auf die Lärmschutzwand verzichten, wenn im Braunkohleplan nicht stehen würde was Dr. König zitiert hat: „RWE ist verpflichtet Immissionsschutzmaßnahmen an der Quelle der Entstehung durchzuführen“? Das ist der Punkt!

    Verpflichtung ist der Wall am Grubenrand. Nicht die Lärmschutzwand an der Straße.

    Glück auf! Wehrt Euch!

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