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Bebauungspläne für Rheindahlen und Rheydt auf den Weg gebrachte

(pmg) Mit einer Reihe von Bebauungsplänen befasste sich der Planungs- und Bauausschuss in seiner gestrigen Sitzung.

wappen-rheindahlen-thb.jpgSo stimmte der Ausschuss dem von der Bauverwaltung erarbeiteten Vorentwurf zur Neuplanung des Areals an der Max-Reger-Straße in Rheindahlen zu, auf dem sich derzeit noch ein Supermarkt befindet. Der Markt wird seinen Standort auf das ebenso neu zu überplanende Eckgrundstück an der Gladbacher Straße/ Ecke Hardter Straße verlagern.

Der Planungsvorschlag für das Gelände an der Max-Reger-Straße sieht neben Eigenheimen eine überwiegende Wohnnutzung für betreutes Wohnen sowie die Möglichkeit für Praxen und Arzträume vor. Ähnlich wie die benachbarte Rheinische Schule für Körperbehinderte ist entlang der Max-Reger-Straße eine zurückliegende dreigeschossige Bebauung vorgesehen.

Das Eckgrundstück an der Gladbacher Straße/Ecke Hardter Straße soll neu geordnet und städtebaulich aufgewertet werden. Hier sind ergänzende Einzelhandelseinrichtungen sowie Büros und Wohnungen geplant. Einem entsprechenden Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss stimmte der Ausschuss zu.

wappen-rheydt-thb.jpgGrünes Licht gab der Ausschuss auch für den Bebauungsplan auf dem Gebiet zwischen Gotzweg, Maria-Kasper-Straße und Eisenbahn, auf dem ein Wohngebiet mit freistehenden Einfamilienhäusern in parkähnlicher Umgebung entstehen soll.

Auf dem 1,1 Hektar großen Areal ist eine lockere zweigeschossige Stadtvillenbebauung in schwedischer Holzbauweise auf Grundstücken mit durchschnittlich 830 Quadratmetern vorgesehen.

wappen-rheydt-thb.jpgEbenso stimmte der Ausschuss mehrheitlich für das Planvorhaben auf dem Gebiet des ehemaligen Grabelandes zwischen Pestalozzistraße, Lehwaldstraße, Reitbahnstraße und Von-Galen-Straße.

Vorgesehen sind in dem 10.000 Quadratmeter großen Viertel mit Spielplatz und öffentlichem Grün 43 Einfamilienhäuser im Innenbereich mit drei- bis viergeschossiger Blockrandbebauung für junge Familien.

Nahezu alle Wohneinheiten sollen über eine zentrale Erdwärmeanlage versorgt werden. Abschließend beraten wird der Satzungsbeschluss für das Bauvorhaben in der Ratssitzung am 27. Februar.