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Segelfluggelände Wanlo: Erörterungstermin ab 9. Dezember 2014

[1][03.12.2014] Anfang des Jahres hatte die Bezirks­regierung als „Obere Luftfahrtbehörde“ den Antrag des Vereins für Luftfahrt e.V. Mönchengladbach, Rheydt & Umgebung (VFL) auf Genehmigung so genannter Motorstarts offengelegt, so dass dazu Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die „Offenlage“ ist seitdem abgeschlossen.

Der Erörterungstermin bezieht sich ausschließlich auf den Antrag des Segelflugvereins und steht nicht im Zusammenhang mit der vom Rat beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplanes für dieses Gelände.

Der Antrag des VFL umfasst drei Punkte:

Zur Beratung der im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen und der sonst in Betracht kommenden Entscheidungsgrundlagen findet die Erörterung in der Mehrzweckhalle Wickrath, Adolf-Kempken-Halle, Poststraße 6, 41189 Mönchengladbach-Wickrath statt.

Die Erörterung beginnt am Dienstag, den 9. Dezember, um 9:00 Uhr (Einlass/Registrierung ab 08:00 Uhr).

Wenn der Termin nicht ausreicht, wird die Erörterung am Mittwoch, den 10. Dezember, sowie an weiteren Tagen jeweils um 09:00 Uhr (Einlass/Registrierung jeweils ab 08:30 Uhr) fortgesetzt.

Auf der Tagesordnung des Erörterungstermins stehen folgende Punkte:

  1. Begrüßung und Einleitung
  2. Vorstellung des Antragsgegenstandes
  3. Bedarf, Planrechtfertigung, Alternativen und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ( a. Verfügbarkeit des Geländes, b. Bedarf und Rechtfertigung, c. Alternativen, d. Prognose, e. Wirtschaftlichkeit)
  4. Immissionen (a. Lärm, b. weitere Immissionen und deren Auswirkung)
  5. Umweltauswirkungen
  6. Technische Planung (a. Flugsicherheit, b. Grundwasserschutz/Betankung, c. Ver- und Entsorgungseinrichtungen, d. verkehrliche Anbindung)
  7. Finanzielle und andere individuelle Auswirkungen
  8. Sonstiges

Der Verein für Luftfahrt e.V. Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung (VFL) nimmt als Antragsteller zu allen vorgetragenen Belangen Stellung.

Im Termin werden die rechtzeitig  erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, sowie jedem Einwender freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Zum Nachweis der Einlassberechtigung ist der Personalausweis mitzubringen.