Zahl der Asylbewerber steigt weiter • Keine Plätze in Übergangseinrichtungen mehr frei • Verwaltung sucht nach Lösungen • Notunterkunft in ehemaligem Schulgebäude in Wickrath geschaffen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Die Zahl der Menschen, die als Asylbe­werber in Mönchengladbach leben, ist in den vergangenen Monaten weiter deutlich gestiegen: Das geht aus einem Bericht der städtischen Sozialverwaltung hervor, der auf der Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 28.08.2014 steht.

Zwischen Januar 2013 und Ende Juli 2014 hat sich diese Zahl demnach von 536 auf 1.030 fast verdoppelt. Davon leben zurzeit 319 Personen in selbst angemietetem Wohnraum, die übrigen in städtischen Übergangseinrichtungen.

Im Januar 2013 waren hier 368 Menschen untergebracht. Am 11. August 2014 waren es mit 774 Personen mehr als doppelt so viele. Damit ist die Aufnahmekapazität in den zur Verfügung stehenden Übergangsheimen und -wohnungen erschöpft.

45 weitere Asylbewerber, die Ende vergangener Woche vom Land an die Stadt zugewiesen worden sind, hat die Verwaltung vorerst in einer Notunterkunft im ehemaligen Schulgebäude an der Orffstraße in Wickrath unterbringen müssen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass dies nur eine kurzfristige undvorübergehende Lösung sein kann.

Zahl der Plätze in Übergangseinrichtungen ausgebaut Zurzeit verfügt die Stadt Mönchengladbach rechnerisch über 847 Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern. Alleine in den letzten 12 Monaten ist die Kapazität um 230 Plätze erweitert worden.

Dazu wurden drei Mehrfamilienhäuser, ein ehemaliger Hotelbetrieb und 25 Wohnungen städtischen Wohnungsgesellschaften angemietet. Allerdings ist die Zahl 847 nur eine theoretische Größe, da bei der tatsächlichen Belegung Familiengrößen und Geschlechtertrennung berücksichtigt werden müssen, so dass die tatsächliche Belegung niedriger liegen muss. Die Unterbringung erfolgt derzeit an acht größeren Standorten und den 25 zur Verfügung gestellten Wohnungen.

Die Stadt Mönchengladbach unternimmt zurzeit größte Anstrengungen, das System der Übergangseinrichtungen so zu erweitern dass es den gestiegenen Anforderungen entsprechen kann. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung in der Ausschusssitzung berichten.

Prognose: Bis zu 300 weitere Asylbewerber bis Ende 2014 Die Stadtverwaltung stellt sich darauf ein, ab September 60 weitere zugewiesene Personen aufzunehmen. Außerdem rechnet sie damit, dass bis Ende des Jahres bis zu 300 zusätzliche Flüchtlinge nach Mönchengladbach kommen.

Auch wenn es aus den unterschiedlichsten Gründen immer wieder zu Fortzügen von Asylbewerbern kommt, übersteigt die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge seit langem die Zahl derjenigen, die aus dem Leistungsbezug ausscheiden, erheblich.

Kosten steigen um mehr als zwei Millionen Euro Flüchtlinge, die sich in Mönchengladbach aufhalten, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Durch den erheblichen Zuzug und die geringe Zahl von Fortzügen reichen die im Haushalt 2014 bereitstehenden Mittel für die Sicherstellung des Lebensunterhalts und für Krankenhilfe von insgesamt 3.687.000 Euro nicht aus.

Nach dem heutigen Stand werden bis zum Jahresende zusätzlich zu den im Haushalt bereitgestellten Mitteln Mehrkosten von rund 2,1Millionen Euro anfallen. Die Verwaltung beabsichtigt, den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18. September mit dem steigenden Finanzbedarf zu befassen und dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung am 1. Oktober zur Entscheidung vorzulegen.

Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen Mieten und Betriebskosten für die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen in einem Umfang von zur Zeit jährlich 900.000 Euro, die mit der notwendigen Schaffung weiterer Kapazitäten in einem noch nicht bezifferbaren Umfang steigen.

Nicht erfasst sind hierbei die Personalkosten für die zurzeit 27 Hausmeister der Unterkünfte und das Verwaltungspersonal. Die Zuweisungen des Landes für die Kosten für Flüchtlinge wurden zwar von 1.068.985 Euro (2013) auf 1.247.049 (2014) erhöht, decken aber die aufzubringenden Kosten nur zu einem geringen Teil.

Die Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen JHQ plant und zeitnah realisieren wird.

Die in dieser Einrichtung geschaffenen Plätze würden auf die Zahl derjenigen Asylbewerber angerechnet, die die Stadt Mönchengladbach aufnehmen muss.

Im Ergebnis könnte die Stadt einen Teil der von ihr vorgehaltenen Infrastruktur zurückbauen. Ab wann und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von den Entscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Die Verwaltung ist zu Zeit um eine verbindliche Klärung bemüht und wird in der Sitzung des Sozialausschusses über neue Erkenntnisse berichten.

2 Kommentare zu “Zahl der Asylbewerber steigt weiter • Keine Plätze in Übergangseinrichtungen mehr frei • Verwaltung sucht nach Lösungen • Notunterkunft in ehemaligem Schulgebäude in Wickrath geschaffen”
  1. Wie wäre es denn, wenn man hierzu auch an anderen Stellen regulieren würde.

    z.B. vereinfachte und schnellere Überprüfung eines Asylantrages, bei Ablehnung sofortige Abschiebung, Duldung auch nur so lange wie Krise in der Heimat ist, europäische Regeln einhalten und gemeinnützige Arbeit verrichten.

    Komisch, wenn ich Berichte über Asylheime im TV sehe, benutzen viele von den Flüchtlingen ein Smartphone. Wie geht das ?

  2. Wie sieht es eigentlich mit der Kostenübernahme seitens des Bundes aus? Welche Leistungen werden von dort erbracht?

    Das Land NRW zahlt. O.k. Sind das Gelder, die der Bund an das Land zwecks Verteilung auf die Städte und Gemeinden gezahlt hat oder aus „eigenen“ (nicht vorhandenen) Mitteln des Landes?

    Den Kommunen wurde schon bei der Hartz-„Reform“ versprochen, bei den Sozialausgaben entlastet zu werden, was sich in der Realität als Mogelpackung herausgestellt hat. Dann wäre zumindest jetzt der Bund (der zwar auch pleite ist) bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen gefragt.

    Die Kommunen, die ohnehin schon nichts mehr in den Kassen haben, plus einem großen Einnahmeproblem, benötigen, falls es noch nicht geschieht, Unterstützung des Bundes.

    Was ist aus den Forderungen des deutschen Städte- und Gemeindebundes geworden, der im Dezember 2010 forderte, Zitat:

    „So sollte vereinbart werden, dass sich der Bund in deutlich höherem Umfang an den Kosten der Unterkunft für Erwerbslose beteiligt. Diese Kosten sind von 2005 bis 2011 von 12,3 auf 14,3 Mrd. Euro gestiegen. Die Bundesbeteiligung ist nach wie vor aber nur in Höhe von etwa 3,6 Milliarden Euro vorgesehen, wohingegen der kommunale Anteil von 8,7 Mrd. Euro (2005) auf 10,7 Mrd. Euro (2011) steigt.“ Zitat Ende.

    http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Pressemeldungen/Archiv%202011/Vermittlungsverfahren%20bei%20der%20Hartz%20IV-Reform%20zur%20Entlastung%20der%20Kommunen%20nutzen/

    Es ist eindeutig, dass die Länder und Kommunen die Hauptlast tragen müssen. Wie kann das sein? Ist Asyl gewähren und Flüchtlinge aufzunehmen nicht in erster Linie eine Sache/Entscheidung des Staates?

    Selbstverständlich muss Menschen in Not geholfen werden. Aber die Kosten darf man nicht überwiegend den ohnehin klammen Kommunen aufbürden. Probleme sozusagen „an diese durchreichen“.

    Bekommen sie auch mehr Steuergelder zugewiesen? Mit Sicherheit nicht.

    Die unwesentliche Erhöhung der Leistung des Landes NRW an z.B. unsere Stadt von rd. 177.000 Euro kann es doch nicht gewesen sein.

    Wäre ein Fall für unsere „Leute in Berlin und Düsseldorf“ für eine Entlastung ihrer Wahlkreise zu sorgen. Notfalls eben mit weiteren Abgeordneten aus ebenfalls betroffenen Kommunen/Kreisen zusammen. Dafür sind Abgeordnete doch auch gewählt und zuständig. Oder nicht?

    Also für Herrn Dr. Krings (Wahlslogan: Wir krings hin – hier ist also die Gelegenheit dazu), Frau Yüksel (die sich für soziale Belange einsetzen will – auch das passt dazu) und Herrn Körfges.

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