Finanzamtsgebäude Rheydt: Spätestens jetzt könnte EWMG-Chef Schückhaus wohl „mit dem Rücken zur Wand“ stehen

Bernhard Wilms [ - Uhr]

logo-ewmgNach neuesten Erkenntnissen soll das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes in Rheydt an der Wilhelm-Strauss-Straße für eine städtische Nutzung nicht geeignet sein. War der Kauf durch die EWMG ein Flop?

Hintergründe dazu: Von langer Hand war das ECE-Einkaufszentrum vorbereitet, geplant und medial nicht uneigennützig als die Lösung für einen wirtschaftlichen Aufschwung in Mönchengladbach propagiert.

Widerstände sollten ignoriert und Fakten geschaffen werden. Letzteres in Form eines Grundstückes, das ECE eine Ausdehnung des Mammut-Vorhabens über die Steinmetzstraße hinaus ermöglichen sollte. So wollte es die CDU.

Im Fokus stand dabei das Areal des Finanzamtes Stadtmitte. Das Land wollte Grundstück und Gebäude wohl sowieso loswerden und da passte das Interesse von ECE ganz gut in die „Landschaft“. Dass ECE dieses Objekt wirklich erworben hat, ist wenig wahrscheinlich; eher hat sich ECE nur eine Kaufoption gesichert.

Verlagerung und Neubau eines Finanzamtes an einer anderen Stelle machte für das Land natürlich nur dann Sinn, wenn auch das Finanzamt Rheydt in diesen Neubau mit einziehen würde.

Gesagt getan und kurzerhand kaufte die EWMG für die Stadt Grundstück und Gebäude an der Wilhelm-Strauß-Straße. Mit sehr großer Mehrheit hatte vorher der Rat einer Anmietung des Objektes zugestimmt und somit den Weg für den Kauf frei gemacht.

Ob die Lage des „Zentralfinanzamtes“ im Nordpark für die Bürger und Steuerzahler das „non plus ultra“ ist, wäre eine weitere Diskussion wert; denn dazu gibt es wohl viele Meinungen.

Wohl aber ist zu diskutieren, ob die EWMG für die Stadt diese Immobilie kaufen musste, damit ECE (vielleicht) ein für sich lukratives Einkaufszentrum hätte bauen können!

Und dann der offensichtlich dilletantische Kauf!

Verantwortlich scheint die EWMG-Geschäftsführung unter der damaligen Leitung von Manfred Nieland (CDU) zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser oder ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung (auch Schückhaus) bautechnisch versiert war oder aber politisch „gesteuert“ wurde. Beides ist vollkommen unerheblich!

Eine Geschäftsleitung ist gesamtverantwortlich und sei es „nur“, dass sie sich mit Mitarbeitern umgibt, die fachlich nicht ausreichend qualifiziert sind, technische Risiken abzuschätzen oder sonst ihre Job nicht richtig machen.

Ein solches Risiko war wohl ganz offensichtlich! Ein fachlicher Blick in der Bauakten der Verkäuferin (Land NRW) hätte sicherlich gereicht, um eine Risikoabschätzung vornehmen zu können.

Eine Vielzahl von Fragen stellt sich:

  • Haben EWMG-Geschäftsführung und deren technische Fachkräfte (sofern es solche wirklich gibt) Einsicht in die Bauakten gehabt?
  • Wurde der Baubestand mit den Bauakten verglichen? Falls ja, welche Erkenntnisse hat man daraus erlangt?
  • Wer hat auf welcher Grundlage eine „Unbedenklichkeit“ festgestellt und/oder diese ggf. attestiert?
  • Hat die EWMG geprüft, ob das Gebäude überhaupt für städtische Verwendungszwecke geeignet sein würde? Falls ja, nach welchen Kriterien?
  • Wusste man bei der EWMG nicht, dass in einem Amt nun mal Akten unterzubringen und die nun mal sehr schwer sind?
  • Wann fand über eine oberflächliche Besichtigung hinaus eine technische Prüfung „vor Ort“ statt?
  • Wurde ermittelt, ob die statischen Verhältnisse mit den einschlägigen Normen überein stimmten? Wurden statischen Überprüfungen durchgeführt? Oder wurde nur „mit dem dicken Daumen“ geschätzt nach dem Motto: ‚Ich wünsche folgendes Ergebnis‘?

Oder handelt es sich etwa um einen bewusst eingestielten „Deal“, damit die EWMG später – wenn nichts mehr geht – das Gelände an einen stadtbekannten Investor (mit Verlust für die Stadt) abtreten muss, weil sie es nicht nutzen kann?

Schlussendlich (aber natürlich noch nicht abschließend) stellen sich weitere Fragen, mit der sich der neu zu bildende Aufsichtsrat der EWMG zu befassen haben wird:

  • War der damalige Aufsichtsrat der EWMG in diese Transaktion eingebunden?
  • Wer trägt die persönliche Verantwortung für den Kauf dieses nach derzeitigem Kenntnisstand für die Stadt offensichtlich ungeeigneten Objektes?
  • Welche personellen Konsequenzen zieht die Stadt als 100%ige Eigentümerin der EWMG?

Und „last but not least“:

Zählt es überhaupt zu den Aufgaben der EWMG, Immobilien zu kaufen?

Das darf trefflich bezweifelt werden, denn:

„Die EWMG kauft, erschließt und verkauft Grundstücke und Areale im eigenen Namen und geschäftsbesorgend für die Stadt Mönchengladbach. Sie schafft damit wichtige Voraussetzungen für Wohnen, Arbeiten und Freizeit in einer lebens- und liebenswerten Stadt und leistet so einen bedeutsamen Entwicklungsbeitrag.“

Oder aber das Leistungsspektrum der EWMG ist so weit gefächert, dass niemand mehr so richtig durchblickt.

Es verstärkt sich der Eindruck, dass zu Zeiten der CDU-geführten Ratsmehrheit viele originäre Aufgaben der Stadtverwaltung der EWMG übertragen wurden, so dass sich nach und nach eine „Schattenverwaltung“ entwickelte, die auf diesem Weg der unmittelbaren Kontrolle durch die Politik entzogen wurde.

Würde man die Geschäfte der EWMG durchleuchten, wäre es nicht verwunderlich, wenn Geschäftsvorfälle bekannt würden, die nicht vorzugsweise der Stadt, sondern anderen Interessen gedient haben.

Der sich in den nächsten Wochen neu konstituierende Aufsichtsrat tut gut daran, eine „Tour de Raison“ zu initiieren und ein unabhängiges Untersuchungsgremium mit Beteiligung externer Wirtschaftsprüfer einzusetzen, um die Geschäfte der EWMG seit ihrer Gründung zum 01.01.2002 transparent zu machen.

Möglicherweise ist der „Fall Finanzamt Rheydt“ ja nur die Spitze des berühmten Eisberges und wird zu einem „Fall Schückhaus“.

Spätestens seit diesem „Fall“ dürfte die von der CDU/FDP-Mehrheit in der letzten Ratsperiode favorisierte Fusion von EWMG und WFMG und MGMG keine weitere Diskussion wert sein.

Dazu sollte die „Ampel“ diesen Beschluss schnellstens „kassieren“, denn der darin enthaltene Termin 30.09.2009 ist schon lange vorbei! Der wurde seinerzeit von der FDP in den Antrag eingebracht und von der CDU akzeptiert, weil man wohl hier der Auffassung war, weiter „an der Macht“ zu sein. Aber das ist auch vorbei! 

Auch die zusätzliche Übertragung der Geschäftsführung der WFMG auf Schückhaus gehört auch unter diesen Gesichtspunkten auf den Prüfstand.

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