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Rechtssicherheit für „Lex NEW“? • Teil I: Keine Verpflichtung für die Kommune • Keine Verpflichtung für Energie­versorger • Keine Strafen für Energie­versorger • GroKo als Wegbereiter für die NEW?

[1]Als eine „Lex …“ bezeichnet man in Anlehnung an altrömische Gesetzgebung Vorgaben und Beschlüsse, die nur auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet sind.

Eine „Lex NEW“ verdeutlicht, dass Beschlüsse auf das Ziel ausgerichtet sind, der NEW Vorteile gegenüber „Dritten“ zu verschaffen.

Hinsichtlich der Thematik „Weitere Windenergieanlagen (WEA) in Mönchengladbach“ hat die GroKo durch den Auftrag im Beschluss des Planungs- und Bauausschuss an die Verwaltung (02.06.2015), zehn „Rechtsfragen“ zu beantworten, versucht „Rechtssicherheit zu erlangen“.

Sachlich betrachtet hat die Verwaltung den Auftrag der GroKo vollumfänglich abgearbeitet und die Ergebnisse in der vergangenen Woche in den vier Bezirksvertretungen vorgestellt.

Vollkommene Rechtssicherheit indes konnte die Verwaltung der Politik nicht geben, denn die Frage, ob und in welchem Umfang die Stadt Mönchengladbach vermeintlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen muss, konnte die Verwaltung nicht abschließend und absolut beantworten.

Das liegt nicht im Nichtkönnen oder Nichtwollen der Verwaltung begründet, sondern in der Natur der diesbezüglich nicht durchgängig schlüssigen Rechtsprechung.

Sie konnte nur die aktuelle Rechtssituation beschreiben und aufzeigen, was „prophylaktisch“ getan werden könnte, um evtl. Anträge Dritter auf Errichtung weiterer WEA in Mönchengladbach „abzuwehren“, wie deutlich zu erkennen ist.

Wirkliche Rechtssicherheit erlangt man in einem Rechtsstaat nur durch Gerichtsbeschlüsse und -urteile.

Insofern erscheint der Versuch einer „Lex NEW“ auch juristisch fragwürdig und dementsprechend ebenso kaum von Erfolg gekrönt zu sein, wie der seinerzeitige Versuch bezüglich  des Baus einer Methangas-Anlage in Wanlo, die ebenfalls unter dem Label „Energiewende“ lief und ebenfalls als unabwendbar dargestellt wurde … weil die NEW diese errichten wollte.

Damals unter dem Slogan: Wenn nicht wir, dann machen es andere!

Diese Behauptung sollte letztendlich den Eindruck vermitteln, dass die NEW die besseren und einzig richtige Investorin wäre.

Damals wie heute ist die einzige Motivation das Abgreifen von EEG-Subventionen durch die NEW AG, mit tatkräftiger Unterstützung des jeweiligen NEW-Aufsichtsratsvorsitzenden.

Nicht vergessen sollte man dabei, dass der heutige AR-Vorsitzende Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) schon zu Zeiten der NEW-Planungen des Projektes „Methangas-Anlage Wanlo“, Mitglied dieses Aufsichtsrates war und – folgt man seinem heutigen Credo, er sei als Aufsichtsrat nur der NEW AG verpflichtet – dieser auch damals verpflichtet war.

Damals, also im Februar 2011, stimmte die von Schlegelmilch geführte CDU-Fraktion geschlossen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, somit gegen die Methangas-Anlage und demzufolge gegen die „Interessen“ der NEW AG.

 Keine Methangas-Anlage in Wanlo! 37 x NEIN – 28 x JA [2]

Dass das Votum der CDU-Fraktion nicht primär inhaltlich, sondern parteipolitisch motiviert und in erster Linie gegen ihren heutigen GroKo-Partner SPD gerichtet war, ist keine neue Erkenntnis.

Eine rückblickende Bewertung des damaligen Verhaltens von Schlegelmilch muss also zu dem Schluss kommen, dass er damals nicht etwa die Interessen der Stadt oder der Wanloer oder gar der NEW im Auge hatte, sondern ausschließlich parteitaktische.

Dies war natürlich nur dadurch möglich, weil in der Ampel unterschiedliche Auffassungen zum Thema „Biogas-Anlagen & Energiewende“ vorherrschten und die Grünen sich gegen diese Anlage aussprachen.

Dass die Grünen sich nicht grundsätzlich gegen „Biogas-Anlagen“ (= Methangas-Anlagen) aussprachen, sondern gegen Anlagen, für die überwiegend Mais angebaut werden sollte, ging damals unter und wird auch heute noch von den politischen Gegnern der Grünen verschwiegen.

Dass Methangas-Anlagen auf Mais-Basis unter dem Begriff „Energiewende“ dauerhaft scheiterten, machte auch die Tatsache deutlich, dass im Dezember 2012 im nahegelegenen Wegberg-Gripekoven das Vorhaben eines örtlichen Landwirtes und dem Gelsenwasser-Konzern eine „Beerdigung 1. Klasse“ erfuhr, was im Übrigen dem damaligen Gelsenwasser-Projektleiter den Job kostete und dazu führte, dass solche „Methangas-Fabriken“ im Gelsenwasser-Konzern – ähnlich wie bei der NEW AG – gänzlich von der Agenda verschwanden.

„Methangas-Fabrik“ Wegberg-Gripekoven [3]

Wie damals in Wanlo hatten die NEW und die Mönchengladbacher SPD-Fraktion mit den gleichen unwahren Behauptungen operiert, wie heute NEW und GroKo in Sachen Windenergieanlagen in Mönchengladbach:

Damals wie heute behaupten die NEW und Mehrheitspolitiker, die Stadt Mönchengladbach sei gesetzlich verpflichtet, durch das Ausweisen von Fläche einen Beitrag zu Energiewende zu leisten.

Das ist nachweisbar unwahr und damit falsch.

Dazu teilte das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz auf Nachfrage mit:

„… dass die lokalen Energieversorger nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Mindestquote an erneuerbaren Energien beizusteuern.“

und weiter:

„… Die Ziele sollen vielmehr dadurch erfüllt werden, dass bundesweit der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die entsprechenden Regelungen des EEG angereizt und gefördert wird.

Zu diesem Zweck enthält das EEG das Recht, dass jeder Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage einen Anspruch auf vorrangigen Netzanschluss und auf vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung seines Stroms hat.“ (Zitat Ende)“

Ähnlich antwortete die Bundesnetzagentur auf Nachfrage:

„… Energieversorger sind nicht verpflichtet eigene, erneuerbare Energie-Potentiale zu schaffen und sind auch nicht verpflichtet eigene erneuerbare Energie Standorte ausfindig zu machen oder zu erschließen. …

Allerdings haben Energieversorger ein geschäftliches Interesse, und es entspricht ja auch ihrem Geschäftsmodell entsprechende Potentiale zu heben. …“ (Zitat Ende)

Die Energieagentur NRW antwortet auf Nachfrage analog:

„… Feste zahlenmäßige Richtwerte in der Form, dass ab einem bestimmten Flächenanteil am Gemeindegebiet oder ab einer gewissen Zahl von möglichen WEA für die Windenergie genügend Raum gegeben ist, hat die Rechtsprechung nicht erarbeitet.

Sie stellt stets auf eine umfassende Bewertung des Einzelfalls ab und betont, dass dabei nicht nur rein quantitative, sondern auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen sind

D.h. es ist nicht richtig, dass jede Gemeinde mindestens 1,6 % ihres Gemeindegebietes für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen muss.

Bei dieser Zahl handelt es sich um einen Wert für das Land NRW, um die von der Landesregierung gesetzten Ausbauziele zu erreichen. …“ (Zitat Ende)

Im Klartext heißt das, dass es auch keine finanziellen „Strafen“ für die NEW geben wird, wenn sie keine WEA in Mönchenglad­bach oder anderswo errichtet.

Im Klartext heißt das insgesamt aber auch, dass es derzeit über die Flächen in Wanlo und Piperlohof hinaus für die Stadt keine Verpflichtung gibt, weitere Konzentrationsflächen auszuweisen.

Insofern laufen die GroKo-„Angstszenarien“ ins Leere, der Stadt oder der NEW würden Probleme oder gar Strafen entstehen, wenn es keine neue Potenzialstudie gäbe.

Wäre es nach den Sprechern der GroKo Felix Heinrich (SPD) und Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) gegangen, hätte die Verwaltung – ohne Wenn und Aber – unmittelbar nach dem Beschluss am 02.06.2015 im Planungs- und Bauausschuss eine Potenzialstudie in Auftrag zu geben gehabt.

Quasi parallel erteilte der Ausschuss der Verwaltung den Auftrag, zehn Rechtsfragen zu prüfen, die vermutlich aus Fraktionen heraus gestellt wurden.

Der Beschluss „Potenzialstudie“ sei gefasst worden, weil man „von dem Prüfungsergebnis der Verwaltung ausgegangen“ sei (einer Prüfung, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht einmal beauftragt war), erklärt Felix Heinrichs in einer Pressemitteilung der SPD.

Seine weitergehende Äußerung, man habe deshalb „vorausschauend“ die Potenzialstudie in Auftrag gegeben, soll entweder zum Schmunzeln anregen oder aber darauf hinweisen, dass die 10 Fragen im Sinne der GroKo nach dem Motto „wir wünschen eine Untersuchung mit folgendem Ergebnis“ abgearbeitet werden sollten.

 Windkraft in MG: SPD und CDU sehen sich in ihrem „Kurs“ von der Verwaltung bestätigt [4]

Auch wenn manche Gegner der Potenzialstudie in den Antworten der Verwaltung eine politische Einflussnahme vermuten, ist eine solche Einflussnahme in keiner Antwort zu erkennen.

Dies entspräche bei einer solchen komplexen rechtlichen Materie auch nicht der Arbeitsweise der städtischen Planungsabteilung.

Gleichwohl gibt es Antworten der Verwaltung, die zu Nachfragen anregen, die teilweise in den Bezirksvertretungen gestellt wurden. Darauf wird in weiteren Teilen zu dieser BZMG-Themenreihe einzugehen sein.

Wenn man von „Einflussnahme“ sprechen will, dann allenfalls von einer solchen der NEW auf die GroKo-„Spitzen“-Politiker, die sie ganz offensichtlich mit unzutreffenden Informationen „füttert“, die diese dann als Grundlage für ihren politischen Aktionismus nutzen.

Kaum anders ist die abschließende Bemerkung von Heinrichs in seiner Pressemitteilung zu interpretieren: „… Als Stadt müssen wir unsere Hausaufgaben schnellstens erledigen.“ (Zitat Ende)

Solange kein Antrag auf Errichtung weiterer WEA auf dem Stadtgebiet vorliegt, besteht keineswegs „schnellstmöglicher“ Handlungsbedarf.

Und das schon seit 2009, als die letzten WEA in Wanlo endgültig in Betrieb gingen und somit beide in 2003 vorausschauend ausgewiesenen Konzentrationsflächen „gefüllt“ waren.

Dass 2012 die Diskussion über weitere WEA-Anlagen auf Mönchengladbacher Gebiet entstand ist ein zweifelhaftes „Verdienst“ der NEW AG und deren Aufsichtsrat.

Management und Aufsichtsrat der NEW hatten spätestens seit 2002 schlichtweg verschlafen (wie im Übrigen auch die RWE), sich auf dem Gebiet der „Erneuerbaren“ “, namentlich der Windenergie, zu etablieren, und es lieber „Externen“ überlassen, in Wanlo und Piperlohof WEA zu errichten und EEG-Gelder zu kassieren.

Welche Folgen dieses „Aufwachen“ der NEWim Jahr 2012 nach sich zogen, lässt sich am besten an dieser Rückbetrachtung erkennen:

[5]

Bemerkenswert darin sind

 

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Rechtssicherheit für „Lex NEW“? • Teil I: Keine Verpflichtung für die Kommune • Keine Verpflichtung für Energie­versorger • Keine Strafen für Energie­versorger • GroKo als Wegbereiter für die NEW?"

#1 Kommentar von Ypsilon am 21. November 2015 00000011 19:33 144813443207Sat, 21 Nov 2015 19:33:52 +0000

Der NEW-Vorstand gehört zum Gladbacher Klüngel und genießt in dieser Stadt ohnehin eine „Sonderrolle“.

Inwiefern das „neue“ Vorstandsmitglied Marx (früher Stadtverwaltung Mönchengladbach) auch schon gut im Klüngel etabliert ist – keine Ahnung. Wenn nicht, kann das ja noch werden.

Dr. Schlegelmilch und sein Kurzzeitgedächtnis. Kann ja mal vorkommen, dass man zwischen Wahlkampf und späterer Realität in der durch die Wahlen ermöglichten GroKo, „vergisst“ was man vorher versprochen hat.

Das Adenauer-Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.“, ist der CDU, in diesem Fall besonders Dr. Schlegelmilch, immer noch das Liebste.

Wahlziel wurde erreicht, weil man sich dem Bürger verpflichtet erklärte.

Nach Erreichen des Wahlzieles dank Bürger, inklusive der BI, erklären sich CDU, allen voran Dr. Schlegelmilch, nun der NEW verpflichtet.

Jetzt geht das eben nicht mehr! Dumm gelaufen für viele Wähler.

Wie damals bei der Methangasanlage in Wanlo locken Subventionen. Es geht um richtig viel Geld. Wer will beim Abgreifen derselben nicht dabei sein.

Das müssen auch enttäuschte Wähler und eine BI verstehen.