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Sozialticket: NVV antwortet auf BZMG-Anfrage unpräzise – NRW-Richtlinien rückwirkend ab 01.01.2011 in kraft

Antwort-auf-Anfrage-Sozialticket [1]Antwort-auf-Anfrage-Sozialticket-2 [2]Ende Juli hatten wir bei der NVV AG u.a. nach­gefragt, wie hoch die NVV die Umsatz-Verluste seien, …

… die man durch die Einführung des Sozialtickes prognostiziere, auf welcher Basis und mit welchen Folgen für den Mönchengladbacher Haushalt. Auf die konkreten Fragen antwortete die NVV jedoch nur pauschal.

Anfrage-Sozialticket [3]Anfrage-Sozialticket-2 [4]Und zwar indem man lediglich die Antwort auf eine andere Anfrage zur Verfügung stellte.

Aus der NVV-Antwort an BZMG ergibt sich, dass eigene Berechnungen und Prüfungen wohl nicht vorgenommen wurden. Damit bleiben einige dieser Fragen weiterhin unbeantwortet:

  1. Wie hoch prognostiziert die NVV die Umsatz-Verluste (in EURO), die durch die Einführung des Sozialtickes entstehen würden?
  2. Worauf basiert diese Prognose?
    • Wie viele Sozialtickets (in EURO-Umsatz) werden verkauft?
    • Wie viele Wechselkunden (in EURO-Umsatz) erwarten Sie?
    • Wie viele Neukunden (in EURO-Umsatz) erwarten Sie?
  3. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit (in%), dass diese Prognose zutrifft?
  4. Welche Auswirkungen für den städtischen Haushalt würden sich für den Fall ergeben, dass die Prognose zutreffen sollte?

11-08-08-Richtlinien_Sozialticket_2011 [5]Die zugehörigen „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“ traten zwischenzeitlich rückwirkend ab 01.01.2011 in Kraft und werden zum 01.01.2016 wieder außer Kraft gesetzt (als PDF zum Download).