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Masterplan-Beirat – Teil I: »Wir wollen MG 3.0 nicht aus der Verantwortung lassen…« – Fragen zu Äußerungen im Planungs- und Bauausschuss

[1]Wenn Politiker sich zu Sachverhalten äußern und dabei ihre Positionen beschreiben, sollte man sehr genau hinhören. Da wird „staatstragend“ gefordert, jemanden nicht aus der Verantwortung lassen zu wollen, und dann ist es auch schon wieder zuende mit den hehren Worten.

So geschehen in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 18.06.2013, nachdem Oliver Konrath von Konrath & Wennemar und Architekt Fritz Otten (einer der beiden Vorsitzenden des Masterplan-Vereins MG 3.0) das Ergebnis der städtebaulichen Masterplanung vorgestellt hatten.

Als die Diskussion auf den so genannten „Masterplan-Beirat“ kam und FDP und FWG darin keine Notwendigkeit sahen, begründeten Hans Wilhelm Reiners (CDU) und Thomas Fegers (SPD) unisono diesen Beirat damit, dass das u.a. von ihnen geforderte Sondergremium dazu dienen solle, den Verein „MG 3.0“ nicht „aus der Verantwortung“ zu lassen.

Wenn jemand „aus der Verantwortung“ gelassen werden soll, muss er zunächst einmal „in der Verantwortung“ sein.

Im vorliegenden Fall ist der Verein einzig und allein gegenüber seinen Finanziers des Masterplans, also den Mitgliedern und den Sponsoren verantwortlich, die insgesamt über 600.000 EURO zur Verfügung gestellt haben.

Also galt es herauszufinden, was Reiners und Fegers wohl damit gemeint haben könnten.

Schließlich bedeutet jemandem Verantwortung abzuverlangen auch Konsequenzen aufzuzeigen, wenn eben dieser Jemand dieser Verantwortung nicht gerecht wird.

Somit stellten wir daher Reiners und Fegers – sinngemäß aber auch Otten – vier Fragen:

»Die „Übernahme von Verantwortung“ in diesem Thema impliziert wohl eine Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, auch weil MG 3.0 im vorliegenden Fall kaum eine „politische Verantwortung“ übernehmen kann bzw. zu übernehmen bereit sein wird.

Zum anderen muss die „Übernahme von Verantwortung“ auch Konsequenzen haben, wenn man einer Verantwortung nicht gerecht wird.

Dazu diese Fragen:

  1. Wie soll die Verantwortung von MG 3.0 ausgestaltet und abgegrenzt werden?
  2. Wie wollen Sie „messen“, einschätzen und bewerten, ob MG 3.0 im Einzelfall oder in Gänze seiner „Verantwortung“ nicht gerecht wird?
  3. Wer soll eine solche „Bewertung“ vornehmen?
  4. Mit welchen Konsequenzen soll ein Nicht-Gerechtwerden einer Verantwortung sanktioniert werden? «

Die Beantwortung lässt sicherlich interessante Interpretationen erwarten.