Ausweg aus der Dichtheitsprüfung in Mönchengladbacher Wasserschutzgebieten • Stadtrat allein entscheidet per Satzung über eine vom Landtag freigestellte Kontrolle

Klaus Lau [ - Uhr]

Nach langem Kampf zwischen Vernunft und Lobby ist jetzt die ehemals allflächen­deckende Dichtheitsprüfung allein auf die Wasserschutzgebiete beschränkt worden. Nun brauchen in Mönchengladbach „nur noch“ etwa 17.000 Hausbesitzer zu bangen und vorsorglich zu sparen.

Zuerst diejenigen, deren Häuser mit Bauzeiten vor dem 01.01.1965 bis zum 31.12.2015 geprüft werden müssten – der Rest hat bis Ende 2020 Zeit.

Soweit die erklärenden Worte von Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) im 2. „Grünen Beiblatt“ zum Grundbesitzabgabenbescheid.

Es folgt nun das, was nicht dort steht:

Bürger- und umweltfreundliche Stadträte in Kommunen mit guter Trinkwasserqualität können per Satzung nicht nur gesetzeskonform, sondern vom Landtag bewusst per „Formelkompromiss“ eingeräumt, bürgerfreundliche Auswege finden.

Die privateigenen Hauskanäle und das meist mühsam erworbene Einkommen und Vermögen der Bürger bleibt dabei unangetastet.

Einige NRW-Kommunen haben es bereits vorgemacht oder in gefestigter Absicht: Münster, Langenfeld, Königswinter …

Es mag Zufall sein, dass dies bisher überwiegend CDU dominierte Städte sind.

Die CDU ist jedenfalls neben der FDP eine der entscheidungserheblichen Parteien, die zu entschlossenen Gegnern der beweislosen flächendeckenden Dichtheitsprüfung wurden.

Demzufolge haben sie auch in den Stadträten ausreichend parteiinternen Rückenwind, um den ökosozialen Unfug möglichst schadlos für Kanäle und Bürger ihrer Stadt sinnbildlich im Sande verlaufen zu lassen.

Es mehrt sich allerdings auch die Zahl SPD-Ortsverbände in NRW (z. B. Bielefeld), die kompromisslos entschieden in diese Richtung votieren.

Mönchengladbach hat insgesamt 5 Wasserschutzgebiete, von denen hier nur die Schutzzonen III a und b mit ca. 17.000 Häusern (von ca. 55.000) mit Wohnhäusern besiedelt sind.

Während die Schutzzonen I und II in direkter oder erweiterter Brunnennähe liegen, kann außerhalb von Schutzzone II (also III a – c) tatsächlich überhaupt kein realistisch einzuschätzendes Risiko für die Schädigung der Umwelt durch möglicherweise austretendes Haushaltsabwasser gesehen werden.

Ein Trinkwasserschutzgebiet III (a bis c) soll denn auch per Definition überhaupt nicht gegen normale Haushaltsabwässer sondern vielmehr vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen schützen.

Wo gibt es die überhaupt in Wohngebieten?

Dass solche trinkwassergefährdenden Verunreinigungen auch in Mönchengladbach in der Vergangenheit nicht flächendeckend vorgekommen sein können, beweisen die über die vergangenen Jahrzehnte hervorragenden Trinkwasserwerte.

Nun liegt es an vorbeugend aktiven Initiativen der Mönchengladbacher Bürger, auf den amtierenden Stadtrat mit Oberbürgermeister Bude und die am 25.05.2014 neu zu wählenden Bewerber dahingehend so überzeugend einzuwirken, dass bereits frühzeitig per Satzungsgestaltung jede Überwachung oder gar Sanktionierung durch Bußgeldandrohung oder –festsetzung ausgeschlossen wird.

Damit würde im Ergebnis der Kanal-TÜV in Mönchengladbach auf freiwillige oder objektiv wissenschaftlich nachgewiesene Besorgnisfälle beschränkt bleiben, in denen jeder vernunftbegabte Hausbesitzer sowieso – auch zwanglos – prüfen und erforderlichenfalls sanieren lassen würde.

Der bürgerfreundliche Clou aus dem erstrittenen „Formelkompromiss“:

Eine NRW-Kommune muss nicht, sondern kann (lt. neuer Verordnung) durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung vorzulegen ist (§ 53 Abs.1 e Satz 1 Nr. 2 Landeswassergesetz).

Das heißt im Umkehrschluss, dass sie es nicht braucht.

Unser Stadtrat könnte auch von niemandem dazu gezwungen werden, auch nicht von der Bezirksregierung, die zwar Regierung heißt, aber eben auch nur eine Behörde ist, die ohne Rechtsgrundlage nichts von einer anderen Behörde verlangen kann.

Auch dem Regierungspräsidenten würde jede Rechtsgrundlage fehlen, eine solche Satzungsregelung zu erzwingen – also wird er es lassen.

Es organisieren sich inzwischen in den 5 Mönchengladbacher Wasserschutzgebieten die ersten Betroffenen, um gerade jetzt vor den Kommunalwahlen mit sehr guten Argumenten vorbeugend und vorsorglich auf die Parteien und Mitglieder des Stadtrates einzuwirken.

Das Thema dürfte auch dazu geeignet sein, die beispiellos schlechte Wahlbeteiligung in Mönchengladbach erheblich zu fördern und wahlentscheidend zu sein.

Das ist tatsächlich die letzte demokratische Chance, die gewählten Bürgervertreter von einer ökosozial verträglichen Entscheidungslösung zu überzeugen.

Danach bliebe nur eine schicksalsergebene Erduldung der flächendeckenden Kanal-Prüfung in Wasserschutzgebieten.

Vor der eigentlichen Prüfung wäre verpflichtend eine Hochdruckreinigung durchzuführen. Dies würde oft erst die bewährte Funktionsdichte zerstören, die danach je nach Schadensgrad durch Sanierung zu beheben wäre.

Die Alternative wäre ein zwar aussichtsreiches, aber langwieriges Gerichtsverfahren wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips („Übermaß-Verbot“).

Das vorgeblich erst durch diese Maßnahme zu erreichende Ziel einer guten Trinkwasserqualität ist nämlich in Mönchengladbach auch ohne flächendeckende Prüfung aufgrund eines bloßen Generalverdachts bereits seit Jahrzehnten weitestgehend erreicht.

Es ließen sich andere potentielle Gefahrenquellen viel leichter und kostengünstiger ausschließen, wenn es denn wirklich erforderlich wäre und man es politisch nur wollte …

Es wäre und ist so einfach:

Alle Presseberichte der letzten Jahre bestätigen für Mönchengladbach eine hervorragende Trinkwasserqualität – bereits ab Tiefbrunnen.

Diese Qualität wird trotz nach wie vor oft zugekaufter Gülle und deren Ausbringung und weiterhin geduldeter widerlicher Friedhofsversiffungen – auch über Mönchengladbacher Wasserschutzgebieten (z. B. Wickrathberg) erreicht und beigehalten.

Das spricht eindeutig für die hervorragende und völlig ausreichende Filterwirkung unserer Untergründe.

Die vielfach bewährte Funktionsdichte unserer privaten Hauskanäle, die durch allmählich anwachsende Alterspatina aus Fetten und Verkieselungen in Jahrzehnten verstärkt wurde, würde meist erst durch die obligatorisch vorher durchzuführende Hochdruckreinigung zerstört werden.

Die regelmäßig gute Trinkwasserqualität wurde letztens noch am 23.01.2014 in der Fernsehsendung WDR Lokalzeit Düsseldorf von Elke Reichert, zuständig im Mönchengladbacher Fachbereich, bestätigt.

Per E-Mail vom 05.12.3013 habe ich Frau Reichert mit CC an unsere entscheidungserheblichen Kommunalpolitiker auf die bewusst eingeräumten rechtlichen Chancen des „Formelkompromisses“ aufmerksam gemacht.

Reichert hatte am 03.12.2013 vor dem städtischen Umweltauschuss der dazu einen Vortag gehalten:

[Vortrag hier auch zum Download]

Nach erwähntem Lokalzeit-Interview wolle sie sich im Interesse der Verwaltung noch bis Ende 2014 (!) Zeit lassen, um sich über die Kriterien der Überwachung Gedanken zu machen.

Dann wäre für die Eigentümer älterer Häuser bereits die Hälfte der terminierten Zeit (31.12.2015) vergangen, in der kein Bürger finale Rechtssicherheit hätte.

Demzufolge würden die voreiligen und obrigkeitsgläubigen Bürger der Stadt Mönchengladbach erheblichen vermeidbaren Kanal- und Vermögensschaden erleiden.

Die endgültige Positionierung des Mönchengladbacher Stadtrats muss zur Vermeidung weiterer Schäden an Kanälen und Bürgervermögen unbedingt schneller entschieden und veröffentlicht werden.

Andere NRW-Städte, die bereits jetzt beschlossen haben, von der Überwachung abzusehen, haben im Gegensatz zu Mönchengladbach noch nicht einmal die Besonderheiten im Zusammenhang mit den Folgen der Braunkohleförderung zu berücksichtigen.

Hier wird das angeblich zu schützende Grundwasser im Süden der Stadt bis in 250 m Tiefe abgepumpt und zum Teil in weite Fernen verbracht, wo es nach menschlichem Ermessen niemals einen Trinkwasserbrunnen erreichen wird.

Auch erhebliche Schäden an Kanalisation und Bauwerken sind hier vorprogrammiert (siehe unter anderem Braunkohleberichte der Stadt Mönchengladbach 2007 und 2010 – 2012:

„Durch die bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen und Grundwasseranstiege [z. B. nach Beendigung der Sümpfung] , kommt es zu Bodensenkungen bzw. Bodenhebungen, die für die Kanalinfrastruktur zu Schwierigkeiten durch Veränderung des ursprünglichen Gefälleverhältnisses führen können.

Befinden sich Bauwerke oder Bandinfrastruktur in einem solchen Verwerfungsbereich, können sie stark geschädigt werden.

In Mönchengladbach verläuft ein entsprechend gefährdeter Bereich entlang des Rheindahlen Sprungs über Odenkirchen, Geistenbeck nach Rheindahlen.

Der südliche Bereich Mönchengladbachs senkt sich mit dem Tagebau und seinem Sümpfungszentrum förmlich dem Tagebau entgegen.“ (Zitat Ende)

Eine weitere groteske Auswirkung der verbliebenen Gesetzeslage würde sich bei flächendeckender Überwachung auch in Mönchengladbach aus der Tatsache ergeben, dass allein aus Gründen der Kostenersparnis aus dem Klärwerk täglich Unmengen dort angekommener Medikamentenreste „nur mal so eben“ einfach in die „Vorfluter“ (= Bäche und Flüsse) durch schlichte Verklappung „entsorgt“ werden.

Und das, nachdem diese ordnungsgemäß die vielfachen Windungen unserer meist dichten Privat-Kanalisation passiert haben.

Nach einer aktuellen Umfrage der Rheinischen Post Mönchengladbach halten denn auch 2/3 der Teilnehmer die Dichtheitsprüfung für „nicht sinnvoll“.

Nicht zuletzt steht auch das aktuelle Gesetz mit seiner Rechtsverordnung in juristisch seriös begründetem Verdacht, allein schon wegen der grundgesetzlich normierten Verhältnismäßigkeitsprinzips („Übermaß-Verbot“) verfassungswidrig und damit nichtig zu sein.

Der Gleichheitsgrundsatz bräuchte erst gar nicht bemüht zu werden.

Allein in Einsicht dieses fundamentalen Mangels und dem sich daraus absehbar ergebenden juristischen Fiaskos dürfte die rot-grüne Regierung des 16. NRW-Landtags unter verbliebenem Lobbydruck dem „Formelkompromiss“ mit der Möglichkeit der kommunalen Nichtüberwachung zugestimmt haben.

Damit haben nach langem Gefecht mit Bürgerinitiativen und Lobby allein die NRW-Kommunen seitens der Landesregierung den „Schwarzen Peter“ sowie das Prozess- und Kostenrisiko zugeschanzt bekommen. Sie haben nämlich per „Formelkompromiss“ ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, in eigenverantwortlich erstellter Satzung von einer Vorlagepflicht der Bescheinigungen über durchgeführte Dichtheitsprüfungen Abstand zu nehmen.

Viele Bürger spielen auf Zeit und setzen ihre Hoffnung auf die nächste Landesregierung.

Für kritiklos obrigkeitsgläubige und fatalistisch eingestellte Mitbürger dürfte es dann viel zu spät sein.

8 Kommentare zu “Ausweg aus der Dichtheitsprüfung in Mönchengladbacher Wasserschutzgebieten • Stadtrat allein entscheidet per Satzung über eine vom Landtag freigestellte Kontrolle”
  1. Mit Geduld wird aus Gras Milch… und die Überwachung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in MG – Wasserschutzgebieten mit Einsicht und Entscheidung des Stadtrats auf objektiv wissenschaftlich nachgewiesene Bedarfsfälle beschränkt werden.

    Dies wäre bis zu dem Zeitpunkt bedeutsam, an dem die Gerichte nach ersten rechtsmittelfähigen Aufforderungs- oder Bußgeldbescheiden in NRW über die in starkem juristischen Zweifel stehende Verfassungsmässigkeit (Verhältnismäßigkeitsprinzip/ Übermassverbot) des auf bloßen Generalverdacht hin möglichen Vorhabens entschieden haben.

    Der Präzedenzfall muss im Interesse der prekären städtische Haushaltlage kein Fall aus Mönchengladbach sein …

    Alternativ dürfte die kommende Landesregierung ein fortgeschrittenes Einsehen haben und das nach wie vor unter ökosozialen Gesichtspunkten vollkommen unsinnige Vorhaben noch weiter als bisher kippen – bis eines Tages eine bundeseinheitliche Regelung (aus gutem Grund nicht) kommt.

    Die entscheidungserheblichen Parteien Mönchengladbachs CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und FWG hatten gemeinsam bereits im Dezember 2013 eine voreilige Verwaltungsvorlage des zuständigen Fachbereichs zu einer konzeptlosen Vorlageverpflichtung von Prüfbescheinigungen privater Hauskanäle zurückgewiesen. Die im Interesse der betroffenen Hausbesitzer zu Recht abgelehnte Erstvorlage sah vor, daß die Bescheinigungen über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung auf bloßes Verlangen der NEW AG oder der Stadt vorzulegen sind. Rechtlich unverbindliche Formulierungen wie „bei Bedarf“ würden jedoch Verwaltung oder Kanalbetreiber je nach Personalbesetzung, Eigeninteresse oder Auftragslagen weiterhin Tür und Tor für sachlich sinnfreie und für die Stadt juristisch riskante Überwachungsmaßnahmen öffnen.

    Von vermeidbar überbordenden Verwaltungskosten ganz zu schweigen …

    Schließlich handelt es sich bei der durch die neue Rechtsverordnung ermöglichten Überwachung des Kanal– TÜV in Bezug auf die Vorlage von Prüfbescheinigungen um eine durch die Bürgerinitiativen per „Formelkompromiss“ erstrittene „Kann – Vorschrift“, die es allen einsichtigen NRW – Stadträten in der praktischen Umsetzung ihrer politischen Arbeit ermöglichen soll, ihre städtische Verwaltung als satzungsgebundene Exekutive zu ermächtigen, sich allenfalls Prüfbescheinigungen in objektiv wissenschaftlich belastbaren und damit sachlich sinnvollen Einzelfällen vorlegen zu lassen.

    Die zuständigen Ausschüsse erwarten jetzt von der Stadt – Verwaltung ein konkret ausgearbeitetes Konzept, nach welchen fundierten und damit rechtlich haltbaren Kriterien eine Vorlage von Prüfbescheinigungen überhaupt verlangt werden soll, um diese – nach Aufhebung der Fristensatzung – in den 45. Nachtrag zur z.Z. geltenden Entwässerungssatzung vom 25.4.1984 einzuarbeiten [nach der es keine flächendeckende Dichtheitsprüfung gibt].
    Hoffentlich geschieht das noch vor den Wahlen!

  2. „Die Druckprüfung ist natürlich Pflicht.“
    Korrektur: Die HOCHDRUCKREINIGUNG. ist Pflicht.

  3. @ HalloWach, ich verwechselte Hochdruckreinigung mit Druckprüfung.

    Die STEB meinte eine Druckprüfung wäre nur in Einzelfällen erforderlich.

    Die Druckprüfung ist natürlich Pflicht.

    Die STEB wetzt wohl darauf, dass die Bürger nicht so genau hinschauen und denken, ist ja doch alles nicht so wild.

  4. @HalloWach_2015

    Vielen Dank! Sie beschreiben exakt meine Bedenken, die ich sofort hatte, als ich mich vor etwa 2 Jahren bei der NEW erkundigte, um zu erfahren, wie eine solche Prüfung überhaupt vorgenommen werden soll.

    Auf meine Einwände bezgl. der Verfahren, die ich sehr kritisch sah und immer noch sehe, wurde mir selbstverständlich erklärt, dass gar nichts passieren könne.

    Klar, würde ich auch sagen. Können die sogar ganz locker, da man als Betroffener leider keine Aufnahme vorher und nachher hat.

    Wie soll ein Betroffener beweisen, dass erst durch die Art und Weise des Verfahrens ein Schaden entstanden ist!

    Dieser ganze Blödsinn ist nur eines: reine ABZOCKE! Und das auch noch mit der Option ein gutes Zusatzgeschäft machen zu können, wenn ein (vorher gar nicht existierender) Schaden „behoben“ werden muss.

  5. @moni711

    welche kompetente Persönlichkeit von der STEB hat das abseits des gewohnten Lippenlärms mit welcher schriftlich verbindlichen Rechtsgrundlage behauptet?

    In Köln ist ja manches anders…

    Da hat sogar damals Haus & Grund 1878 e. V. Köln die Dichtheitsprüfung anhand des zielorientiert durchgeführten Pilotprojektes Köln – Höhenhaus „kritisch“ begleitet um daraufhin im CDU/ FDP Regierungschor die erstmalige Einführung der DP energisch zu befürworten.

    Aber auch in Köln gelten nicht nur heute die Prüfvorschriften der aktualisierten Fassung der Norm DIN 1986 – 30. Gem. Abschnitt 10 ist in Vorbereitung der Dichtheitsprüfung in der Regel eine optische Zustandserfassung erforderlich.

    Dabei sollen im Zuge der Kamera-Befahrung ganz nebenbei auch evtl. Schwarzanschlüsse entdeckt werden. Bei der optischen Inspektion wird entweder eine Kamera über den Revisionsschacht oder eine Revisionsöffnung im Haus in die Leitungen eingeführt, oder es wird eine Kamera vom öffentlichen Kanal über den Anschlusskanal in die Grundleitung geschoben.

    Vor der optischen Inspektion werden die Abwasserleitungen mit Hochdruck – Spüldüsen gereinigt.

    Wie sollte auch eine „objektive“ Zustandsprüfung ohne vorherige gründliche Reinigung erfolgen, um überhaupt durch Sichtung Schädigungsgrade von „kleinen, punktuellen Schäden“ bis „gesamte Leitung stark beschädigt“ feststellen zu können, die ja immerhin im Allgemeinen per Foto oder Video zu dokumentieren sind? Selbst wenn die Druckbelastung für die HD – Reinigung begrenzt wäre, könnte sie vom Kunden nicht wirklich kontrolliert werden.

    Nur:
    Sollte eine optische Inspektion nicht durchführbar sein oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, so ist eine „einfache“ Dichtheitsprüfung „DR 2“ durchzuführen.

    Dadurch wird das gesamte erdverlegte oder/ und in Mauer liegende Abwassersystem des Hauses während einer festgelegten Zeitdauer von bis zu 15 Minuten unter Luft – oder Wasserdruck gesetzt, so dass auch die oft jahrzehntelang trocken liegenden Oberteile (meist mindestens 2/ 3) des Kanal- und Dichtungssystems über ihre bewährte, meist völlig ausreichende Funktion hinaus bestimmungswidrig gestresst werden und erst dadurch im Fall der bescheinigten Undichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dafür verantwortlich sein.

    Ich möchte die Gummi- oder Hanfdichtung sehen; die unter dieser anormalen Belastung noch dicht ist …

  6. Bei uns in Köln behauptet die STEB es müsse nur in Einzelfällen mit Hochdruck gereinigt werden, lügen die?
    Wenn ja, klärt darüber auf!

  7. @ D. Pardon

    Ich stimme Ihnen absolut zu.

    Herrn Lau sowieso, der sich offensichtlich zum Experten zu diesem Thema entwickelt hat. Vielen Dank für all die Informationen!

    Das ist reine Abzocke.

    Da gibt es ganz andere Baustellen, wie Medikamentenrückstände, Gülle (Nitratproblematik) und die Gifte, die auf den Feldern verwendet werden, die nach und nach ins Grundwasser sickern. Besonders übel ist das mit dem Mais, der überall für ach so tolle „Bioenergie“ wächst, vorher aber noch kurz für Grundwasserbelastungen sorgt.

    Aber die Hausanschlüsse sollen plötzlich ein Risiko sein?

    Man kann nur noch den Kopf schütteln!

  8. Auch so ein Umwelt-Hammer: Aus dem Geldbeutel der Masse der mundlosen Bevölkerung wird sich wegen Anforderungen an den Umweltschutz bedient (fördert letztlich ja einen Teil der Wirtschaft bei gering zu erwartendem Widerstand aus der Bevölkerung) und übertüncht so die eigentlichen trinkwassergefährdenden Ursachen.

    Die Kleinen sollens richten was die Großen verdrecken.

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