E-Mail 'Ausweg aus der Dichtheitsprüfung in Mönchengladbacher Wasserschutzgebieten • Stadtrat allein entscheidet per Satzung über eine vom Landtag freigestellte Kontrolle'

Von Klaus Lau [ - Uhr]

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8 Kommentare zu “Ausweg aus der Dichtheitsprüfung in Mönchengladbacher Wasserschutzgebieten • Stadtrat allein entscheidet per Satzung über eine vom Landtag freigestellte Kontrolle”
  1. Mit Geduld wird aus Gras Milch… und die Überwachung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in MG – Wasserschutzgebieten mit Einsicht und Entscheidung des Stadtrats auf objektiv wissenschaftlich nachgewiesene Bedarfsfälle beschränkt werden.

    Dies wäre bis zu dem Zeitpunkt bedeutsam, an dem die Gerichte nach ersten rechtsmittelfähigen Aufforderungs- oder Bußgeldbescheiden in NRW über die in starkem juristischen Zweifel stehende Verfassungsmässigkeit (Verhältnismäßigkeitsprinzip/ Übermassverbot) des auf bloßen Generalverdacht hin möglichen Vorhabens entschieden haben.

    Der Präzedenzfall muss im Interesse der prekären städtische Haushaltlage kein Fall aus Mönchengladbach sein …

    Alternativ dürfte die kommende Landesregierung ein fortgeschrittenes Einsehen haben und das nach wie vor unter ökosozialen Gesichtspunkten vollkommen unsinnige Vorhaben noch weiter als bisher kippen – bis eines Tages eine bundeseinheitliche Regelung (aus gutem Grund nicht) kommt.

    Die entscheidungserheblichen Parteien Mönchengladbachs CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und FWG hatten gemeinsam bereits im Dezember 2013 eine voreilige Verwaltungsvorlage des zuständigen Fachbereichs zu einer konzeptlosen Vorlageverpflichtung von Prüfbescheinigungen privater Hauskanäle zurückgewiesen. Die im Interesse der betroffenen Hausbesitzer zu Recht abgelehnte Erstvorlage sah vor, daß die Bescheinigungen über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung auf bloßes Verlangen der NEW AG oder der Stadt vorzulegen sind. Rechtlich unverbindliche Formulierungen wie „bei Bedarf“ würden jedoch Verwaltung oder Kanalbetreiber je nach Personalbesetzung, Eigeninteresse oder Auftragslagen weiterhin Tür und Tor für sachlich sinnfreie und für die Stadt juristisch riskante Überwachungsmaßnahmen öffnen.

    Von vermeidbar überbordenden Verwaltungskosten ganz zu schweigen …

    Schließlich handelt es sich bei der durch die neue Rechtsverordnung ermöglichten Überwachung des Kanal– TÜV in Bezug auf die Vorlage von Prüfbescheinigungen um eine durch die Bürgerinitiativen per „Formelkompromiss“ erstrittene „Kann – Vorschrift“, die es allen einsichtigen NRW – Stadträten in der praktischen Umsetzung ihrer politischen Arbeit ermöglichen soll, ihre städtische Verwaltung als satzungsgebundene Exekutive zu ermächtigen, sich allenfalls Prüfbescheinigungen in objektiv wissenschaftlich belastbaren und damit sachlich sinnvollen Einzelfällen vorlegen zu lassen.

    Die zuständigen Ausschüsse erwarten jetzt von der Stadt – Verwaltung ein konkret ausgearbeitetes Konzept, nach welchen fundierten und damit rechtlich haltbaren Kriterien eine Vorlage von Prüfbescheinigungen überhaupt verlangt werden soll, um diese – nach Aufhebung der Fristensatzung – in den 45. Nachtrag zur z.Z. geltenden Entwässerungssatzung vom 25.4.1984 einzuarbeiten [nach der es keine flächendeckende Dichtheitsprüfung gibt].
    Hoffentlich geschieht das noch vor den Wahlen!

  2. „Die Druckprüfung ist natürlich Pflicht.“
    Korrektur: Die HOCHDRUCKREINIGUNG. ist Pflicht.

  3. @ HalloWach, ich verwechselte Hochdruckreinigung mit Druckprüfung.

    Die STEB meinte eine Druckprüfung wäre nur in Einzelfällen erforderlich.

    Die Druckprüfung ist natürlich Pflicht.

    Die STEB wetzt wohl darauf, dass die Bürger nicht so genau hinschauen und denken, ist ja doch alles nicht so wild.

  4. @HalloWach_2015

    Vielen Dank! Sie beschreiben exakt meine Bedenken, die ich sofort hatte, als ich mich vor etwa 2 Jahren bei der NEW erkundigte, um zu erfahren, wie eine solche Prüfung überhaupt vorgenommen werden soll.

    Auf meine Einwände bezgl. der Verfahren, die ich sehr kritisch sah und immer noch sehe, wurde mir selbstverständlich erklärt, dass gar nichts passieren könne.

    Klar, würde ich auch sagen. Können die sogar ganz locker, da man als Betroffener leider keine Aufnahme vorher und nachher hat.

    Wie soll ein Betroffener beweisen, dass erst durch die Art und Weise des Verfahrens ein Schaden entstanden ist!

    Dieser ganze Blödsinn ist nur eines: reine ABZOCKE! Und das auch noch mit der Option ein gutes Zusatzgeschäft machen zu können, wenn ein (vorher gar nicht existierender) Schaden „behoben“ werden muss.

  5. @moni711

    welche kompetente Persönlichkeit von der STEB hat das abseits des gewohnten Lippenlärms mit welcher schriftlich verbindlichen Rechtsgrundlage behauptet?

    In Köln ist ja manches anders…

    Da hat sogar damals Haus & Grund 1878 e. V. Köln die Dichtheitsprüfung anhand des zielorientiert durchgeführten Pilotprojektes Köln – Höhenhaus „kritisch“ begleitet um daraufhin im CDU/ FDP Regierungschor die erstmalige Einführung der DP energisch zu befürworten.

    Aber auch in Köln gelten nicht nur heute die Prüfvorschriften der aktualisierten Fassung der Norm DIN 1986 – 30. Gem. Abschnitt 10 ist in Vorbereitung der Dichtheitsprüfung in der Regel eine optische Zustandserfassung erforderlich.

    Dabei sollen im Zuge der Kamera-Befahrung ganz nebenbei auch evtl. Schwarzanschlüsse entdeckt werden. Bei der optischen Inspektion wird entweder eine Kamera über den Revisionsschacht oder eine Revisionsöffnung im Haus in die Leitungen eingeführt, oder es wird eine Kamera vom öffentlichen Kanal über den Anschlusskanal in die Grundleitung geschoben.

    Vor der optischen Inspektion werden die Abwasserleitungen mit Hochdruck – Spüldüsen gereinigt.

    Wie sollte auch eine „objektive“ Zustandsprüfung ohne vorherige gründliche Reinigung erfolgen, um überhaupt durch Sichtung Schädigungsgrade von „kleinen, punktuellen Schäden“ bis „gesamte Leitung stark beschädigt“ feststellen zu können, die ja immerhin im Allgemeinen per Foto oder Video zu dokumentieren sind? Selbst wenn die Druckbelastung für die HD – Reinigung begrenzt wäre, könnte sie vom Kunden nicht wirklich kontrolliert werden.

    Nur:
    Sollte eine optische Inspektion nicht durchführbar sein oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, so ist eine „einfache“ Dichtheitsprüfung „DR 2“ durchzuführen.

    Dadurch wird das gesamte erdverlegte oder/ und in Mauer liegende Abwassersystem des Hauses während einer festgelegten Zeitdauer von bis zu 15 Minuten unter Luft – oder Wasserdruck gesetzt, so dass auch die oft jahrzehntelang trocken liegenden Oberteile (meist mindestens 2/ 3) des Kanal- und Dichtungssystems über ihre bewährte, meist völlig ausreichende Funktion hinaus bestimmungswidrig gestresst werden und erst dadurch im Fall der bescheinigten Undichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dafür verantwortlich sein.

    Ich möchte die Gummi- oder Hanfdichtung sehen; die unter dieser anormalen Belastung noch dicht ist …

  6. Bei uns in Köln behauptet die STEB es müsse nur in Einzelfällen mit Hochdruck gereinigt werden, lügen die?
    Wenn ja, klärt darüber auf!

  7. @ D. Pardon

    Ich stimme Ihnen absolut zu.

    Herrn Lau sowieso, der sich offensichtlich zum Experten zu diesem Thema entwickelt hat. Vielen Dank für all die Informationen!

    Das ist reine Abzocke.

    Da gibt es ganz andere Baustellen, wie Medikamentenrückstände, Gülle (Nitratproblematik) und die Gifte, die auf den Feldern verwendet werden, die nach und nach ins Grundwasser sickern. Besonders übel ist das mit dem Mais, der überall für ach so tolle „Bioenergie“ wächst, vorher aber noch kurz für Grundwasserbelastungen sorgt.

    Aber die Hausanschlüsse sollen plötzlich ein Risiko sein?

    Man kann nur noch den Kopf schütteln!

  8. Auch so ein Umwelt-Hammer: Aus dem Geldbeutel der Masse der mundlosen Bevölkerung wird sich wegen Anforderungen an den Umweltschutz bedient (fördert letztlich ja einen Teil der Wirtschaft bei gering zu erwartendem Widerstand aus der Bevölkerung) und übertüncht so die eigentlichen trinkwassergefährdenden Ursachen.

    Die Kleinen sollens richten was die Großen verdrecken.

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