„Engländersiedlung“ doch „Asbestsiedlung“? • Bezirksregierung stoppt Abrissarbeiten am Bunten Garten vorerst

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Auch wenn die „Akteure“ vor Ort bislang versuchten, die Asbest-Problematik im Karree Schürenweg, Peter-Nonnenmühlen-Allee, Rembrandtstraße und „Am Bunten Garten“ herunterzuspielen, scheinen sich die Befürchtungen zumindest hinsichtlich unzureichenden Arbeitsschutzes zu bestätigen.

Noch Mitte Dezember vorigen Jahres hatte der Geschäftsführer des mit dem Abriss der Häuser beauftragten Mönchengladbacher Unternehmens abgewiegelt und erklärt, alles sei „in Ordnung“.

Er verstehe die Aufregung nicht, räumte jedoch im Gespräch ein, dass die Kommunikation zur Asbestproblematik unzulänglich gewesen sei.

Heute Morgen nun wurde ein für den Abriss eingeteilter Bagger wieder abgezogen und der Abriss gestoppt.

Dazu bestätigte die Bezirksregierung Düsseldorf auf BZMG-Nachfrage mit, dass im Rahmen durchgeführten Baustellen­besichtigung schon am 27.11.2015 verschiedene arbeitsschutzrechtliche Mängel, (u.a. fehlende Baustellen­einrichtung) festgestellt wurden.

Auch seien Fragen hinsichtlich der in den Gebäuden vorhandenen Bauschadstoffe (Asbest und PAKs) und hieraus resultierender, aber nicht vorhandener Schutzmaßnahmen für die dortigen Arbeitnehmer offen geblieben.

In erster Linie hätten die festgestellten Mängel zu einer Gefährdung der dort tätigen Arbeitnehmer geführt.

In welchem Maße die Umgebung gefährdet ist, wurde nicht erwähnt.

Offensichtlich, weil hierfür nicht die Bezirksregierung, sondern das städtische Umweltamt zuständig ist, das bei der Begehung am 19.12.2015 vertreten war.

Aktuell wurden also weitere Tätigkeiten am Bauvorhaben seitens der Bezirksregierung bis zum Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen (z.B. Baustelleneinrichtung, Arbeits- und Sicherheitsplan gemäß der technischen Regel für Gefahrstoffe 524) untersagt.

Nach einer weiteren Baustellenbegehung Anfang/Mitte Februar soll es dann weitere Entscheidungen geben.

Nicht ausgeschlossen ist, dass dann der gesamte „Riegel“ und die weiteren noch abzureißenden Häuser eingehaust und in dieser Einhausung Unterdruck hergestellt werden muss, um zu verhindern, dass Asbest und andere Schadstoffe nach außen dringen und Gefährdungen verursachen.

Auf Grund der Tatsache, dass Asbest ein Gefahrstoff ist und als krebserregend gilt, unterliegen die Arbeiten neben anderen Gesetzen und Verordnungen u.a. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und müssen nach einem Leitfaden der EU-Kommission umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Leitfaden der EU-Kommission • Herausgegeben vom Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC)

Dieser fast 200-seitige Leitfaden befasst sich u.a. mit der Gefährdungsbeurteilung auch für Anwohner, die zwar nicht unmittelbar am Sanierungsprozess beteiligt sind, jedoch dennoch als „beteiligte Personen“ gelten.

Ob es eine solche Gefährdungsbeurteilung gibt, war immer noch nicht in Erfahrung zu bringen.

Tatsache ist, dass es frühestens nach Karneval mit dem Abriss weitergehen kann, falls die Bezirksregierung „grünes Licht“ gibt.

„Engländersiedlungen“ = „Asbestsiedlungen“? • Entsorgung offensichtlich problematisch • Anwohner umliegender Wohngebiete besorgt • Ähnliche Problematik auch bei „Lilienthalstraße“?

 

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