E-Mail 'OVG Münster: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß • Revision an Bundesverwaltungsgericht zugelassen'

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2 Kommentare zu “OVG Münster: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß • Revision an Bundesverwaltungsgericht zugelassen”
  1. @ Pluto

    Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Geld verschlingender, aufgeblasener Apparat.

    Frechheit weil man dazu verdonnert wird diesen Wahnsinn zu bezahlen. Ob man sich die Programme antut oder nicht. Das nennen die dann auch noch Beitrag.

    Das klingt als ob man Mitglied in einem Verein wäre. Dieser ganze Verein stinkt mir gewaltig! Auch die Einkommen und Pensionen der Intendanten. Alles von uns zwangsfinanziert.

    Toll ist auch, dass man mindestens für 3 Monate im voraus zahlen muss. Bei der Technik heute eine Frechtheit.

    Obendrauf verdienen die noch durch nervige Werbung.

  2. Es sollte nicht darum gehen, ob es sich bei dem Beitrag um eine versteckte Steuer handelt oder nicht.

    Es muss darum gehen, ob der Bürger eine Entscheidungsfreiheit hat, was er sehen und bezahlen will oder nicht.

    Und die ist schon mit Einführung des werbefinanzierten Fernsehens, ich sage gern Doof-TV, nicht mehr gegeben.

    Hier liegt ganz klar ein Verfassungsbruch vor.

    Leider ist das im Taumel über „kostenloses“ Free-TV völlig untergegangen. Der Hund liegt also ganz woanders begraben.

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