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Stadt informiert über Straßenabrechnungen 2008

Der Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb weist auf eine Reihe von Straßen und Straßenabschnitte im Stadtgebiet hin, die endgültig hergestellt worden sind. Das bedeutet, die Stadt ist nun verpflichtet, nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für diese Anlagen Erschließungsbeiträge zu erheben.­Ã‚ 

Alle Grundstücke, die von diesen Anlagen erschlossen werden, unterliegen der Beitragspflicht. Die Eigentümer werden im Laufe dieses Jahres einen Bescheid über die Erschließungsbeiträge erhalten. Die Mitarbeiter der Abteilung Straßen- und Ingenieurbau können allerdings noch nicht den genauen Zeitpunkt angeben, wann die Beiträge erhoben werden, und auch nicht die Beitragshöhe.

Betroffen sind diese Straßen / Straßenabschnitte: