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WARNUNG vor Abzocke durch „Deutsches Internet Register“

dad.jpg [1]Schon seit Jahren versucht der DAD Deutscher Adressdienst aus Hamburg Gewerbetreibende, die über eine Internetadresse verfügen, durch eine so genannte „Datenaktualisierung“ um fast 2.000 € zuzüglich MwSt. zu erleichtern.
Der Brief kommt auf Recycling-Papier daher und macht den Eindruck eines Schreibens von „offiziellen Stelle“.
Im Anschreiben heißt es u.a.:

„im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Eintragung im Deutschen Internet Register, möchten wir Sie bitten, die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer bei uns verzeichneten Daten zu überprüfen …“

Zwar besteht nach weiteren Aussagen aus diesem Schreiben die Möglichkeit, auf der WebSite des „Registers“ Eintragung und aktualisierung der Basisdaten kostenfrei durchzuführen, schickt man jedoch das dem Schreiben beigefügte Formular unterschrieben zurück, steckt man für 2 Jahre in der Falle und ist um 958 € + MwSt. pro Jahr, also um 1.916 €­Ã‚ + MwSt­Ã‚ leichter.

Es sei an dieser Stelle festgehalten, daß es kein offizielles nationales oder internationales Internet-Register in dieser Form gibt. Daher kann man kann unterstellen, daß man sich mit derartigem Handeln dicht an der Grenze zum Betrug befindet.

Die dargebotenen Dienste sind natürlich völlig unnütz und selbst wenn es so ein Register gäbe, wären sie extrem überteuert. Aber wie gesagt, solch ein offizielles Register gibt es nicht.

Dringende Empfehlung

Entweder das Schreiben komplett zum Altpapier geben, oder den ebenfalls anhängenden Rückumschlag leer, ohne Absender und unfrankiert zuück schicken.

Vielleicht auch bei der Denic eG nachfragen­Ã‚ 

Möglicherweise gibt es aber auch bei der DENIC, der die deutschen Internetadressen vergebenden und verwaltenden Organisation eine Stelle, welche die Internetadressen widerrechtlich vermarktet.

Eine entsprechende Anfrage an die DENIC e.G über­Ã‚ info@denic.de [2] könnte Klarheit darüber bekommen, die der DAD an die spezifischen Daten des Inhabers der jeweiligen Internetadresse kommt.

Unbeschadet dessen sollte so wieso gelten:

  1. Lesen
  2. Verstehen
  3. Wollen
  4. Unterschreiben

Wenn auch Sie einen solchen Abzock-Brief bekommen­Ã‚ (und vielleicht sogar gezahlt) haben, schreiben Sie einen Kommentar und teilen Sie den Lesern der BZMG­Ã‚ mit, wie Sie (hoffentlich)­Ã‚  aus dieser Nummer wieder heraus gekommen sind.