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Politischer Schulfriede in NRW auf tönernen Füssen?

12-05-00-landtagswahl-2012Im Wahlkampf ein gern genutzter Hinweis: Endlich Schulfriede in NRW.

Derzeit befragt die Stadt Mönchengladbach Eltern, um den Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren festzustellen [1] und bittet um rege Teilnahme.

Solch eine Befragung würden sich auch viele Eltern wünschen, wenn es um die Feststellung des Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen, explizit von Gesamtschulen, geht.

Doch hier zieren sich die städtischen Politiker und die Schulverwaltung unter Leitung des Schuldezernenten Dr. Fischer (CDU).

Dass diese „Ziererei“ auf ein ideologisches Beharren am 3-gliedrigen Schulsystem frei nach dem Grundsatz „Was nicht sein darf, kann nicht sein“ basiert, wird aktuell in Mönchengladbachs Nachbarstadt Düsseldorf vorgeführt:

Dort möchte man zwar die zur Gründung einer Sekundarschule vorab notwendige Elternbefragung durchführen, jedoch lehnt es die schwarz-gelbe Ratsmehrheit ab, dass Eltern neben allen anderen Schulformen auch die Gesamtschule auf dem Fragebogen als Schulform ihrer Wahl ankreuzen können.

Die Bezirksregierung als die für dieses Verfahren zuständige Landesbörde, sieht das allerdings vollkommen anders und ist der Meinung, dass auf dem Fragebogen zur „bevorzugten Schulform“ auch die Gesamtschule mit aufgeführt werden muss [2].

Hintergrund:

Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und Gemeinden). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Elternwille) und die Mindestgröße gesichert ist.

Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen.

Die Errichtung einer Sekundarschule und die damit einhergehende Auflösung bestehender Schulen wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der betroffenen Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen.

Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde und der Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. (Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/FAQ/10/index.html) [3]

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt die Bezirksregierung ihre Haltung damit, dass eine Elternbefragung den Vorgaben der bedarfsgerechten Schulentwicklungsplanung nach § 80 Schulgesetz entsprechen muss.

Das Elternrecht schließt alle Schulformen als Wahlmöglichkeit ein. Somit muss sich die Elternbefragung zur Neuerrichtung einer Schule der Sekundarstufe I auf alle Schulformen (inklusive Gesamtschule) beziehen.

Dies wäre dem Schulträger in Düsseldorf gegenüber stets so kommuniziert worden.

Damit droht nun eine juristische Auseinandersetzung, die nicht nur landesweite Beachtung finden dürfte, sondern auch den mühsam errungenen politischen Schulfrieden je nach politischer Ausrichtung der Kommune konterkariert.

Ähnlich wie in Mönchengladbach können nämlich auch die Gesamtschulen in Düsseldorf (vier an der Zahl, davon drei im Süden der Stadt) nicht den Bedarf an Plätzen befriedigen, müssen alljährlich Kinder abweisen.

Vermutlich gibt es Befürchtungen der schwarz-gelben Ratsmehrheit in Düsseldorf, dass die Mehrheit der Eltern sich für eine Gesamtschule entscheidet und dies die angstrebte Zusammenführung einer Haupt- und Realschule zu einer Sekundarschule gefährdet, wenn nicht gar unmöglich macht.

Warum sonst wird den Eltern keine allumfassende Wahlmöglichkeit gegeben?

Aktuell gibt es zwar in Mönchengladbach keine zumindest öffentlich bekannt gegebenen Schulen, die Interesse an einer Zusammenführung in eine Sekundarschule geäußert haben, jedoch kam der Wunsch nach Zusammenlegungen bereits in der Vergangenheit auf (Beispiel Hauptschule Wickrath [4] oder Hauptschule Kirschhecke [5]).

Mit dieser öffentlichen Ruhe könnte es allerdings mit der Bekanntgabe eines aktualisierten Schulentwicklungsplanes vorbei sein.

Vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen mit möglicher Gefährdung von Schulstandorten könnten Sekundarschulen den Erhalt einer weiterführenden Schulform in einem gefährdeten Außenbezirk sichern (siehe BZMG-Bericht: Welche Schulen überleben in den Randbezirken? [6] )

Spätestens dann müsste es auch in Mönchengladbach zu einer Elternbefragung kommen.

Der Ausgang des Tauziehens zwischen dem Stadtrat in Düsseldorf und der Bezirksregierung zum Elternfragebogen hat also erhebliche Signalwirkung auf andere Kommunen und Städte.

Die „Gefahr“, dass sich eine Elternmehrheit für eine Gesamtschule und nicht für eine Sekundarschule bei einer ergebnis-offenen Befragungen finden würde, könnte manchen Stadtrat von solch einer Befragung abhalten. Speziell in Mönchengladbach könnten Verlierer je nach Prognose weiterführende Schulen in den städtischen Randlagen sein.

Insoweit steht der nach außen demonstrierte NRW-Schulfriede kommunalpolitisch auf tönernen Füßen.

3 Kommentare (Öffnen | Schließen)

3 Kommentare Empfänger "Politischer Schulfriede in NRW auf tönernen Füssen?"

#1 Kommentar von Red. Schule & Studium am 26. April 2012 00000004 20:42 133547296308Thu, 26 Apr 2012 20:42:43 +0000

Das ist einfach nur noch PEINLICH.

Wenn ein Schulsystem nur noch mit Hilfe von Juristen aufrecht erhalten werden kann, wird dieses System zur gesellschaftlichen Farce.

Es wird weder Eltern noch Kindern gerecht, sondern bedient einseitig Interessen von Lehrern und Eltern an Haupt-, Realschulen und Gymnasien.

Diese werden aufgrund des Nachfrageverhaltens mit Sicherheit auch weiterhin bestehen, allerdings müssen sich auch Realschulen und Gymnasien auf einen Schrumpfungsprozess aufgrund abnehmender Schülerzahlen bei gleichzeitig abnehmender Akzeptanz von Eltern einrichten.

Konsequent wäre es, ehrlich um die Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium zu werben, z. B. durch Schärfung von Schulprofilen.

Zwang und Trickserei ist eindeutig der falsche Weg, will man motivierte Schüler und Eltern, die sich auch in und für die Schule engagieren.

#2 Kommentar von nihil-est am 28. April 2012 00000004 06:18 133559392106Sat, 28 Apr 2012 06:18:41 +0000

Sehe ich auch so – wer sagt es gäbe einen Schulfrieden?

Fakt ist doch eher es laufen auf allen Landesebenen Gerichtsverfahren, es gründen sich Elternvereine zur Interessenvertretung usw.

Die Politik, zumeist leider nur wenn in Opposition auf landes- oder kommunalebene, schlägt sich sodann auf die Elternseite zur Unterstützung.

Das Landesschulgesetz NRW wird nur in “ genehmen Abschnitten “ gelebt. Ist ein Paragraph nicht genehm, so wird dieser konsequent ignoriert und gewartet ob eine Klage eingereicht wird. Aussitzen ist hier Devise, ein Prozess dauert bekanntlich länger als die verbleibende Schulzeit von betroffenen Kindern.
Es gibt also innerhalb des Landesschulgesetzes sowas wie gültige und ungültige Paragraphen aus Sicht der Zuständigen.

Nicht nur aus Eltern- und Kindersichtweise übrigens. Lehrer werden nicht minder durch das Landesschulgesetz NRW benachteiligt. Wählen teils den Klageweg durch die Instanzen.

Dies hat längst, ohne jeden Wahlkampf, auch MG erreicht. Stand mehrfach in der Lokalpresse, nur leider nicht unbedingt hier auf BZ-MG.

Von Schulfrieden also keine Spur.

Nur so am Rande, nebenbei

#3 Kommentar von Hauptredaktion am 28. April 2012 00000004 16:55 133563214904Sat, 28 Apr 2012 16:55:49 +0000

@nihil-est

Sie schreiben: „Dies hat längst, ohne jeden Wahlkampf, auch MG erreicht. Stand mehrfach in der Lokalpresse, nur leider nicht unbedingt hier auf BZ-MG.“

Das können Sie ganz persönlich ändern. Nicht nur durch Kommentare. Sie können als Bürger und Autor in der BürgerZeitung gerne zu diesem Themenbereich Artikel schreiben.

Sicher wissen Sie, wie die BZMG funktioniert: [7]