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Reformationstag 2017 gesetzlicher Feiertag • Dadurch zusätzlicher Brückentag am Montag, den 30. Oktober 2017 möglich • Stadtverwaltung weitgehend geschlossen

Aus Anlass des 500. Jahrestages des Thesenanschlags Martin Luthers ist der Reformationstag (31.10.2017) auch NRW ausnahmsweise ein gesetzlicher Feiertag.

So hat es er NRW-Landtag im April 2015 beschlossen und dazu das Feiertagsgesetz NW geändert. Diese Änderung tritt am 01.11.2017 wieder außer Kraft.

Ausgangslage für dieses Gesetz ist eine Verständigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 06.12.2012, die auf Initiative der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) zustandekam.

In der Konsequenz wird dieser Tag zum Feiertag im Sinne des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) erklärt. Dieser Tag unterliegt damit den gesetzlichen Vorschriften zum Feiertagsschutz, wie z.B. dem allgemeinen Arbeitsverbot und dem Verbot bestimmter die Religionsausübung störender Veranstaltungen.

Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass der vorangehende Montag (30.10.2017) als Brückentag genutzt werden kann und so ein verlängertes Wochenende von Samstag, den 28.10.2017 bis Mittwoch, den 01.11.2017 (Allerheiligen) entstehen kann.

Wie die Pressestelle mitteilt, ist die Stadtverwaltung am 30.10.2017 geschlossen, mit folgenden Ausnahmen: