„Sport für betagte Bürger“: Eine außergewöhnliche, außerordentliche Mitglieder­versammlung • Vorstand nicht abgewählt • Folgen nun externe Prüfungen? [mit Printversion zum Download]

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[27.01.2015] Nicht wenige, die mit dem Verein „Sport für betagte Bürger“ zu tun haben, bezeichnen ihn als eine Art von „Matriarchat“ mit Familiendominanz.

Das erlebten die ca. 290 Vereinsmitglieder auch bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 21.01.2015.

Das Vereinsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach hatte dem Vorstand dieses Vereins um die Vorsitzende Käthe Stroetges (80) aufgegeben, eine Mitgliederversamm­lung mit dem Tagesordnungspunkt „Abwahl des Vorstandes und Wahl eines neuen Vorstandes“ durchzuführen. Diese Anordnung erließ das Gericht auf Grund einer Eingabe von 144 Mitgliedern.

„Sport für betagte Bürger“: Amtsgericht ordnet Mitgliederversammlung mit Tagesordnungspunkt „Abwahl des Vorstandes und Wahl eines neuen Vorstandes“ an

Als Begründung hatten diese Mitglieder angegeben, dass ihnen erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Vereinsführung aufgefallen seien, die sich insbesondere auf finanzielle Angelegenheiten bezögen.

Bereits im Juni 2014 hatten diese 144 Mitglieder beim Vorstand den Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung eingereicht.

Darauf hatte der Vorstand nicht reagiert, obwohl er gemäß Vereinssatzung dazu verpflichtet gewesen wäre, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, weil mehr als 10% der Mitglieder diesen Antrag unterzeichnet hatte.

Ein Mitglied erklärte dazu gegenüber unserer Zeitung, dass der Vereinsvorstand bei der turnusmäßigen Mitgliederversammlung am 05.11.2014 nichts von diesem Antrag und den damit mehr als 50 schriftlich gestellten kritischen Fragen erwähnt hatte.

Geleitet wurden diese Versammlungen – wie alle in den letzten Jahren – von Rechtsanwalt Carsten Langens, der als 2. Vorsitzender des Vereins fungiert.

RA Langens soll sich auch nach dem Hinweis aus der Mitgliederversammlung, dass Mitglieder ein Recht auf die Beantwortung hätten, geweigert haben, diese Fragen und andere auch nur im Ansatz zu thematisieren.

Ob angesichts dessen die seinerzeit durchgeführte Entlastung des Vorstandes durch die Mitglieder gerechtfertigt war, wird derzeit wohl noch rechtlich geprüft.

Erst als Mitglieder aus der Gruppe der 144 Unterzeichner sich beim Vereinsregister beschwert hatten, setzte dieses dem Vorstand eine Frist, so dass es in der vorigen Woche zu besagter außerordentlicher Mitgliederversammlung kam.

Teilnehmer berichteten gegenüber BZMG, dass sie keine freie Platzwahl gehabt hätten, weil der Vorstand „Platzkarten“ ausgegeben hatte.

Im späteren Verlauf der Veranstaltung habe sich dann herausgestellt, dass für dem Vorstand „geneigte“ Mitglieder vordere Plätze „reserviert“ waren.

Möglicherweise vorstandskritische Mitglieder hätten daher sehr weit hinten Platz nehmen müssen.

Als Grund für diese Versammlung habe RA Langens zwar die Eingabe der 144 Mitglieder genannt, auf die eigentlichen Hintergründe, die massive Vorwürfe gegen die Vereinsführung beinhaltet hatten, sei er jedoch nicht eingegangen.

Im Kern sei es bei den Fragen um Verstöße gegen die Vereinssatzung gegangen, die sich u.a. gegen die Information der Mitglieder über die wirtschaftliche Situation des Verein durch RA Langens (u.a. Ablehnung der Aufnahme von Anträgen aus der Mitgliedschaft in die Tagesordnung, Nichtvorlage von Protokollen vorangegangener Mitgliederversammlung, Auskunftsverweigerungen zu Finanzthemen des Vereins) sowie nach Ansicht einiger Mitglieder nicht satzungsgemäße Zahlungen an und Ausgaben für Vorstandsmitglieder.

Fünfundzwanzig Fragen (diese liegen BZMG vor) hatte eine Gruppe vorstandskritischer Mitglieder vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung in der letzten Woche einer Vielzahl von Mitgliedern zugesandt.

Obwohl diese Fragen direkt an den Vorstand gerichtet wurden, waren weder einzelne Vorstandsmitglieder noch Versammlungsleiter RA Langens(2. Vorsitzender) bereit, diese konkret zu beantworten.

Zu einigen Fragen hatte sich dann Ex-Verwaltungsdirektor Karl-Georg Bürk geäußert, obwohl er weder Vorstandsmitglied ist und auch sonst kein Amt mehr im Verein bekleidet.

Bürk (Schwiegersohn von Käthe Stroetges) bestätigte dabei, dass Stroetges monatlich ein Gehalt bekomme. Der ehemalige Verwaltungsdirektor des Vereins (bis 31.12.2014), begründete die Zahlungen mit dem hohen zeitlichen Aufwand, den Käthe Stroetges für den Verein betreibe. Dies sei auch so mit der Satzung vereinbar.

Auch habe Bürk die Mitglieder nicht darüber aufgeklärt, auf welcher vertraglichen Basis und seit wann Stroetges diese Zahlungen erhalten habe, erklärten Versammlungsteilnehmer.

Auf die in Rede stehenden 1.200 EURO pro Monat und ob es sich um ein Nettogehalt handelt, war Bürk ebenfalls nicht eingegangen.

Ein offensichtlich sachkundiger Gesprächspartner von BZMG bezweifelte, dass es einen Arbeitsvertrag überhaupt gebe.

Er wies darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten für den Verein auf Grund von Arbeitgeberbeiträgen und abzuführenden Abgaben (Einkommensteuer, Sozialabgaben usw.) die 1.200 EURO erheblich überschreiten würden.

So genannte „Außenprüfungen“ von Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern würden in dieser Frage Klarheit schaffen.

 Vereinssatzung „Sport für betagte Bürger“

Hinsichtlich der Vereinbarkeit regelmäßiger Gehaltszahlungen an die (ehrenamtliche) 1. Vorsitzende auf Grund dieser Satzung, sind nicht wenige Mitglieder offensichtlich anderer Auffassung.

Auch wenn der Vorstand am 21.01.2015 mit großer Mehrheit im Amt bestätigt wurde, dürfte in diesen Verein vorerst keine Ruhe einkehren, weil scheinbar immer mehr Details zu möglichen Unregelmäßigkeiten bekannt werden könnten.

Ein Indiz dafür ist die Tatsache, dass manche der Teilnehmer diese Versammlung mit einem flauen Gefühl verlassen haben sollen. Eine Teilnehmerin beispielsweise habe sich nicht getraut, ans Mikrofon zu treten und Fragen zu stellen.

Sie hatte auf Grund des generell rigiden Ton von RA Langens als Versammlungsleiter gefürchtet – wie sie sagte – „abgekanzelt“ zu werden.

Bei den „Details“ dürften sicherlich die sechsstelligen Verluste des Vereins (Bürk soll 500.000 EURO genannt haben) und deren Entstehung ebenso keine untergeordnete Rolle spielen, wie die seit Jahren unveränderte „Familienstruktur“ des Vorstandes und Folgen daraus.

Vorsitzende ist bekanntlich seit Jahren Käthe Stroetges, ihr Schwiegersohn Karl-Georg Bürk war bis zum 31.12.2014 hauptamtlicher Verwaltungsdirektor und ist mit Sibille Richartz, der Tochter von Käthe Stroetges verheiratet.

Richartz wiederum ist Vorsitzende des Beirates, der laut Satzung u.a. Vorstand und Geschäftsführer/Verwaltungsdirektor kontrollieren soll.

Seit dem 01.01.2015 bekleidet Sabine Langes, Schwester des 2. Vereinsvorsitzenden, des RA Carsten Langens, die Funktion des hauptamtlichen Verwaltungsdirektors. Eine Bestellung in diese Funktion erforderte die absolute Mehrheit des Vorstandes. Bis zum 31.12.2014 war Sabine Langens Buchhalterin des Vereins.

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2 Kommentare zu “„Sport für betagte Bürger“: Eine außergewöhnliche, außerordentliche Mitglieder­versammlung • Vorstand nicht abgewählt • Folgen nun externe Prüfungen? [mit Printversion zum Download]”
  1. Dazu ein Kommentar aus facebook:

    Peter Steier: Sollte sich hier nicht die Staatsanwaltschaft drum kümmern?

    27. Januar um 23:46

  2. Ach ne, was sind die Mitglieder pingelig.

    So’n Verein ist wie eine große Familie. Das hat der Vorstand etwas wörtlicher genommen.

    So bleibt vieles in der Familie!

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