12. Geneicken-Bonnenbroicher Kulturpreis

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-mg-rheydtZum zwölften Mal wird der Heimatverein Geneicken-Bonnenbroich in diesem Jahr einen „Geneicken-Bonnenbroicher Kulturpreis“ vergeben.

Vor knapp 16 Jahren hatte der Heimatverein erstmals einen solchen Preis ausgeschrieben und 1996 mit Herrn Erich Otten dessen ersten Träger gefunden.

In den folgenden Jahren wurden unter anderem die Künstlergruppe Umbra BoGen, der Lepra-Arbeitskreis der katholischen Pfarrgemeinde St. Franziskus, die Eheleute Margit und Willi Gärtner, die Zeitschrift „Kiek ens“ des Adam-Romboy-Seniorenzentrums, die katholische Frauengemeinschaft St. Franziskus, Ina Pasch-Schmitz, Hermann Schmitz und zuletzt im vergangenen Jahr der Freundeskreis Gladbacher Mundart Autoren ausgezeichnet.

Mit der Verabschiedung einer „Richtlinie zur Vergabe eines Kulturpreises“ hatte der Vorstand des Heimatvereins im September 1995 erstmals die Grundlage für die Vergabe des Kulturpreises geschaffen.

Auch für die zehnte Preisvergabe sucht der Heimatverein wieder einen Preisträger, dessen zu würdigende Arbeit in Beziehung zu den Honschaften Bonnenbroich und Geneicken stehen muss.

Dies bedeutet, der oder die Preisträger müssen entweder in den Stadtteilen Bonnenbroich beziehungsweise Geneicken wohnen, oder die Arbeit muss sich auf die beiden Honschaften beziehen.

Die zu würdigende Arbeit kann aus den unterschiedlichsten Bereichen kommen, wie zum Beispiel Kunst, Literatur, Sport oder Heimatkunde. Der Kulturpreis kann dabei sowohl an Einzelpersonen, als auch an Gruppen und Einrichtungen vergeben werden.

Der 12. Geneicken-Bonnenbroicher Kulturpreis ist durch den Heimatverein mit einer Geldsumme von 250 Euro dotiert.

Jeder Bürger kann Vorschläge für den künftigen Preisträger an den Heimatverein Geneicken- Bonnenbroich (Ansprechpartner: Wolfgang Wolff, Geneickener Straße 25, 41238 Mönchengladbach; E-Mail: kulturpreis@geneicken-bonnenbroich.de) richten. 

Die Ausschreibung endet am 31. Mai.

Die Entscheidung über den Preisträger wird anschließend der Vorstand des Heimatvereins vornehmen.

Bei Annahme des Preises verpflichtet sich der Preisträger, die auszuzeichnende Arbeit nach Möglichkeit im Rahmen einer Veranstaltung des Heimatvereines auf geeignete Weise vorzustellen.

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