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Spiel- und Bolzplätze: Erste Untersuchungsergebnisse für neun weitere Plätze liegen vor

Mitte März hatte die Stadtverwaltung das Institut für Umweltanalysen (IFUA) aus Bielefeld damit beauftragt, alle Bolz- und Spielplätze in Mönchengladbach, auf denen vor 1990 Tennenmaterial eingebaut worden ist, auf Schadstoffe zu untersuchen, nachdem auf zwei Plätzen (Luise-Vollmar-Straße und Geropark) die in der Bundesbodenschutzverordnung festgeschriebenen Prüfwerte für Spielplätze beziehungsweise die vom Landesumweltamt empfohlenen Beurteilungswerte für Bolzplätze überschritten waren.

Seite heute Nachmittag (2. April) liegen erste Untersuchungsergebnisse für neun weitere Plätze vor. Sofortmaßnahmen sind auf keinem der Spielplätze erforderlich. Dies haben sowohl das beauftragte Gutachterbüro wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt, mit die Stadtverwaltung ihr Vorgehen eng abstimmt. Ebenso wurden in keinem der untersuchten Sandkästen oder Spielsandbereiche Überschreitungen festgestellt.

Auf vier Plätzen (Bunter Garten, Hovener Straße 255, Üddinger Straße , Marienkirchstraße 39) kann jeder Gefahrenverdacht ausgeräumt werden. Auf den restlichen fünf Flächen sind weitere Detailuntersuchungen notwendig. Dies sind im Einzelnen:

Bis Mitte April werden erste Bewertungen und Ergebnisse für 15 weitere Plätze vorliegen. Dies sind die Plätze:

Im Anschluss werden dann 48 weitere Spiel- und Bolzplätze mit offenen Tennenbelägen, untersucht. Dies sind die Plätze:

Ob darüber hinaus weitere Plätze untersucht werden, entscheidet sich im Laufe der weiteren Analysen durch das Gutachterbüro. Die Stadtverwaltung hat heute die Mitglieder des Umweltausschusses in öffentlicher Sitzung über den beschriebenen Stand der Untersuchungen und das weitere Vorgehen informiert.

Zur Erklärung: Was sind Prüf- und Beurteilungswerte?

Die in der Bundesbodenschutzverordnung festgelegten Prüfwerte sowie weitere den Bodenschutzbehörden empfohlene Beurteilungswerte sind Werte, bei deren Ãœberschreitung durch weitere Untersuchungen geklärt werden soll, ob eine Gefährdung z. B. für Menschen, Nahrungspflanzen oder das Grundwasser vorliegt.

Bei der Überprüfung ob Menschen gefährdet sind, wird dabei die jeweilige Nutzung berücksichtigt.

Bei der Ableitung von Prüfwerten wird immer von einem „ungünstigen Fall“ und einer langfristigen Aufnahme von Schadstoffen ausgegangen.

Gleichzeitig wird für viele Stoffe berücksichtigt, dass diese zum Beispiel auch aus der Nahrung und aus der Luft aufgenommen werden.