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Schulentwicklungsplanungen: Verlieren die Verantwortlichen die Schüler mit „Migrations­hintergrund“ aus dem Blick?

bzmg-sep5-seki-26 [1]Viel wird geschrieben und gesprochen über die Integration von Menschen mit Migrations­hintergrund und dass alle Maßnahmen ergriffen werden sollen, so früh wie möglich den Kindern Chancen­gleichheit zu ermöglichen. Das scheint bei der Mönchengladbacher Schulbehörde noch nicht „angekommen“ zu sein.

Was wäre nämlich besser dazu geeignet, als die Schulentwicklungsplanung? Haben doch nach Darstellung der Mönchengladbacher Schulbehörde mehr als 21% der Grundschüler einen Migrationshintergrund.

Diese insgesamt mehr als 2.200 Grundschüler (Stand: 2006/2007) werden weiterführende Schulen besuchen oder sind mittlerweile schon dort.

Wie die Entwicklung sein wird, verschweigt der Schulentwicklungsplan 5 (SEP5) auf den nur 4 Seiten, auf denen lediglich Tabellen etwas über den damaligen Status aussagen.

Im Abschnitt Sekundarstufe I des SEP5 war dieses Thema Herrn Dr. Fischer gerade mal 3 Seiten mit zweifelhaftem Nutzen für politische Entscheidungen wert (hier dieser Auszug [2]).

Im „Konzept zur Neustrukturierung der Schullandschaft in Mönchengladbach“ sucht man das Wort „Migration“ sogar vergebens.

Hätte man doch gerade hier die Chance gehabt, einen Ausblick mindestens bis 2014/2015 zu geben.

Entweder ist die Mönchengladbacher Schulbehörde hier

Keiner dieser denkbaren Gründe wäre entschuldbar. Dies umso weniger, als zum Dezernat IV (Dr. Fischer) auch die Funktion des Integrationsbeauftragten zählt.

Auch an dieser Stelle kann das „Konzept …“ dem Anspruch der „Fortschreibung des SEP5″ nicht gerecht werden.

Es könnte als fahrlässig gelten, wenn die verantwortlichen Schulpolitiker nicht auch hier detailliert Nachbesserungen einfordern würden.

Mit Blick auf Wahl zum Integrationsrat im Februar 2010 kann diesem Problemkreis eine ganz besondere Bedeutung zukommen.