Karneval: Polizei und Stadt achten auf Einhaltung des Jugendschutzes
Red. Brauchtum [10.02.2010 - 18:34 Uhr]
Gerade vor und während der Karnevalstage sollen die Vorschriften zum Jugendschutz zwingend beachtet werden: Daran erinnern Polizei und Stadtverwaltung kurz vor Beginn des Straßenkarnevals. Eltern, Veranstalter und Einzelhändler sollten sich ihrer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Klaren sein. Ihnen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden..
Eltern sollten im Blick behalten, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass sie auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen.
Eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen haben auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden: Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Wer beim Verteilen von Alkohol an unter 16-jährige erwischt wird muß mit empfindlichen Bußgeldern ab 500 Euro rechnen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, das Ordnungsamt und die Polizei werden an den Karnevalstagen gezielte Jugendschutzkontrollen durchführen.
Polizei und Ordnungsdienst haben die Anweisung, trinkenden Jugendlichen den Alkohol wegzunehmen.
Die Jugendlichen werden darüber hinaus von der Polizei befragt, wer Alkohol an sie verkauft oder verteilt hat. Polizei und Ordnungsamt gehen diesen Hinweisen dann nach.
Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten” Person besuchen.
Diese muß von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein.
Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen geben die Jugendschutzbeauftragten von Stadt und Polizei:
- Thorsten Licht, Tel.: 02161-253373, thorsten.licht@moenchengladbach.de und
- Willi Schinken, Tel.: 02161-292827, heinz-willi.schinken@polizei.nrw.de































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