VdK kritisiert Zustand des Konstantinplatzes: “Pflaster birgt vielfältige Gefahren für Behinderte” [mit Bildergalerie]

Vorstand VdK MG [06.08.2010 - 20:57 Uhr]

DSC_3477Ob man den Giesenkirchener Konstantinplatz schön findet, ist Geschmackssache. Nicht Geschmacksache ist jedoch die Tatsache, dass die rein optische Gestaltung mancher Teilflächen offensichtlich vor die Sicherheit der Fußgänger insbesondere mobilitätsbehinderter Menschen gestellt wurde.

DSC_3490Die Rede ist von den Streifen mit Pflastersteinen, die nicht nur unsachgemäß eingebaut und dadurch zu einer Anreihung von Stolperstellen wurden, sondern offensichtlich entgegen einschlägiger Normen und Richtlinien geplant wurden.

Das bundesweit anerkannte Standardwerk „Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung“ des VdK-Forschungsinstitutes für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) steht nicht nur im Internet zum Download zur Verfügung, sondern wurde vom VdK-Kreisverband den Mönchengladbacher Stadtplanern (teilweise auf Anforderung) in mehreren Exemplaren zur Verfügung gestellt.

Darin werden ausdrücklich solche Oberflächen als vollkommen ungeeignet bezeichnet:

158-Abb-10Dieses unebene Natursteingroßpflaster (Basalt) mit Fugen bis zu 40 mm, ist nur mit großer Mühe befahrbar und ist insbesondere bei Nässe glatt

158-Abb-11Auch dieses unebene Natursteinkleinpflaster (Basalt), ist schwer befahrbar insbesondere wegen der Fugenbreite von bis zu 20 mm und ist bei Nässe gefährlich glatt

In E DIN 18030 wird für Bodenbeläge von Gehwegen und sonstigen Verkehrsflächen für Fußgänger die leichte und erschütterungsarme Befahrbarkeit verlangt sowie die Rutschhemmung für den Fußgängerverkehr.

Eine andere Norm benennt die gefahrlose Nutzung von Gehwegen und Erschließungsflächen öffentlicher Gebäude als wichtiges Kriterium und schreibt vor, dass sie feste und ebene Oberflächen haben müssen.

Die Anforderung der Rutschhemmung von Bodenbelägen soll vor allem Fußgänger und insbesondere gehbehinderte Personen vor dem Ausrutschen und vor Sturzunfällen schützen.

DSC_3493Diesen Anforderungen werden die eingebauten Pflastersteine in keinster Weise gerecht.

DSC_3487Dass Menschen mit Seheinschränkungen und Blinde Gefahr laufen, sich mit ihren Stöcken an diesen „taktilen“ Flächen zu orientieren und sich dadurch möglicherweise falsch orientieren, verstärkt den Eindruck, dass bei der Planung die Sicherheit und Barrierefreiheit im umfassenden Sinne eine „eher untergeordnete Rolle“ gespielt haben müssen.

DSC_3496Dass es auch anders geht, zeigen diese Flächen.

DSC_3504Die jedoch befinden sich nicht auf den Gehwegen, sondern interessanterweise nur auf der Fläche für den Kfz-Verkehr. Hierbei handelt es sich um asphaltierte Streifen, die ohne weiteres in der übrigen Platzfläche hätten fortgeführt werden können.

Dass dieser Platz ein „Lehrstück“ für „Pfusch im Straßenbau“ ist, macht auch das Video der Giesenkirchener Redaktion der BürgerZeitung in diesem Artikel deutlich.

Weitere Ergebnisse dieser in Planung und Durchführung dilettantischen Platzgestaltung finden Sie in der Bildergalerie. Diese stärkt Vermutungen, dass offensichtlich nach dem Prinzip gehandelt wurde: „Steine kosten … Fugen nicht!“ und dass außerdem Pflastersteine der 2. oder 3. Wahl eingebaut wurden:

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Der VdK-Kreisverband Mönchengladbach fordert daher die Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik auf, die Mängel so abzustellen, dass der Konstantinplatz in Giesenkirchen auch durch behinderte Menschen gefahrlos benutzt werden kann.

Konkret bedeutet das, dass die Pflastersteine entfernt und beispielsweise durch Gussasphalt (ggf. mit Prägung) ersetzt werden müssen, wobei die Übergänge zu den flächig verlegten Pflastersteinen planeben herzustellen sind.

Für zukünftige Projekte dieser und ähnlicher Art fordert der VdK-Kreisverband Mönchengladbach, dass der städtische Behindertenbeauftragte und die Mönchengladbacher Behindertenorganisationen so in die Planungen eingebunden werden, wie dies in §16 der Mönchengladbacher Hauptsatzung vorschrieben ist.

Darauf hinzuwirken ist zum einen Aufgabe des Verwaltungsvorstandes, zum anderen aber auch der politischen Entscheider in den Ausschüssen und Rat.

„Vor Ort“ stehen zur Beratung geschulte und engagierte Mitglieder der VdK-Ortsverbände zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang bietet der VdK Mönchengladbacher Bürgern, die ähnliche Mängel entdecken, an, diese der Geschäftsführung des Projektes „NULL Barrieren in Mönchengladbach“ per eMail (möglichst auch mit Bildern) oder telefonisch während der Projekt-Geschäftszeiten (montags und mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr) zu benennen.

Kontakt:

Sozialverband VdK NRW e.V.
Kreisverband Mönchengladbach
„NULL Barrieren in Mönchengladbach“
Projektgeschäftsführung

Friedhofstraße 39

41236 Mönchengladbach

Telefon (0 21 66) 2 04 63
Telefax (0 21 66) 2 11 32

eMail: null.barrieren@vdk-moenchengladbach.de

3 Kommentare zu “VdK kritisiert Zustand des Konstantinplatzes: “Pflaster birgt vielfältige Gefahren für Behinderte” [mit Bildergalerie]”
  1. Meine Sicht der Dinge: http://tinyurl.com/37tomun

  2. Das kann doch nicht wahr sein.

    Für “normale” Fußgänger sind das schon die reinsten Stolperfallen.

    Rollstuhlfahrer und Kinder im Kinderwagen werden ordentlich durchgerüttelt. Für diese, sowie Menschen, die mit Rollator unterwegs sind und Fahrradfahrer ist dieses Pflaster ein Albtraum.

    Dabei haben wir noch Sommer! Bei einem Winter, wie dem letzten, sollte man unbedingt überlegen, ob man diesen Platz betreten will/muss.

    Vielleicht finden wir demnächst noch ein Schild mit dem Hinweis “Betreten auf eigene Gefahr”?

    Wie konnte das passieren?

  3. Auch wenn es sich um öffentlichen Raum handelt, ich darf von unserer Verwaltung erwarten, dass meine Gesundheit bestmöglich geschützt wird.

    Diese stümperhaften Pflasterarbeiten dürfen keine Abnahme erfahren und erst recht keine Bezahlung einer (Minder-) Leistung.

    Menschen jeden Alters sind hier am Konstantinplatz stark gefährdet, man denke nur ans Umknicken der Damen unserer Herzen auf ihren „Hochhackigen“.

    Wer zahlt die Kosten aller dieser Bänderdehnungen, die auf dem Nachhauseweg zu nächtlicher Stunde passieren werden.

    Nicht nur die Platz-„Idee“, auch die Ausführung grenzt an Körperverletzung. Mit Vorsatz und inkaufnehmend.

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