Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Verdoppelung des Krankenversicherungsbeitrags auf laufende Versorgungsbezüge nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sozialverband VdK prüft derzeit, wie weiter vorzugehen ist: http://www.vdk.de/de18418 [1]