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Auf Betriebsrenten ist der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Verdoppelung des Krankenversicherungsbeitrags auf laufende Versorgungsbezüge nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sozialverband VdK prüft derzeit, wie weiter vorzugehen ist: http://www.vdk.de/de18418 [1]