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Medikamentenzuzahlung gilt auch für Hartz IV-Empfänger

Auch Hartz-IV-Empfänger müssen für Medikamente zuzahlen – Hartz-IV-Empfänger können laut einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht grundsätzlich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden. Die gegenwärtige Regelung widerspricht laut Urteil der Richter nicht der vom Grundgesetz garantierten Menschenwürde oder dem Gleichheitsgrundsatz: http://www.vdk.de/de18369 [1]