Immer mehr Sportvereine und Institutionen bieten Reha-Sport an. Für Patienten mit Reha-Sportverordnung dürfen allerdings keine zusätzlichen Vereinsbeiträge anfallen.
Grundsätzlich handeln die Krankenkassen nämlich mit den entsprechenden Institutionen, die Reha-Sport anbieten, Preise für die Teilnahme der Versicherten aus, mit denen die angebotenen Leistungen abgegolten sein sollten.
Der Sozialverband VdK rät Betroffenen, die trotz Rehasport-Verordnung bei Vereinen und anderen Institutionen Zusatzbeiträge (z.B. Mitgliedsbeiträge) entrichten sollen, diese abzulehnen und ihre Krankenkasse davon in Kenntnis zu setzen.
Weitergehende Infos zu diesem Thema unter www.vdk.de [1]
[PM VdK]