Mehr Transparenz in der stationären Altenpflege: Altenheim Eicken nimmt an Modellprojekt der Bundesregierung teil

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-sozialholding.jpgZum 1. Juli 2008 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Dabei wurde geregelt, dass Begehungen des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht in Altenheimen nur noch unangemeldet stattfinden.

Vorreiter für diese Passage des neuen Gesetzes war die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach, die sich über die Forderung der unangemeldeten Besuche hinaus auch massiv für die Transparenz der Heimträger eingesetzt hat und weiterhin einsetzt.

So war die Sozial-Holding im Februar 2006 der erste Altenheimträger in Deutschland, der einen Qualitätsbericht veröffentlicht hat. Außerdem hat die städtische Gesellschaft gemeinsam mit der Euregio Rhein-Maas-Nord einen grenzüberschreitenden Qualitätsvergleich durchgeführt.

Nun will auch das Bundesministerium für Gesundheit in einem Modellprojekt mit 48 Altenheimen Erfahrungen auf dem Gebiet der Transparenz sammeln. Im Gesetz ist geregelt, dass der medizinische Dienst einen Qualitätsbericht mit „Schulnoten“ zu veröffentlichen hat.

„Dieser Ansatz ist zu Recht umstritten und soll unter anderem auf seine Tauglichkeit hin überprüft werden“, erläutert Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozial-Holding. Vor allem geht es aber darum, dass den Kundinnen und Kunden in Altenpflegeeinrichtungen die Ergebnisqualität transparent gemacht wird.

„Es geht nicht mehr nur darum zu belegen, was man anbietet, sondern auch darum, ob es bei den Bewohnern so ankommt, wie sie es sich wünschen. Allerdings muss dabei auch deutlich gemacht werden, was stationäre Pflegeeinrichtungen nicht oder nicht mehr leisten können, wenn ihnen das nötige Geld fehlt“, so Wallrafen-Dreisow weiter. Für die Holding nimmt das Städtische Altenheim Eicken an dem Modellprojekt teil.

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