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Die Sozialwahl 2011

bzmg-wahlzettelBei der Sozialwahl wählen die Versicherten in der Deutschen Rentenversicherung Bund und in den Ersatzkassen (BARMER, GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH- Allianz und hkk) die Selbstverwaltung.

Was ist die Selbstverwaltung und warum ist sie so wichtig, dass die Versicherten wählen sollten?

Die Selbstverwaltung ist das Parlament der Sozialversicherungen. In diesem Parlament werden alle Entscheidungen, die für die Versicherten wichtig sind, entschieden.

Das heißt, die Mitglieder dieses Parlamentes entscheiden, was mit ihren Beiträgen geschieht und wie leitende Funktionen, mit wem, besetzt werden. Das Parlament wählt und kontrolliert die hauptamtliche Verwaltung.

Indem sie wählen stärken die Mitglieder der Selbstverwaltung den Rücken und verleihen ihren Interessen mehr Gewicht in der Renten- und Krankenversicherung.

Daher sollten sie auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Sozialversicherungen zu nehmen, wahren und sich an der Briefwahl beteiligen.

Was bedeutet das für alle Versicherte?

Die von den Versicherten in die Parlamente der Sozialversicherungen gewählten Vertreter verschaffen den Interessen das nötige Gehör und sind verantwortlich für Leistungen, die den Versicherten direkt zugutekommen. Hier einige Beispiele:

Was ist die Sozialwahl?

Die rund 48 Millionen, in den Sozialversicherungen Versicherten, entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den  Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung die wichtigen Entscheidungen trifft.

Dei Versicherten nehmen also mit der Sozialwahl ihre Belange in die eigenen Hände – unabhängig vom Staat.

Sowohl Rentner und Beitragszahler entscheiden bei der Sozialwahl über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Bei den Ersatzkassen wählen die Mitglieder die Verwaltungsräte.

Die Sitze bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Techniker Krankenkasse, der KKH-Allianz und der hkk sind je zur Hälfte mit den Versichertenvertreter und den Arbeitgebervertretern besetzt.

Die Delegierten in den Parlamenten der BARMER GEK und der DAK sind ausschließlich Versichertenvertreter.

Alle 6 Jahre findet die Sozialwahl statt und wird als reine Briefwahl organisiert. Die Unterlagen für die Wahl mit dem roten Wahlumschlag werden ab Mitte April an die Versicherten per Post verschickt.

Wer kann bei der Sozialwahl gewählt werden?

Es werden bei dieser Wahl keine politischen Parteien gewählt, sondern Listen mit Kandidaten, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und/oder bei einer Ersatzkasse versichert sind.

Die auf den Listen gelisteten Kandidaten verfügen nicht nur über einen hohen Sachverstand im Bereich der Sozialversicherung, sie sind auch selbst Mitglieder in den Sozialkassen und kennen daher die Bedürfnisse und Sorgen der dort Versicherten.

Alle Kandidaten machen sich stark für eine bürgernahe und zukunftsfeste Rentenversicherung und hochwertige Gesundheitsvorsorge. Die gewählten Vertreter engagieren sich fast alle ehrenamtlich.

Wer hat das Wahlrecht bei der Sozialwahl?

Alle die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und/oder den  Ersatzkassen versichert sind; die Nationalität speil keine Rolle.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahlunterlagen sind per Post versandt worden.

Sollten sich im Brief sowohl die Unterlagen von der deutschen Rentenversicherung Bund und einer Krankenkasse befinde, ist der Versicherte für beide wahlberechtigt.

Die Versicherten  sollten jeweils eine Liste ankreuzen und ihre (n) Wahlzettel in den roten Umschlag stecken; nur im roten Umschlag ist die Stimmabgabe gültig.

Der Wahlumschlag muss bis spätestens 1. Juni beim Versicherer vorliegen. Porto wird nicht fällig, das wird vom Versicherer übernommen.

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "Die Sozialwahl 2011"

#1 Kommentar von Hannelore Huber am 23. Mai 2011 00000005 19:49 130618017407Mon, 23 May 2011 19:49:34 +0000

„No taxation without representation“ (Keine Besteuerung ohne Vertretung)

Diese Parole stammt ursprünglich aus dem amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und ist einer der wichtigsten Grundsätze der Demokratie.

Damit wird unterstrichen, dass Besteuerung (und Abgabenerhebung) nur zulässig ist, wenn auch der Besteuerte die Möglichkeit hat, direkt oder über Wahlen mit zu entscheiden, wie die von ihm eingeforderten Mittel (Steuern und Abgaben) verwendet werden sollen.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass dort, wo die Mittelverwendung bereits anderweitig (z.B. per Gesetz) bestimmt ist, keine direkte oder indirekte Mitentscheidung des Wählers mehr erforderlich.

Mehr als 95% der Verwendung von Beitragsgeldern in den Kranken- und Rentenversicherungen sind bereits gesetzlich festgelegt.

Deshalb muss man sich die Frage stellen, welche Funktion die Sozialparlamente haben. Was können sie überhaupt bewirken?

Mit diesen Wahlen „leisten“ wir uns einen teuren Unsinn.

Davon profitieren überwiegend Gewerkschaftsfunktionäre, die auf diese Weise ein weiteres Pöstchen besetzen können.

Mit Demokratie und Transparenz hat diese Wahl nicht viel zu tun.

Vieles in diesem Artikel stelle ich demzufolge in Frage. Kostenlose Beratung gibt es z.B. auch ohne diese Wahlen.

Wen das Thema interessiert, dazu auch dieser Link:

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