Sozialverband VdK: Kreisverband Mönchengladbach informiert auch Nicht-Mitglieder

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-vdk-mg-xx1.jpgIm Rahmen der Mönchengladbacher Wohlfahrtspflege informiert und berät der VdK in seiner Kreisgeschäftsstelle nicht nur die eigenen Mitglieder, sondern auch hilfesuchende Mönchengladbacher Bürger in bis zu drei Gesprächen.

Für das Stellen von Anträgen, Einlegen von Widersprüchen und Einreichen von Klagen vor Gerichten, ist jedoch aus rechtlichen Gründen eine Mitgliedschaft im VdK erforderlich.

Der VdK Nordrhein-Westfalen wurde 1948 gegründet, um für eine ausreichende Versorgung der Kriegbeschädigten und Hinterbliebenen von Gefallenen zu kämpfen.

Nicht lange danach wurden auch in Mönchengladbach und Rheydt Kreisverbände gegründet, die sich nach der kommunalen Neugliederung zum Kreisverband Mönchengladbach zusammenschlossen.

Gesellschaftliche Veränderungen haben zur Wandlung des Vdk zum modernen und die Sozialgesetzgebung mitbestimmenden Sozialverband mit vielfältigen Aufgaben auf dem Gebiet des Sozialrechts geführt.

In Zeiten umwälzender und unübersichtlicher Sozialreformen ist es wichtig, dass die betroffenen Menschen einen starken Partner an ihrer Seite wissen. Ein solcher ist der Sozialverband VdK.

Wer Mitglied im VdK ist, hat jederzeit Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung rund um das Sozialrecht; der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt nur 4,50 EURO.

Die VdK-Prozeßbevollmächtigten vertreten die Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei Behörden und bei Klagen vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten – wenn nötig – auch durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht.

Mittlerweile haben fast 3.100 Menschen aus Mönchengladbach und dem Umland den Weg zum VdK Mönchengladbach gefunden, die in 11 Ortsverbänden betreut werden. Und ständig werden es mehr.

Die VdK-Experten helfen, wenn es um Probleme aus diesen und ähnlichen Gebieten geht:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Medizinischer Dienst (MDK)
  • Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Behindertenrecht
  • Barrierefreies Bauen und Wohnen
  • Unfallversicherung
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Rehabilitation

bzmg-beitritt-vdk-pdf.gifUm Mitglied zu werden, können Interessierte die Beitrittserklärung downloaden, ausfüllen und absenden an/abgeben bei:

Sozialverband VdK NRW e.V.
Kreisverband Mönchengladbach
Friedhofstraße 39

41236 Mönchengladbach

Telefon (0 21 66) 2 04 63
Telefax (0 21 66) 2 11 32

eMail: kv@vdk-moenchengladbach.de
Internet: www.vdk-moenchengladbach.de  

Informations- und Beratungszeiten: Montag und Mittwoch: 8:30 – 11:30 Uhr

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar