VdK-Inklusionsforum mit OB-Kandidaten • Teil III: Ausgebildete und arbeitswillige Behinderte ohne Chance im sog. „1. Arbeitsmarkt“? Rollen von Jobcenter, Stadt und Wirtschaftsförderung überdenkenswert? [mit Video]

Vorstand VdK Mönchengladbach [ - Uhr]

Als einen ausgesprochenen Fall von „Nicht-Inklusion“ bezeichnete Moderatorin Corne­lia Benninghoven beim 2. Inklusions­forum des VdK Mönchengladbach die Situation von Christoph Deußen, einem schwerbehinder­ten 25-Jährigen, der permant auf der Suche nach einem Arbeitsplatz auf dem so genannten „1. Arbeitsmarkt“ ist.

VdK-Mitglied Chrsitoph Deußen schilderte eindrucksvoll seine Entwicklung.

Ursprünglich in einer Schule für Körperbehinderte, wechselte er in eine Hauptschule und schloss diese erfolgreich ab.

Anschließend absolvierte Deußen erfolgreich, finanziert durch das Arbeitsamt, eine Ausbildung zum „Schuhschäftemacher“ (http://www.planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/29471.pdf) .

Obwohl das JobCenter bereit sei, die Finanzierung eines entsprechend behindertengerechten Arbeitsplatzes zu übernehmen, hatte Deußen keinen Arbeitsplatz – oder nur einen zeitlich befristeten – gefunden.

Besonders bemängelt er, dass seine Ansprechparter häufig wechseln, und er daher seine Problematik immer wieder aufs Neue vortragen müsse. Auch unter diesem Gesichtspunkt verstärkt sich sein Eindruck, dass seine Ansprechpartner, so Deußen: „keine Zeit für mich haben“.

Resümierend stellt Deußen fest, dass er als „Rehabilitant“ (Anmerkung: „Rehabilitanten sind Personen, die nach dem RehaAng1Gesetz von einem Rehabilitationsträger der Renten- oder Unfallversicherung oder der Bundesanstalt für Arbeit berufsfördernde Maßnahmen erhalten) eine Ausbildung machen musste, für die es keine Arbeitsplätze gibt.

Welche Rolle in diesem Zusammenhang das „Berufsförderungswerk“ und andere „Bildungsinstitute“ spielen, ist nur schwer zu durchschauen. Deußen wörtlich: „Eigentlich ist da nur Geld geflossen“.

Aus der Erfahrung des VdK ist das kein Einzelfall, denn viele andere betroffene Mitglieder bemängeln den häufigen Wechsel der „Berater“ des JobCenters, bei dem es sich in Mönchengladbach im Übrigen um eine Kooperation zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und der Stadt Mönchengladbach handelt.

Das JobCenter (ehemals ARGE) ist also Bestandteil des „Konzerns Stadt Mönchengladbach“, bei dem die meisten Mitarbeiter nur über besfristete Arbeitsverträge beschäftigt werden. Nur in wenigen Einzelfällen findet eine so genannte „Entfristung“ statt, wodurch eine längerfristige Beschäftigung im JobCenter möglich wird.

Zu der von Christoph Deußen beschriebenen Situation meldete sich Karl Sasserath, Kandidat der Grünen für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten zu Wort.

Sasserath wies dabei auf die Rolle der „Freien Träger“, deren Funktion von Politik und Verwaltung nicht hinreichend wahrgenommen werde und auf den Integrationsfachdienst in Mönchengladbach hin.

Außerdem gebe es in der Stadt eine Reihe von anerkannten Integrationsbetrieben, die Menschen mit einem hohen Behinderungsgrad beschäftigen würden.

In diesem Kontext sieht Sasserath die Wirtschaftsförderung (WFMG) in der Pflicht, auch in diesem Bereich eine gezielte Wirtschaftsförderung zu betreiben.

Auch unter diesem Gesichtspunkt müsse Inklusion „Chefsache“ sein, weil der Oberbürgermeister der Stadt Gesellschafter der WFMG sei und aus dieser Position heraus ein stückweit Richtlinienkompetenz ausüben könne.

Sasserath wörtlich: „Das Thema Inklusion ist dort überhaupt nicht auf dem Schirm’“.

Fünfzig Prozent der Gesellschafter der WFMG seien Wirtschaftsunternehmen, die sich selbstverständlich auch gezielt mit der Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen aueinanderzusetzen hätten.

Auf Nachfrage von Christoph Deußen, ob Sasserath ihm im Zuge seiner Betriebsbesuche eine Arbeitsstelle besorgen könne, stellte dieser klar, dass er seine momentane (Podiums-)Position nicht dazu ausnutzen wolle, ein Versprechuen abzugeben, das er womöglich nicht einhalten könne.

Es gebe jedoch mehr Möglichkeiten, als die Stadt Mönchengladbach bislang nutze.

Bemerkenswert war, dass sich kein weiterer Podiumsteilnehmer zu der Problematik dieses Beispiels von „Nicht-Inklusion“ zu Wort meldete.

 



 

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