VdK-Inklusionspreis 2015 • Teil I: „Inklusion & Mönchengladbach • Zwei Welten begegnen sich?“ [mit Video]

Red. Gesundheit & Soziales [ - Uhr]

Als parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Sozial- und Behinderten­verband, der zudem wirtschaftlich nicht von öffentlichen Mitteln abhängig ist, fällt dem Sozialverband VdK – wie ähnlich unabhängigen Vereinen und Verbänden – die Rolle zu, sich auch 2016 u.a. kritisch mit der Sozialpolitik in den Kommunen auseinander zu setzen.

So auch anlässlich der Verleihung des Inklusionspreises 2015 am 23.01.2016 im Carl-Orff-Saal der Mönchengladbach Musikschule.

Nicht von ungefähr betrifft dies seit Jahren das Thema der Umsetzung der Vereinbarungen und Vorgaben zu Inklusion und Barrierefreiheit auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2009 vom Bund und den Ländern als verbindlich anerkannt wurden und daher in vollem Umfang auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden muss.

Neben der Verleihung des Inklusionspreises 2015 des Kreisverbandes Mönchengladbach im Sozialverband VdK, bildete das Statement des stellvertretenden Kreisvorsitzenden Werner Knor einen Schwerpunkt der Veranstaltung am 23.01.2016 im Carl-Orff-Saal der Musikschule Mönchengladbach.

Annähernd einhundert Gäste waren der Einladung gefolgt und hörten interessiert Knors Ausführungen zu. Mit dabei Vertreter aller  im Mönchengladbacher Rat vertretenen Parteien und von Sozialorganisationen aus Mönchengladbach.

Aus dem Bundestag nahm Gülistan Yüksel (SPD) teil. Dr. Günter Krings (CDU) war wegen seines „Einsatzes“ im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg verhindert.

Die Landtagsabgeordneten Angela Tillmann (SPD), Andreas Terhaag (FDP) und Hans-Willy Körfges (SPD) wohnten der Veranstaltung bei, lediglich Norbert Post (CDU) hatte abgesagt.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden der GroKo waren der Einladung des VdK nicht gefolgt.

Zu Beginn bedauerte Bernhard Wilms, Kreisvorsitzender des VdK Mönchengladbach, dass auch keiner der geladenen Dezernenten und Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) anwesend war. Sie alle hatten aus verschiedensten Gründen abgesagt.

An den Anfang seiner Rede stellte Werner Knor die Frage „Inklusion & Mönchengladbach • Zwei Welten begegnen sich?“ und bezog sich dabei auf die rechtlichen Verpflichtungen für die Kommunen aus der UN-BRK.

Nach der Unterzeichnung und der Ratifizierung durch den Bundesrat sei es völlig unstrittig, dass die UN-BRK nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch – und ganz besonders – auf kommunaler Ebene unabdingbare, gesetzliche Grundlage für das gesamte Handeln von Politik und Verwaltung sei.

Dass dem auf kommunaler Ebene zu Lasten der Betroffenen Menschen nicht so entsprochen werde, sei nicht mehr akzeptabel, so Knor.

„Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zu einem so genannten Inklusionsstärkungsgesetz entspricht durch seine völlige Unverbindlichkeit nicht den Anforderungen der UN-BRK. Dies leider durchgehend.

Das war leider auch in der Anhörung zu diesem Gesetz am 11.01.2016 im Düsseldorfer Landtag und im SPD-Landtagstalk am 19.01.2016 in Düsseldorf feststellbar“, berichtete Knor.

Weiterhin stellte Knor fest, dass die von Politik und Verwaltung vorgetragenen, vermeintlichen Hinderungsgründe für die Umsetzung von Inklusion,

wie:

  • „Wir brauchen Zeit,
  • „Wir müssen die Zivilgesellschaft mitnehmen,“
  • „Das ist nicht finanzierbar,“ und
  • „Wir verweisen auf das Konnexitätsprinzip,“

allesamt nur Floskeln seien und in wesentlichen Teilen nur als Abwehr-Argumente gesehen werden könnten.

„Besonders der stetige Hinweis der Kommunen und deren Spitzenverbände auf das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt muss bezahlen“) und die damit verbundene Weigerung vieler Kommunen tätig zu werden, ist nicht nur ein nicht hinnehmbarer Zustand, sondern auch rechtlich nicht haltbar“, meint Knor.

Dabei sieht er sich bestätigt nicht nur durch Dr. Harry Fuchs, Lehrbeauftragter u.a. für Teilhabe an der Hochschule München und für Politikwissenschaft an der Fachhochschule Düsseldorf, der erklärt, dass durch die UN-BRK „keine neuen Aufgaben an die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragen“ würden.

Diese Position vertrat auch der stellvertretende VdK-Landesvorsitzende und ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete, Horst Vöge, beim SPD-Landtagstalk am 19.01.2016 als „Impulsreferent“.

Vöge erklärt darin u.a.:

„… die staatsrechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Gewährleistung der sozialen Daseinsvorsorge als Teil der Kommunalen Selbstverwaltung bezieht sich auf alle Einwohner, also auch auf Einwohner mit Behinderungen. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention werden keine neuen Aufgaben geschaffen. …“ (Zitat Ende)


[mit Gebärdendolmetscher]

In Mönchengladbach sieht der VdK Politik und Verwaltung als Elemente „Kommunaler Selbstverwaltung“ in der Gesamt-Verantwortung für den „Konzern Mönchengladbach“, also auch die Beteiligungen in der Pflicht, die Umsetzung und Beachtung der UN-BRK sicherzustellen.

Mit Hinweisen auf die vom Bund im Dezember 2015 zu Verfügung gestellten 26,5 Mio. EURO aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fordert Knor anhand konkreter Beispiele, endlich systematisch auch in Mönchengladbach mit der Beseitigung von Barrieren in öffentlichen Einrichtungen zu beginnen.

„Da die Umsetzung der UN-BRK bekanntermaßen als Querschnittsaufgabe zu bewerten ist, ergibt sich für die Führungsspitze der Stadt, vom Hauptverwaltungsbeamten über seine Dezernenten bis zu den Führungsgremien der Stadttöchter, konkreter Handlungsbedarf um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mönchengladbach zu gewährleisten“, erklärt Knor.

Dies müsse, auch im Sinne der UN-BRK, unter offensiver Beteiligung der Sozial- und Behindertenverbände geschehen.

Einen ersten guten Ansatz sieht der Inklusionsfachmann im VdK-Kreisvorstand in der Erklärung des ehemaligen Hauptverwaltungsbeamten Norbert Bude (SPD), der am 13.05.2014 diese Erklärung des Verwaltungsvorstandes der Stadt Mönchengladbach publizierte:

„Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand der Stadt Mönchengladbach erkennen die wegweisende Bedeutung der Inklusion für alle Menschen in unserer Stadt und berücksichtigen bei ihren Handlungen und Planungen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention.

Als wichtige Schritte zur Schaffung eines inklusiven Sozialraumes werden in der Konvention die Sicherstellung von Partizipation, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen benannt.

Der Abbau von hindernden Barrieren betrifft alle Bereiche des Lebens und damit auch alle Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Pflege und Alter, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Freizeit und Kultur. 

Notwendig ist es, den Fortgang der Bewusstseinsbildung sowohl bei Menschen ohne, als auch bei Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern und den Abbau struktureller und baulicher Hindernisse zu forcieren. An dieser Entwicklung beteiligt sich die Verwaltung im Rahmen ihres verfassungsgemäßen Auftrages. Hierbei knüpft sie in allen Bereichen an bereits bestehende Prozesse an.“
(Zitat Ende)

Werner Knor endete mit der Feststellung: „Rechte bleiben nur auf dem Papier, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden!“.

 

Das gesamte Statement Werner Knors erscheint in Kürze als Video hier auf BZMG, auf Youtube und der Homepage des VdK Mönchengladbach

  

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Fotos: Werner Erkens

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