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VdK Mönchengladbach fordert Sozialticket auch für Mönchengladbach

zeichen-VdKIn einem Schreiben an alle im Rat vertretenen Fraktionen und Parteien bittet der Kreisverband Mönchengladbach des Sozialverbandes VdK dafür Sorge zu tragen, dass Mönchengladbach sich nicht gegen die Teilnahme am VRR-Pilotprojekt „Sozialticket“ ausspricht.

„Es kann nicht sein, dass die Mönchengladbacher Berechtigten nur deshalb das Sozialticket nicht nutzen können, weil vermutet wird, dass die Stadt einen finanzielle Verlust erleiden würde“, erklärt der Mönchengladbacher VdK-Vorsitzende Bernhard Wilms.

Es gebe sicherlich Positionen im Mönchengladbacher Haushalt, die in spätere Jahre „geschoben“ werden könnten, wodurch ein durchaus noch nicht nachgewiesenes Defizit für den Mönchengladbacher ÖPNV zumindest zunächst für die Pilotphase „aufgefangen“ werden könnte.

In seinem Schreiben an die Fraktionen und Parteien heißt es u.a.:

In seiner Sondersitzung am 29.09.2011 soll der Stadtrat darüber entscheiden, ob Mönchengladbach sich am Pilotprojekt „Sozialticket“ teilnehmen will wird.

Aus Sicht des Sozialverbandes VdK braucht Mönchengladbach ein bezahlbares Sozialticket, damit auch die sozial schwächeren Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, mobil zu bleiben.

Denn Menschen mit geringem Einkommen und Empfänger staatlicher Transferleistungen nach SGB II, XII sind in der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oft stark eingeschränkt.

Gerade dieser Personenkreis kann sich in der Regel kein Auto leisten und ist deshalb auf den Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen bei der Erledigung von Einkäufen, beim Arztbesuch, beim Besuch von Familie und Freunden usw. Auch für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ist Mobilität eine Grundvoraussetzung.

Dies gilt insbesondere für Personen, die außerhalb der Stadtzentren bzw. im ländlichen Bereich leben. Gerade aus diesen Bereichen sind für einen Einkauf oder Arztbesuch in der Regel längere und damit kostenintensivere Strecken zurückzulegen.

In den vergangenen Jahren sind die Fahrpreise in kleinen Schritten aber kontinuierlich gestiegen, ohne dass eine angemessene (über die Rentensteigerung hinausgehende) Anpassung der Regelsätze an die insgesamt hohe Inflation vorgenommen worden wäre.

Aus VdK-Sicht sollten aber nicht nur Bezieher von Transferleistungen das Sozialticket in Anspruch nehmen können.

Um nicht einen großen Teil der sozial benachteiligten Menschen vom Angebot bezahlbarer Mobilität auszuschließen, muss das Sozialticket entsprechend dem Kölner Modell auch folgenden Personengruppen zur Verfügung stehen:

Modellprojekte in Dortmund und insbesondere in Köln haben nach Studien des DGB NRW gezeigt, dass das Sozialticket insgesamt vom betroffenen Personenkreis gut angenommen wird und dem Umsatzminus durch Abwanderungen aus dem Regeltarif ein deutliches Umsatzplus entgegensteht durch eine bessere Auslastung des Netzes/Neukunden, deutlich weniger Schwarzfahrer, Einbettung des Sozialtickets in das reguläre Tarifangebot des VRR.

Der VdK-Kreisverband Mönchengladbach unterstützt daher die Einführung des Sozialtickets auch für Mönchengladbach, wobei wir gerade für Menschen, die neben Zuschüssen zum Lebensunterhalt auch Einkünfte aus eigener Arbeit erlangen, eine zeitliche Beschränkung (z.B. erst ab 9:00 Uhr) für nicht akzeptabel halten.

Für den Sozialverband VdK NRW e.V. ist der Preis von 34,90 € für ein Tagesticket vor dem Hintergrund, dass der Regelsatz für Grundsicherungsempfänger für Mobilität einen Betrag von gerade einmal 22,78 € vorsieht, zu hoch angesetzt.

Denn die Menschen, die auf Mobilität angewiesen sind, werden sich dann in anderen Bereichen erheblich einschränken müssen.

Wenn die Mönchengladbacher Kommunalpolitik – durchaus berechtigt – die hohe Arbeitslosigkeit in unserer Stadt und die daraus erwachsenen Belastungen für den städtischen Haushalt beklagt, ist sie u. E. dennoch verpflichtet, alles daran zu setzen, dass nicht auch noch die Mobilität sozial schwacher Bürger darunter leidet.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie – ja fordern wir Sie auf – alles daran zu setzen, dass die Stadt Mönchengladbach dem VRR-Pilotprojekt beitritt.

Es gibt sicherlich Positionen im Mönchengladbacher Haushalt, die in spätere Jahre „geschoben“ werden können, wodurch ein durchaus noch nicht nachgewiesenes Defizit für den Mönchengladbacher ÖPNV zumindest zunächst für die Pilotphase „aufgefangen“ werden könnte.

Es wäre fatal, wenn ein solcher Weg nicht beschritten würde.

Fatal für die Politik in Mönchengladbach, die sich in ersten Ansätzen anschickt, das Thema Inclusion auf kommunaler Ebene anzugehen.

Fatal besonders aber für die betroffenen Menschen in Mönchengladbach, wenn umliegende Kommunen, sich für die Projektteilnahme entscheiden (könnten) und es dadurch zu einer Ungleichbehandlung sogar innerhalb des „Bedienungsgebietes“ des städtischen Mönchengladbacher ÖPNV-Unternehmens käme.

[PM VdK MG]