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Verbraucherwarnungen künftig mit „Roß und Reiter“

nrw_wappenzeichen-60Für das Land Nordrhein-Westfalen werden zukünftig auf Lebensmitteltransparenz.nrw.de  alle Informationen veröffentlicht, die der Veröffentlichungspflicht gemäß § 40 Absatz 1 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB [1]) unterliegen.

Diese Informationen umfassen nach den gesetzlichen Vorgaben

Dargestellt werden produktbezogene und betriebsbezogene Informationen.

Diese beinhalten die Bezeichnung des Lebens- oder Futtermittels, das Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, den Tag der Kontrolle, die Produktbezeichnung, den Verstoß bzw. den Grund der Veröffentlichung sowie die zuständige Behörde.

Die Veröffentlichung dieser Informationen dient der Schaffung von Transparenz.

Es handelt sich nicht um „Verbraucherwarnungen“ im Sinne des § 40 Absatz 1 LFGB oder Informationen über eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer, welche in erster Linie dem Zweck der Gefahrenabwehr dienen (siehe hierzu: http://www.lebensmittelwarnung.de/ [2] und Verbraucherwarnungen [3]).

Für die Rechtmäßigkeit und den Inhalt der jeweiligen veröffentlichten Informationen sind die Kreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) oder das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.