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Kleine Tonnen passé? • Teil XII: facebook-Fund: Launiger und dennoch gehaltvoller Brief an OB Reiners zum Thema „Müll-Ehen“ [mit Audio]

[04.12.2017] Aus facebook-Gruppe: Du bist Mönchengladbacher, wenn …….

Hallo Leute, in einem ausgesprochen gehaltvollen Brief an OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) legt facebook-Kommentatorin Nici Krüger hinsichtlich der von mags/GEM „promoteten“ Müll-Ehe den Finger in die Wunde.

Nici Krüger zeigt klar wesentliche Schwachstellen dieses angedachten „Systems“ auf und hofft nun auf eine qualifizierte Antwort.

Der Brief entfaltet seine Wirkung besonders, wenn man ihn sich vorlesen lässt:

Und hier der Brief zum Lesen:

„Sehr geehrter Herr Reiners,

bitte betrachten Sie dieses Schreiben, welches ich an Sie richte, stellvertretend an den Rat der Stadt gerichtet, der über ein mögliches neues Müllkonzept entscheidet.

Mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass in Zukunft nicht nur Müll-Ehen möglich sein sollen, sondern einige der vorgeschlagenen Konzepte sogar darauf aufbauen.

Wir haben heute in einer privaten Runde darüber diskutiert und stellten fest, dass dies enorme Fragen aufwirft.

Diese Ehen werden dann vom Müllwagen aus geschlossen?

Wäre unter Umständen sogar ein Umzug zur Feier des Tages auf dem Müllwagen denkbar?

Ist der Müllwerker dann berechtigt, diese Müll-Ehe in einer feierlichen Zeremonie zu schließen? Und wie lange ist so eine Ehe bindend?

Wir haben uns auch die Frage gestellt, wie sich das mit der Müll-Treue dann verhält.

Also wenn man mal zu Besuch ist und dort seinen Müll in eine fremde Tonne wirft, also mit einem fremden Partner den Müll teilt – wäre das gesetzlich legitimiert?

Kann ja sein, dass man mal eine fremde Mülltonne viel interessanter findet und mal mit jemand anderem den völlig fremden Müll teilen möchte.

Würde das zu einer sofortigen Müll-Ehen-Trennung führen?

Und müsste man dann nicht auch Müll-Unterhalt für den Zeitraum der Trennung leisten?

Wer erhält dann eigentlich die Tonne?

Gibt es eine gemeinsame Unterhaltsregelung oder muss diese dann gesetzlich erstritten werden?

Wie ist das eigentlich, wenn man dann umziehen muss?

Muss man dann ein Fern-Müll-Ehe führen oder ist eine sofortige neue Eheschließung mit einem potentiellen Müllpartner möglich?

Im Hinblick auf Gleichstellung sehe ich da auch Schwierigkeiten zwischen den Müll-Ehe-Partnern, die sich zwar die Kosten dann teilen, dies aber kein Garant dafür ist, dass auch der Müll fein säuberlich getrennt wird.

Mir ist jetzt zwar nicht genau bekannt wie hoch die Müllbelastung je nach Geschlecht berechnet wird und ob es eine Rolle spielt, ob man noch Restmüllbestände aus vorherigen Müll-Ehen mitbringt, aber ich sehe hier keine eindeutige Regelung.

Sie sehen, die Bürger haben Fragen.

Auf Ihre hoffentlich baldige Antwort bin ich sehr gespannt und bedanke mich für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.“(Ende des Briefes)

Das wollt‘ ich Euch nicht vorenthalten haben.

Euer Glossi

Foto: Burkhard Vogt | pixelio.de

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "
Kleine Tonnen passé? • Teil XII: facebook-Fund: Launiger und dennoch gehaltvoller Brief an OB Reiners zum Thema „Müll-Ehen“ [mit Audio]"

#1 Kommentar von Juanita am 5. Dezember 2017 00000012 00:54 151243528812Tue, 05 Dec 2017 00:54:48 +0000

„die „Müll-Ehe“, die Single-Haushalte in einem Mehrfamilienhaus oder auf benachbarten Grundstücken schließen sollen“ (Zitat Rheinische Post 30. November 2017 | 00.00 Uhr)

[2]

( Nach dem geistreichen Kommentarbereich )

– soso, von, „Partnern“ womöglich, denen, wenn auch nicht die empörende wilde Ehe, dann doch das gemeinsame Wirtschaften unterstellt werden wird? Sozialbehörden jedenfalls kommen an (Finanz-)Daten eines Dritten, allein an den Namen eines Dritten beispielsweise. Manch einer würde das nicht wollen.

– es entsteht ein Problem mit dem (Sozial-)Datenschutz …

– und überhaupt, soll man zur „Müll-Ehe“ gezwungen werden: wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Ich sage nur: In der BRD gilt die Vertragsfreiheit …

– gelten für Singles andere Grund- und Bürgerrechte als für Nicht-Singles?

Fazit vom juristischen Laien: Dergleichen kann die Stadt in ihren eigenen Wohnungen für die Zukunft planen und dann, jeweils vorab natürlich, mietvertraglich ausgestalten. Wer dann einen solchen Mietvertrag mit „Müll-Ehe“ eingeht d. h. unterschreibt, nun bitte.

Es gibt Dinge, die geschehen nur im wundersamen Stadtrat von Mönchengladbach.

___

So etwas darf nur auf freiwilliger Basis funktionieren.

Single-Haushalte nachträglich und zwangsweise zu „vergesellschaften“ dürfte nicht rechtens sein. Datenschutz und Vertragsfreiheit scheinen die Stichworte zu sein.

Singlehaushalte zu Müllehen zusammenlegen, zu dieser vielleicht doch allzu enthemmten und städtischen Phantasie und Euphorie sollten sich mal Jura-Kenner äußern.

Vielleicht wird der Plan von der Müll-Ehe ein grandioser Flop (zum Vergleich: auch die Sache mit der blauen Markierung als Radstraße ist womöglich etwas zu kühn, um der ministeriellen Prüfung standzuhalten).