Methangas-Anlage Wanlo: Auch „Nicht-Mönchenglad­bacher“ können Stellungsnahmen und Einwendungen einreichen

Huber, aktion Durchblick MG [ - Uhr]

logo-durchblick-orangeDie 191. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchenglad­bach und der Bebauungsplanes Nr. 708/W sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekannt gegeben und öffentlich ausgelegt.

Im genannten Paragraphen des Baugesetzbuches heißt es:

„Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

In der Offenlage, die noch bis einschließlich Freitag, den 10.09.2010 andauert, kann jeder, also nicht nur Mönchengladbacher Bürger, eine oder mehrere Stellungnahmen abgeben.

Das bedeutet, dass beispielsweise auch Hochneukircher ihre Stellungnahmen und Einwendungen einreichen können. Dabei müssen Einreicher nicht zwangsläufig persönlich betroffen sein.

Die Pläne liegen bekanntlich im Rathaus Rheydt, Raum 3051 zu den folgenden Zeiten aus:

  • montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr,
  • montags bis mittwochs von 14:00 bis 15:00 Uhr sowie
  • donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an jedem Donnerstag in der Bezirksverwaltungsstelle Wickrath während der Öffnungszeit der Verwaltung über die Planinhalte zu informieren.

Die Stellungnahmen können schriftlich, per E-Mail oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Postanschrift:
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Stadtentwicklung und Planung
41050 Mönchengladbach
E-Mail: flaechennutzungsplanung@moenchengladbach.de

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