E-Mail 'Lärm-Aktionsplan: IG Schürenweg enttäuscht und verärgert'

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6 Kommentare zu “Lärm-Aktionsplan: IG Schürenweg enttäuscht und verärgert”
  1. @ FLINTSTONE

    Habe den Artikel gerade durch gelesen und stelle fest, wenn der Inhalt auch nur ansatzweise stimmt und die Ampel durch interne Absprache einen gültigen gefassten Beschluss der BV-Nord dazu unterlaufen hat, ohne das weitere politische Beschlüsse, wie in dem Artikel angemerkt, notwendig gewesen wären, dann ist das schon ein „Skandal“ in einer etwas größeren Ordnung.

    Selbstverständlich werde ich die Antwort kommunizieren, da sie aufgrund des von Ihnen aufgezeigten Artikels nun eine bestimmte Brisanz hat.

  2. @ Mario Bocks

    Eine erste Antwort habe ich dazu gerade gefunden:

    http://www.bz-mg.de/mobilitaet-verkehr/verkehrsentwicklungsplan-vep/30-km-strecke-bergstrase-nicodemstrase-wieder-auf-der-agenda.html

    Mal sehen, wie die lautet, die Sie bekommen. Die können Sie uns Lesern ja mal zur Kenntnis geben.

  3. Hallo Halling,

    ich kann Ihnen ihre Frage beantworten. Sie haben recht, wo ein Wiile wäre, da wäre auch ein Weg.

    Wie Herr Richard, der von dem FB Stadtbentwicklung und Planung zur Unterstützung der Umsetzung des LAP hinzugezogen worden ist, in der Sitzung der BV-Nord am 14.09.11 auf meine Frage erklärte, ist es ganz alleine die Entscheidung der Politik, welche Straßenzüge in dem LAP berücksichtigt werden.

    Das heißt für den Bezirk Nord, das die Bezirksvertretung das selbst entscheiden kann und angesichts der Tatsache das der Straßenzug Nicodemstr.-Metzenweg-Marienburgerstr. und Schürenweg ein für den Stadtbezirk Nord elementarer Zug ist, man diesen auch in dem LAP aufnehmen könnte – und wie ich meine, aufnehmen sollte.

    Ich denke mal, nachdem nicht nur ich in der Sitzung den „Bereich“ Schürenweg angesprochen habe, sondern auch BV-Kollegen von SPD und Grünen, das man in einer weiteren Entscheidungsphase (das war erst der Vorentwurf des LAP) die Aufnahme des Straßenzuges Schürenweg beschließen sollte. Ich hoffe doch sehr auf deren Unterstützung!

    Ich möchte auch noch darauf hinweisen, das ich in selbiger Sitzung eine Anfrage an die Verwaltung gestellt habe, warum der Beschluss der BV-Nord vom 03.02.10 zur Umsetzung einer 30er Zone Metzenweg-Schürenweg bisher noch nicht umgesetzt wurde.

    Auf die Antwort bin ich genauso gespannt, wie die interessierten Menschen zu diesem Thema!

  4. Hallo Rainer,

    die Theorie mit den Hauptverkehrsstraßen, Bundes und Landesstraßen hatte ich auch schon. Die kann aber nicht richtig sein. Im Lärmaktionsplan sind unter den Straßen mit mehr als 6.Mio.Kfz/Jahr unter anderem die Lürriper Straße, Lüpertzender Straße, Speicker Straße und die Hofstraße genannt. Keine dieser Straßen ist eine Bundes- oder Landesstraße.

    Keine dieser Straßen ist im gültigen Generalverkehrsplan eine Hauptverkehrsstraße.

    Die Kfz Belastung dieser Straßen liegt zum Teil um 40% unter der Kfz Belastung des Straßenzuges Nicodemstraße bis Schürenweg.

    Der Straßenzug Nicodemstraße bis Schürenweg liegt bei etwa 7.Mio.Kfz/ Jahr. Ein Mitarbeiter der Verwaltung meinte gestern zu diesen Tatsachen: „Dann müssen wir mal nachforschen warum wir den Schürenweg vergessen haben“.

  5. Wo ein Wille wäre, da wäre auch ein Weg.

    In diesem Fall hätten die Verkehrsplaner den Schürenweg berücksichtigen können. Steht irgendwo, dass es verboten wäre, wenn es sich um keine Hauptverkehrsstraße handelt?

    Kann ich mir nicht vorstellen.

  6. Die Straßen, die in MG als Hauptlärmquellen gelten, sind im Bericht zur Lärmaktionsplanung aufgelistet. In dieser Liste fehlt bekanntlich auch schon der Schürenweg.

    Link; http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/noise/df7/envsw8ewg/DE_NW_DF7_Agg_05116000v1.pdf/manage_document.

    Er ist halt keine „Hauptverkehrsstraße“ im Sinne des Gesetzes (§ 47b BimSchG).

    Somit ist der Schürenweg ein Negativbeispiel, wie eine belastete Straße durch das Raster der Lärmkartierung fällt. Im Übrigen wird der Lärm berechnet und nicht gemessen.

    Folgt man der Logik des Gesetzes, dann sind nur die Hauptverkehrsstraßen (Bundesfernstraßen und Landesstraßen) vom Lärm betroffen. Untergeordnete Straßen, die durch Wohngebiete führen, werden nicht berücksichtigt.

    Bleibt nur noch zu hoffen, dass irgendwann die Politik handeln wird, aber das ist sehr unwahrscheinlich – Stichwort: Arcaden.

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