Schürenweg wird versuchsweise Tempo-30-Strecke – auf Antrag der CDU

Red. Giesenkirchen [ - Uhr]

img_0589Mancher anwesende interessierte Bürger in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 3. Februar 2010 hat sich in den Arm gekniffen, was er hörte war kaum zu glauben aber wahr.

Wieder einmal ging es um die Verkehrssituation am Schürenweg. Die gleichnamige Interessengemeinschaft war mit ca. 40 Mitgliedern in den Ratssaal eingerückt um ihrer Forderung optisch Nachdruck zu verleihen.

Seitens der Verwaltung trugen wie schon so oft in der Vergangenheit die Herren Clages von der Verkehrsplanung und Gerhards vom Ordnungsamt die angeblichen Gründe vor, warum es aus ihrer Verwaltungssichtweise nicht machbar ist, den Schürenweg von Verkehren zu entlasten.

Gerhards nennt dazu den §45 StVO und zitiert die Verwaltungsvorschrift zu dem Verkehrszeichen 30 km/h: „ Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen nur nach Maßgabe der Richtlinien für Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Lärmschutzrichtlinien, angeordnet werden.“

Und er meinte weiter: „Diese Lärmschutzrichtlinien fordern neben baulichen und planerischen Maßnahmen einen sogenannten Lärmaktionsplan den die Baulastträger (Anm. Red. : Stadt Mönchengladbach) zu erstellen haben.“

Die Lärmschutzrichtlinien sagen laut Gerhards weiter aus: „Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass an Straßen des überörtlichen Verkehrs und an Hauptverkehrsstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel nicht zulässig sind und zwar insbesondere aufgrund der Funktion dieses Straßenzuges.“

Gerhards ist überzeugt, der Schürenweg muß auch in Zukunft für den LKW-Verkehr eine „besondere Funktion“ haben.

Er ist der Meinung, die Straßenverkehrsbehörde könne deshalb keine Geschwindigkeitsbeschränkung für diesen Straßenzug anordnen. Momentan könne „man“ keine andere Aussage machen, erst nach erfolgter Lärmkartierung mit entsprechenden Ergebnissen sei es möglich neu über ein Tempolimit nachzudenken.

img_0588An dieser Stelle mußte Bezirksvorsteher Schiffers vorwurfsvolle Zwischenrufe aus der Interessengemeinschaft unterbinden, er tat dies in seiner gewohnt bedächtigen, vermittelnden Art und hatte Erfolg.

Clages wies bereits vorher darauf hin, dass die Arbeit zur Lärmaktionsplanung nicht aufgenommen werden könne, es handele sich um eine zusätzlich delegierte Aufgabe durch das Land an die Kommunen und für Mönchengladbach hoffe er, dass sie: „in naher Zukunft begonnen werden kann.“

Bezirksvorsteher Schiffers bat Clages um Darstellung, welche Möglichkeiten der Lärmreduzierung die Verwaltung sehe und welche Möglichkeiten unter finanziellen Gesichtspunkten für eine Stadt wie Mönchengladbach in einem bebauten Gebiet realistisch sind.

Clages: „ Das wird die Aufgabe für den hoffentlich bald vorhandenen Lärmplaner sein, zu sagen welche Maßnahmen möglich sind.“

Alles Weitere waren Allgemeinplätze die Clages nannte. Auch den sogenannten Flüsterasphalt und Lärmschutzfenster erwähnte er.

Clages argumentierte, etwa 100.000 Bürger an anderen Straßen würden ebenfalls unter hoher Lärmbelästigung leiden. Er wies auf Wechselwirkungen hin.
Einen wirklich konstruktiven Beitrag konnte er jedoch nicht leisten.

Schiffers fragte Gerhards ob er (Schiffers), den § 45/1 Abs. 6 richtig verstehe, dass zum Abschätzen solcher Wechselwirkungen die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen und Strecken aus Gründen der Sicherheit usw. einschränken könne, unter anderem zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Abläufe sowie zur Erprobung geplanter, verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Vom Grundsatz her sei das richtig, meinte der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde Gerhards.

Aber wieder wies er auf die Lärmschutzrichtlinien hin, nur diese schienen für ihn oberstes Gebot, nicht der Schutz der Menschen. Die Argumente waren nun wieder einmal ausgetauscht, die Ampel-Vertreter beantragten eine Sitzungsunterbrechung.

Die CDU beantragte anschließend diesen Beschluß. „Die BV empfiehlt den zuständigen Fachausschüssen, auf dem Schürenweg zur Lärmreduzierung eine 30 km Geschwindigkeitsbegrenzung versuchsweise einzuführen.“

Die CDU und Die Linke stimmten dafür, die Ampel-Koalition enthielt sich.

Fazit des Ganzen:

Opportunismus pur, bisher war die gleiche CDU absoluter Gegner eben dieser 30 km/h Beschränkung. Sie unterstützte bisher eindeutig die Auffassung, die Position der Straßenverkehrsbehörde.

Woher kommt nun der plötzliche Sinneswandel? Die Fakten haben sich nicht geändert, lediglich Personen im Ordnungsamt, der Leiter ging in den  Ruhestand.

Wenn das kein gutes Omen ist.

😉

2 Kommentare zu “Schürenweg wird versuchsweise Tempo-30-Strecke – auf Antrag der CDU”
  1. Vielleicht kann sich die SPD in der Ampel nicht durchsetzen.

    Dass die Grünen die Forderung der SPD nach Verkehrsberuhigung unterstützen ist doch wohl klar.

    Aber da ist ja auch noch die FDP. Gibt die den Ton bei der Ampel an und SPD und Grüne haben nach deren Pfeife zu tanzen?

    Ein FDP-regiertes Mönchengladbach. Na toll!

  2. Oh, dass die CDU doch lernfähig ist, ist doch sehr schön.

    Nicht nur dass sie jetzt Tempo 30 wollen, auch mit den Stimmen von DIE LINKE kann die CDU inzwischen leben 😉

    Allerdings wundert mich das Abstimmungsverhalten der SPD: Neujahrsempfang: SPD will Tempo 30 auf dem Schürenweg.

    Der Bezirksvorsteher für Ost lud in die Gesamtschule Volksgarten. Und der SPD-Mann hat viele Ideen. …

    „Dabei denke ich auch an Tempo-30-Zonen, wo sie bislang nicht vorgesehen sind, etwa an Volksbadstraße und Schürenweg“, konkretisierte er auf Nachfrage.

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