Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren für Gesamtschule zu Fall

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-md[PM MD] Pulheim bekommt keine zweite Gesamtschule. In einem am Sonntag durchgeführten Bürgerentscheid erhielt ein Bürgerbegehren für die Einrichtung einer solchen Schule unter den Abstimmenden zwar eine Mehrheit.

Jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten; die Abstimmung ist deshalb ungültig.

55,7 Prozent der Wähler hatten das Bürgerbegehren mit ihrer Stimme unterstützt, die Abstimmungsbeteiligung lag bei 27,4 Prozent.

Die Initiative „Mehr Demokratie“ sieht sich durch das aus ihrer Sicht „unechte Scheitern“ des Bürgerbegehrens in ihrer Kritik an Abstimmungshürden bei Bürgerentscheiden bestätigt.

„In einer Demokratie sollten die entscheiden, die sich für ein Thema interessieren. Wer aus Desinteresse Zuhause bleibt, darf dadurch nicht indirekt über das Abstimmungsergebnis entscheiden“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Sonntag in Köln.

Durch Abstimmungsquoren werde politisch passiven Bürgern eine Rolle zuteil, die ihnen nicht zukomme. Nach Angaben von Mehr Demokratie ist in NRW jeder zweite Bürgerentscheid wegen Nichterreichens der Mindestzustimmung ungültig.

Laut Informationen des Vereins hat die rot-grüne Landesregierung das Problem erkannt und plant eine Senkung der Abstimmungshürde in größeren Städten.

In Orten von der Größe Pulheims soll danach in Zukunft für den Erfolg eines Bürgerbegehrens die Zustimmung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausreichen. Mit einem solchen Quorum wäre der heute Bürgerentscheid in Pulheim gültig gewesen.

Durch die Ungültigkeit des Bürgerentscheids ist der Weg frei für eine von CDU und SPD favorisierte Gemeinschaftsschule nach dem Modell der rot-grünen Landesregierung.

Eine solche Schule soll durch die Zusammenlegung einer Haupt- mit einer Realschule entstehen. Die Gemeinschaftsschule biete große Lernvorteile, hatten die beiden Parteien im Informationsblatt der Stadt zum Bürgerentscheid argumentiert.

Durch die mögliche Kooperation mit der Oberstufe eines bestehenden Gymnasiums soll eine Existenzgefährdung der derzeit existierenden Schulen vermieden werden. 

Die Initiatoren des heute gescheiterten Bürgerbegehrens halten nichts von einer Gemeinschaftsschule. Diese mache Kinder zu Versuchsobjekten.

In ihr würden alle bestehenden Schulformen in der Stadt aufgelöst und in einer Gemeinschaftsschule zusammen gefasst. Die Gesamtschule genieße hingegen Akzeptanz.

Nur sie gewähre eine Durchlässigkeit der Schulformen, die es Kindern ermögliche, ohne Reibungsverluste einen optimalen Abschluss zu erlangen. Sie unterstütze zudem Kinder, die sich erst nach der Grundschule entwickelten und könne Kinder aus Gymnasien und Realschulen auffangen, ohne ihnen Zukunftschancen zu verbauen.

In einer Umfrage der Schulverwaltung im Frühjahr 2010 hatten 86 Erziehungsberechtigte eine Gesamtschule als ihre Wunschschulform angegeben.

4 Kommentare zu “Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren für Gesamtschule zu Fall”
  1. @ D. Pardon

    Wie wahr, was Sie sagen!

    Bürgerbegehren sind den meisten Politikern im Einzelnen und der Politik im Ganzen und auch Verwaltungen nur eines: Lästig.

    Überhaupt „Bürgerbeteiligung“!

    Maximal wenn zwischen Pest und Cholera entschieden werden muss nimmt man den Bürger gerne dazu. Dann kann man hinterher wenigstens behaupten den Bürger auf sein drohendes Ungemach aufmerksam gemacht und „beteiligt“ zu haben.

    Und natürlich in Anbetracht leerer Haushaltskassen „darf“ der Bürger auch gerne mithelfen zu sparen, damit es ihm leichter fällt noch mehr draufzuzahlen.

  2. @ Karl Delf

    Wenn Sie das konkrete Ergebnis interessiert:

    http://www.pulheim.de/hosts/002/files/22365/4253.pdf

  3. Bei Bundestags-. Landtags- und Kommunalwahlen profitieren Parteien auch von den Stimmen der Nichtwähler: diese Stimmen sind geldwert.

    Ansonsten bedauern Politiker zwar immer wieder (ohne große Überzeugungskraft) die stetig wachsende Gruppe der Nichtwähler, letztlich bestimmen jedoch die Wähler das Wahlergebnis.

    Bürgerbegehren sind Parteien offenbar im wahrsten Sinne des Wortes nichts wert – sie können damit nämlich nichts verdienen.

  4. 55,7 Proent dafür = 44,3 Prozent dagegen. Nicht gerade deutlich. Wieviele Stimmen waren es denn in Wirklichkeit?

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