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Landtag führt Stichwahl wieder ein – Mehr Demokratie hält Wahlverfahren nur für „zweitbeste Lösung“

logo-md[PM MD] Bürgermeister­kandidaten ohne absolute Mehrheit müssen sich in Zukunft wieder einer Stichwahl stellen.

Der Landtag hat heute mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken die Wiedereinführung eines zweiten Wahlgangs für den Fall beschlossen, dass ein Amtsbewerber im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereinen kann.

Die Initiative „Mehr Demokratie“ sieht in der Stichwahl nur die „zweitbeste Lösung“.

„Gibt es in einer Stadt vier oder fünf ähnlich starke Kandidaten, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Wahlsieger eher Ergebnis eines Zufalls als des tatsächlichen Wählerwillens ist“, erläuterte Slonka.

Bei mehreren Kandidaten eines politischen Lagers könne es vorkommen, dass keiner die für das Erreichen der Stichwahl notwendige Stimmenzahl bekommt.

„Relevante Wählergruppen könnten durch das Rost fallen“, fürchtet der Geschäftsführer.

Er verwies auf die Präsidentschaftswahl in Peru am vergangenen Sonntag, bei der drei Kandidaten des gemäßigt konservativen Lagers sich gegenseitig die Stimmen weggenommen hatten, so dass nun nur noch ein linksnationalistischer Kandidat und eine rechtskonservative Bewerberin in der Stichwahl zur Auswahl stehen.

Ähnlich verlief die französische Präsidentschaftswahl 2002, bei der der Rechtsextremist Jean-Marie Le Pen nur deshalb in die Stichwahl kam, weil sich die Stimmen für das linke Lager auf mehrere Kandidaten linker Parteien verteilt hatten.

Le Pen konnte in der Stichwahl seinen Stimmenanteil kaum vergrößern, viele Wähler des linken Lagers waren aber „gezwungen“ Jacques Chirac zu wählen, um Le Pen zu verhindern.

„Wir halten deshalb das Verfahren der Zustimmungswahl für das bessere System“, sagte Slonka.

Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme zu stimmen. Die Bürger können damit alle Bewerber wählen, die ihnen neben ihrem Favoriten ebenfalls akzeptabel erscheinen.

Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen.

„Die Zustimmungswahl beseitigt die strukturelle Benachteiligung der Kandidaten kleinerer Parteien, die von manchen Wählern aus strategischen Gründen nicht gewählt werden, obwohl sie deren eigentlicher Favorit sind“, erläuterte Slonka einen weiteren Vorteil dieses Wahlsystems.

Schließlich könne man mit der Zustimmungswahl die Bewerber etwa von Grünen und SPD oder FDP und CDU wählen.