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Mehr Demokratie: Mit Bürgerbegehren Bürgermeister abwählen – Abwahl nur auf Antrag des Rates reicht nicht

bzmg-logo-md-mit-schriftzug.jpgDie Initiative „Mehr Demokratie“ fordert, dass Bürgermeister nicht nur auf Antrag des Rates, sondern auch per Bürgerbegehren abgewählt werden können. Anlass ist die aktuelle Diskussion um Rücktritt oder Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU).

„Es ist unwürdig, dass die Bürger in der aktuellen Auseinandersetzung nur Zuschauer sind und nicht selber in die Geschehnisse eingreifen können“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Montag in Köln.

Es sei außerdem nicht sehr logisch, dass die Wähler den Bürgermeister zwar direkt wählen, aber nicht aus eigener Initiative abwählen könnten. Er verwies darauf, dass eine Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren in drei Bundesländern bereits möglich ist.

Damit es zu einem Abwahl-Bürgerentscheid kommt, muss der Rat mit Zweidrittel-Mehrheit einem entsprechenden Antrag an die Bürger zustimmen.

Ein Bürgermeister gilt aber nur dann als abgewählt, wenn die Mehrheit für den Abwahlantrag mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht.

SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit zur Abwahl von Bürgermeistern per Bürgerbegehren in NRW einzuführen.

Bisher kam es in Nordrhein-Westfalen dreimal zu Abwahl-Bürgerentscheiden. Erstmals zum Zuge kam das Verfahren 2002 in Ennigerloh. Wegen dubioser Kreditvergaben an einen später untergetauchten Sozialhilfeempfänger musste Bürgermeister Hans-Ulrich Brinkmann (SPD) nach einem Bürgerentscheid seinen Hut nehmen.

2007 stimmten die Bürger in Meckenheim für die Amtsenthebung von Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU), der in der Zusammenarbeit mit dem Stadtrat unkooperatives Verhalten vorgehalten worden war.

In der Eifelgemeinde Nideggen scheiterte 2006 hingegen ein wegen Korruptionsvorwürfen gestellter Abwahlantrag gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU). Die Wähler bestätigten ihr Gemeindeoberhaupt mehrheitlich.