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Planfeststellungsbeschluss für Neubau Autobahn A 61 gefasst

6100-logo-sb-nrw.jpgwappen_nettetal-thb.gif(pnet) Für die geplante Autobahnverknüpfung der deutschen Autobahn A 61 mit dem niederländischen Rijksweg R 74 (Venlo) wurde am 28. Dez. auf der deutschen Seite der Planfestsstellungsbeschluss gefasst.

Damit ist das Planungsverfahren für den deutschen Teilabschnitt der Autobahnverknüpfung formell abgeschlossen.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit allen Plänen vom 28. Februar bis 12. März im Rathaus der Stadt Nettetal (Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal-Lobberich, Zimmer 242, 1. Obergeschoss) sowie beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Niederrhein, Projektgruppe BAB, Hansastraße 2, Zimmer 1.36, 47799 Krefeld) zur Einsichtnahme aus.