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Punktereform: Aus Verkehrszentralregister wird „Fahreignungsregister“

[1]Ab heute, 01.05.2014, tritt das neue Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft. Danach werden Fahrerlaubnisinhaber bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten ermahnt.

Gleichzeitig werden Sie darauf hingewiesen, dass freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern.

Die Teilnahme an einem solchen Seminar führt zum Abzug von einem Punkt. Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem psychologischen Teil.

Bei Erreichen von 6 oder 7 Punkten werden Fahrerlaubnisinhaber verwarnt und darüber informiert, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten entzogen werden muss.

Auch hier wird auf die Möglichkeit verwiesen, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, die allerdings dann nicht mehr zu einem Punktabzug führt, ihr Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern.

Ebenfalls ergibt sich durch die Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystem eine Änderung bei den Voraussetzungen für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“.

Danach darf die begleitende Person zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis durch den jugendlichen Fahranfänger mit nicht mehr als einem Punkt (vormals 3 Punkte) im Fahreignungsregister (vormals: Verkehrszentralregister) belastet sein.