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Lärmaktionsplanung Eisenbahn: Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 30. Juni verlängert • Kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Strecken in Mönchengladbach'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

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Ein Kommentar zu “
Lärmaktionsplanung Eisenbahn: Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 30. Juni verlängert • Kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Strecken in Mönchengladbach”
  1. Soll das ein Witz sein:

    „Wie das Eisenbahnbundesamt auf Nachfrage mitteilte, werden Bürger-Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an konkreten Orten zwar entgegen genommen, eine Prüfung und ggf. Realisierung sind nicht einmal mittelfristig zu erwarten.“

    Motto: sagt uns wo es Probleme gibt – die sind uns aber schnurz!

    Sowas verkaufen die als „Öffentlichkeitsbeteiligung“.

    Toll die Sache mit dem Bestandsschutz. Da bleibt auch alles wie es ist.

    Geht’s noch?

    Welcher Bürger bekäme in derselben Sache Bestandsschutz? Dem Bürger würde erklärt, das auf Grund neuer Erkenntnisse und Zunahme der Lärmbelastungen was zu unternehmen ist und zügig umgesetzt werden muss. Selbstverständlich haben die die Kosten zu tragen.

    Und dann wundern die sich, dass die Bürger immer politik- und verwaltungsverdrossener werden.

    Das ist was für Absurdistan. Ein Stück aus dem Tollhaus.

    Beteiligung an dem Verfahren ist also nur Beschäftigungstherapie für Betroffene, die sich die Mühe machen zu schreiben und ein Feigenblatt fürs EBA.

    Frechheit.

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