Ab 01. Juli 2014 nur noch mit Grün durch die Umweltzone • Rund 200 Schilder werden geändert

Hauptredaktion [ - Uhr]

Seit dem 01.01.2013 ist in Mönchengladbach zur Verbesserung der Luftqualität die Umweltzone in Kraft getreten. Fahrzeuge mit roter Plakette durften von diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Ab 01.07. 2014 geht die Umweltzone, die mit rund 21 Quadratkilometern rund zwölf Prozent der gesamten Stadtfläche (171 Quadratkilometer) ausmacht, in die nächste Stufe.

Ab dann dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in das ausgewiesene Gebiet einfahren. Jetzt dürfen auch Fahrzeuge mit einer gelben Plakette nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

das Fahrzeug muss vor dem 01.01.2008 auf den Halter zugelassen sein es kann technisch nicht umgerüstet werden, etwa mit einem Rußpartikelfilter und die Euronorm 3 muss erfüllt sein.

Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, kann beim TÜV hierüber eine schriftlich Bestätigung beantragt werden, mit der dann das Fahrzeug die Umweltzone befahren darf.

Derzeit sind etwa 8.000 ausschließlich Diesel-Fahrzeuge von der neuen Regelung betroffen. Es ist zwingend erforderlich, dass alle drei Voraussetzungen erfüllt sind.

Ebenso kann beim Ordnungsamt bei einem sozialen Härtefall eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn nicht alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist aber in jedem Fall erforderlich, dass das Fahrzeug vor dem 01.01.2008 auf den derzeitigen Halter zugelassen wurde und eine Umrüstung technisch nicht möglich ist.

Beispiel: Ein Kleinunternehmer mit einem Fahrzeug und gelber Plakette, das nach dem 01.01.2008 auf seinen Namen zugelassen wurde, hat keine Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone zu erlangen

Darüber hinaus bestehen weiterhin die bisherigen Ausnahmeregelungen: Befreit sind Oldtimer, Motorräder und Trikes, sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden (Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“).

Informationen über Ausnahmeregelungen erteilt das Ordnungsamt unter der Rufnummer 02161/25-6265. Ausführliche Hinweise zur Umweltzone, zu Ausnahmeregelungen und Gebühren sind auch auf Internetseite der Stadt unter Mönchengladbach nachzulesen.

Wer ohne oder mit falscher Plakette in die Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. Bis Anfang 2014 wurden rund 3.200 Bußgelder verhängt.

Die grünen Umweltplaketten werden gegen Vorlage des Kraftfahrzeugbriefes oder -scheins vom Straßenverkehrsamt (Tel.: 02161/25-6171) und den Stellen der Abgasuntersuchungen (TÜV, Dekra, etc. sowie in allen Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen) ausgegeben.

Sie kosten zwischen fünf und zehn Euro. Welche Plakette der eigene Wagen erhält, ist auch mit Hilfe des Emissionsschlüssels im KFZ-Schein ersichtlich.

Etwa 95.000 Einwohner zählt die Umweltzone, deren Grenzen im Norden über die

  • Künkelstraße, Hohenzollernstraße, Hermann-Piecq-Allee, Sternstraße und Waldnieler Straße
  • im Westen über die A61
  • im Süden über den Reststrauch, Geistenbecker Ring
  • im Osten über die Duvenstraße, Stockholtweg, Düsseldorfer Straße, Otto-Safran-Straße, Breite Straße, Theodor-Heuss-Straße, Korschenbroicher Straße, Jenaer Straße, Lürriper Straße, Heinrich-Sturm-Straße, Güterstraße, Breitenbachstraße sowie Hindenburgstraße und Alsstraße verlaufen.

Wichtig: Diese Straßen zählen noch nicht zur Umweltzone; hier darf weiterhin auch ohne Plaketten gefahren werden.

Zum Hintergrund: Die Einrichtung einer Umweltzone ist eine von mehreren Maßnahmen im Luftreinhalteplan, den die Bezirksregierung Düsseldorf als federführende Behörde für das Stadtgebiet Mönchengladbach aufgestellt hat.

Der Luftreinhalteplan war deshalb nötig, weil in den Jahren 2009, 2010 und 2011 an den Messstellen in der Friedrich-Ebert-Straße, und der Aachener Straße Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes beim Stickstoffdioxid registriert wurden.

Da der Grenzwert im Bereich der Aachener Straße auch 2013 überschritten wurde, ist wie im Luftreinhalteplan vorgesehen die Ausdehnung des Fahrverbotes auch für Fahrzeuge mit gelber Plakette in der Umweltzone notwendig geworden.


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