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Verkehrsplaner Clages: Stadt ist im Stadtgebiet auch für Bundesstraßen zuständig … und könnte sie auch verlegen

bundesstrassen-59-230-890 [1]In vielen Gesprächen und Veranstaltungen, an denen die städtischen Verkehrsplaner beteiligt waren, wurde von diesen behauptet, dies sei nicht möglich, darauf habe die Stadt keinen Einfluss, weil es keine Kommunalstraßen seien.

Seit langem wird darüber diskutiert, ob Bundesstraßen mit 30-km-Tempo und/oder Lkw-Durchfahrtsverboten belegt und ob solche Straßenklassen nicht auf andere Straßen verlegt werden können.

Dass die Stadt sehr wohl solche Maßnahmen ergreifen kann und damit die bisherigen Behauptungen Fehlinformationen waren, bestätigte Jörg Clages im Beisein seines Planerkollegen Martin Scheel und etwa 60 Bürgern bei der Vorstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan am 17.10.2011 im Rheydter Ratssaal.

Clages hatte auf die Frage einer Bürgerin geantwortet, dass Kommunen über 80.000 Einwohner die Möglichkeit haben, Bundesstraßen innerstädtisch zu verlegen und auch weitere Verkehrsregelungen, wie Tempo 30, vorzunehmen.

Warum dies nicht schon längst bei der Problembereich Friedrich-Ebert-Straße geschehen ist, verstehen die Mitglieder der dortigen Interessengemeinschaft überhaupt nicht.

„Herr Clages und Herr Scheel haben immer wieder mit neuen Schein-Argumenten versucht, unsere Vorschläge abzutun, ohne sie durch irgendetwas Nachprüfbares belegen zu können“, meinte Rainer Klute gegenüber BZMG. Nun sei zumindest die Frage der Verlegung von Bundesstraße öffentlich geklärt.

Die Initiative hatte immer wieder die Verlegung von B59 und B230 gefordert und dazu im September 2010, also vor über 12 Monaten den Verkehrsplanern mit einem Konzept konkrete Vorschläge zugesandt [2] und bis zum heutigen Tag noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten, wie Klute, der den Vorschlag federführend ausgearbeitet und an die Stadt geschickt hatte, sagte.

Klute weiter: „Wir hätten zumindest eine Reaktion auf unseren Vorschlag erwartet. Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern die Pflicht von Verwaltungsmitarbeitern. Auch dann, wenn ihnen der Vorschlag nicht gefallen hat.“

Es gehe aber nicht darum, ob den Planern ein Vorschlag gefalle, sie hätten schlichtweg ihren Job zu machen, meinte Klute abschließend.